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PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service

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✔ dem Arbeitgeber die Höhe der Zahlungen des anderen Unternehmens an<br />

den Arbeitnehmer bekannt ist.“<br />

b) Judikatur<br />

Nicht nur das oben ausführlich dargestellte VwGH-Urteil, sondern bereits<br />

zahlreiche andere Urteile betonen immer wieder, dass die Tatsache, dass der<br />

Arbeitgeber Kenntnis von den Zahlungen von dritter Seite an den Arbeitnehmer<br />

hat, nicht automatisch zur Lohnsteuer - und Lohnnebenkostenpflicht<br />

führt.<br />

Die folgenden UFS-Urteile (UFS 27. 9. 2006, GZ RV/0217-S/04 und UFS 9. 3.<br />

2009, GZ V/0422-S/06, <strong>PV</strong>P 2009/72, 216) und VwGH Erkenntnisse (VwGH<br />

24. 7. 2007, 2007/14/0028, ARD 5833/14/2008, und VwGH 28. 5. 1998,<br />

96/15/0215, ARD 4959/9/98) heben als Grundsatz hervor, dass entscheidend<br />

für die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für Entgelte von dritter Seite ist,<br />

dass die Leistung des „Dritten“ eine „ Verkürzung des Zahlungsweges “ ist,<br />

dh, wenn die Zahlung des „Dritten“ eine bspw im Dienstvertrag geregelte<br />

Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt .<br />

Als Beispiel hiezu die Kernsätze der zitierten Entscheidung VwGH 24. 7. 2007,<br />

2007/14/0028, ARD 5833/14/2008:<br />

„Wird eine Wohnung von dritter Seite an einen Arbeitnehmer – ohne Veranlassung<br />

durch den Arbeitgeber – äußerst günstig abgegeben, so sind für die<br />

Frage, ob der Arbeitgeber für die Abfuhr der Lohnsteuer für diesen Vorteil<br />

haftet, die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Arbeitgeber und Vermieter<br />

allein nicht ausschlaggebend. Die Lohnsteuer-Haftung des Arbeitgebers kann<br />

nur zB dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als ‚Verkürzung<br />

des Zahlungsweges‘ darstellt, etwa wenn die Zahlung des Dritten eine Schuld<br />

des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt.“<br />

Der Autor: Mag. Ernst Patka ist <strong>PV</strong>P-Chefredakteur; Näheres zu seiner Person finden Sie unter:<br />

http://pvp.lexisnexis.at/redaktionsteam<br />

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Arbeitsrecht<br />

Handelsarbeiter – KV-Erhöhung ab 1. 1. 2010<br />

Neue Mindestlohntarife ab 1. 1. 2010<br />

Wahl zur Zentralbehindertenvertrauensperson<br />

nicht anfechtbar<br />

Ihre Fragen – unsere Antworten<br />

Gehaltsabzug für Minusstunden?<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Sonderbeitrag wegen verspäteter r Anmeldung von<br />

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Auslandsaufenthalt aus familiären Gründen – Nachsicht<br />

vom Ruhen des Leistungsanspruchs<br />

Lohnsteuer und Abgaben<br />

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26<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at

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