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PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service

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Aus dem Alltag eines Personalchefs<br />

<strong>Praxis</strong>tipps<br />

➊ Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es sowohl menschlich, als auch finanziell<br />

ist, dass der Arbeitgeber, dem der Verdacht auf Mobbing mitgeteilt<br />

wird, professionell damit umgeht:<br />

Reagieren ➜ Analysieren ➜ Maßnahmen ergreifen ➜<br />

psychische Unterstützung des Arbeitnehmers<br />

Details hiezu finden Sie in <strong>PV</strong>P 2012/57, 217 (August-Heft).<br />

➋ Arbeitgeber mit einer besonders arbeitnehmerfreundlichen Unternehmenskultur<br />

zeichnen sich durch eine aktive Mobbingprävention<br />

aus. Was hiebei zu tun ist, darüber informierten wir in <strong>PV</strong>P 2012/71,<br />

275 (Oktober-Heft). Außerdem verweisen wir auf das im kostenfreien<br />

Leserservice wiederholt angebotene Mobbing-Präventionsmaßnahmenpaket,<br />

in dem Sie ua auch Textbausteine bzw Textmuster für<br />

eine entsprechende Betriebsvereinbarung finden.<br />

B) Begünstigter Behinderter: Längerer Krankenstand wegen Mobbing ist<br />

kein Kündigungsgrund<br />

1. Sachverhalt<br />

Der begünstigte Behinderte ist im Krankenhausmanagement im Public Health-<br />

Bereich tätig und verantwortlich für die medizinischen und gesundheitlichen<br />

Inhalte der Gesundheitsplanung. Er sollte aufgrund seiner hohen Krankenstände<br />

(2001: 224 Tage; 2002: 334 Tage) gekündigt werden, deshalb wurde<br />

beim Bundessozialamt der Antrag gestellt, der Kündigung gemäß § 8 Abs 4<br />

lit b BEinstG zuzustimmen .<br />

Die Zustimmung zur Kündigung wurde erteilt und im Bescheid ua festgehalten,<br />

dass …<br />

✔ ... dem begünstigten Behinderten gemäß einem medizinischen Sachverständigengutachten<br />

die Tätigkeit eines Spitalsmanagers mit Führungsfunktion ,<br />

verbunden mit Verantwortungs- und Leistungsdruck, nicht weiter zumutbar<br />

ist und<br />

✔ aus diesem Grund dem begünstigten Behinderten auch keine entsprechenden<br />

Arbeitsplätze mit Vorgesetztenstatus in den Betrieben seines Arbeitgebers<br />

angeboten werden konnten.<br />

✔ Beim Arbeitnehmer liege seit etwa 7 Jahren Dienstunfähigkeit vor.<br />

✔ Eine Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zwecks Einsatzes auf seinem<br />

Arbeitsplatz oder auf einem dem Dienstvertrag entsprechenden angemessenen<br />

Ersatzarbeitsplatz sei nicht zu erwarten.<br />

Der Behinderte bekämpfte die Zustimmung zur Kündigung damit, dass die<br />

Ursache der längeren Krankenstände in den Jahren 2001 und 2002 die wiederholten<br />

„Mobbing-Attacken“ durch Mitarbeiter und Organe des Arbeitgebers<br />

sind.<br />

Bereits bei seinem Dienstantritt wäre ihm – so der Arbeitnehmer – zu verstehen<br />

gegeben worden, dass er als Dienstnehmer nicht erwünscht sei. Vereinbarungswidrige<br />

Einstufungen sowie die unterbliebene Pragmatisierung<br />

18<br />

Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at

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