Wassersport in Fryslân
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• Fahren Sie alkoholfrei. Die gesetzliche Grenze auf dem Wasser liegt bei<br />
0,5 Promille. Dies wird kontrolliert, die Geldstrafen s<strong>in</strong>d hoch!<br />
Wer hat Vorfahrt?<br />
• Kle<strong>in</strong>fahrzeuge (kürzer als 20 Meter) müssen großen Schiffen,<br />
Passagierbooten, Fähren und Schleppern Vorfahrt gewähren.<br />
• E<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>fahrzeug darf beim Losfahren die Hilfe e<strong>in</strong>es anderen<br />
Kle<strong>in</strong>fahrzeugs verlangen.<br />
• Hauptfahrwasser hat Vorfahrt vor Nebenfahrwasser. Schiffe im<br />
Hauptfahrwasser, die Steuerbord halten, haben Vorfahrt vor<br />
sonstigen Schiffen, unabhängig von Länge und Größe.<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />
Für die meisten Gewässer <strong>in</strong> <strong>Fryslân</strong> gilt e<strong>in</strong>e Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit von<br />
6 oder 9 km/h. In Häfen und <strong>in</strong> geschlossenen Ortschaften gilt e<strong>in</strong>e Höchstgeschw<strong>in</strong>dig-keit<br />
von 6 km/h. Nur auf dem Van Har<strong>in</strong>xmakanaal und dem<br />
Pr<strong>in</strong>ses Margrietkanaal gilt e<strong>in</strong>e maximale Fahrgeschw<strong>in</strong>digkeit von<br />
12,5 km/h. In <strong>Fryslân</strong> gibt es vier spezielle Schnellfahrgebiete. Diese Gebiete<br />
und die Regeln f<strong>in</strong>den Sie unter www.fryslan.nl/snelvaren.<br />
M<strong>in</strong>destalter zum Führen e<strong>in</strong>es Bootes<br />
• Schnelles Motorboot: 18 Jahre.<br />
• Motorboot kürzer als 7 Meter, das nicht schneller als 13 km/h fahren<br />
kann: 12 Jahre.<br />
• Motorboot kürzer als 7 Meter, das nicht schneller als 13 km/h fahren<br />
kann: 12 Jahre.<br />
• Segelschiffe kürzer als 7 Meter und kle<strong>in</strong>e Ruderboote: ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destalter.<br />
Umfassende Informationen über die Fahrregeln f<strong>in</strong>den Sie im B<strong>in</strong>nenvaartpolitiereglement<br />
(B<strong>in</strong>nenschifffahrts-Polizeiverordnung), die Sie unter wetten.<br />
overheid.nl f<strong>in</strong>den, sowie <strong>in</strong> der Vaarwegenverorden<strong>in</strong>g (Wasserstraßenverordnung)<br />
Friesland: www.fryslan.nl/vaarwegenverorden<strong>in</strong>g. 7