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PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service

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Kompakt + <strong>Praxis</strong>nah<br />

Kurzinfo-ABC<br />

■ <strong>PV</strong>P <strong>2013</strong>/2, 4<br />

In dieser Rubrik informieren wir Sie kompakt und praxisnah über Linktipps sowie über sonstige wissenswerte Themen ,<br />

die Sie bei Ihrer Tagesarbeit rund um die Personalverrechnung wissen sollten.<br />

Kurzinfos zum Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht<br />

Thema<br />

ASchG-Novelle:<br />

Evaluierung psychischer<br />

Belastungen<br />

➜ der Arbeitspsychologe<br />

kommt ins<br />

Unternehmen<br />

Kurzinfo<br />

Mit 1. 1. <strong>2013</strong> gelten die folgenden 4 Änderungen beim Arbeitnehmerschutz:<br />

a) Die Geldstrafen für Verwaltungsübertretungen werden sowohl im ASchG als auch im ArbIG<br />

erhöht .<br />

b) Die Definition der Eigenschaften gefährlicher Arbeitsstoffe wird an die CLP-Verordnung<br />

(= VO (EG) 1272/2008) angepasst. Die Einstufung nach der CLP-VO erfolgt (neu) in insgesamt<br />

26 Gefahrenklassen , die ihrerseits wiederum in Gefahrenkategorien untergliedert sind<br />

und nicht mehr wie bisher nach den in § 40 ASchG genannten gefährlichen Eigenschaften.<br />

c) Verstärkte Prävention von psychischen Belastungen:<br />

Die Erläuterungen zur ASchG-Novelle zählen einige psychische Belastungen und Gefährdungen<br />

auf, die Ursache sind für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen, wie bspw<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magenbeschwerden, Schlafstörungen,<br />

Diabetes.<br />

Die Ursachen psychischer Belastungen sind häufig :<br />

✔ zunehmender Leistungs- und Konkurrenzdruck,<br />

✔ Arbeitsverdichtung, unangemessener Zeit- und Termindruck,<br />

✔ unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,<br />

✔ Informationsmangel oder -überflutung,<br />

✔ knappe Personalbemessung,<br />

✔ Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,<br />

✔ häufige Umstrukturierungen, verbunden mit der Angst vor Arbeitsplatzverlust,<br />

✔ fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,<br />

✔ isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten.<br />

In der ASchG-Novelle wird die Prävention auch arbeitsbedingter psychischer Belastungen<br />

stärker , als es bisher der Fall war, betont.<br />

So ist zB bei der Arbeitsplatzevaluierung künftig auch „ die Gestaltung der Arbeitsaufgaben<br />

und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation<br />

“ zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen (§ 4 Abs 1 Z 6 ASchG neu).<br />

Auch bei der Gefahrenverhütung sollen arbeitsbedingte psychische Belastungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Arbeits- und Organisationspsychologen sind nicht für individuelle psychologische<br />

Betreuungsleistungen (Therapie oder Coaching) von Einzelpersonen heranzuziehen. Ihre<br />

Aufgabe ist es, mitzuwirken bei der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen<br />

am Arbeitsplatz , bei der Festlegung der Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefährdungen<br />

sowie bei der Aktualisierung dieser Evaluierung.<br />

d) In Zukunft können auch Teilzeitbeschäftigte ein Sicherheitstechnisches bzw Arbeitsmedizinisches<br />

Zentrum leiten . Voraussetzung für die Leitung ist nur mehr eine „hauptberufliche“<br />

Tätigkeit, die jedoch auch in weniger als 38 Wochenstunden ausgeübt werden kann; das Mindeststundenausmaß<br />

soll per Verordnung mit 20 Stunden wöchentlich konkretisiert werden.<br />

4<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at

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