PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service
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Aus dem Alltag eines Personalchefs<br />
<strong>Praxis</strong>tipps<br />
➊ Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es sowohl menschlich, als auch finanziell<br />
ist, dass der Arbeitgeber, dem der Verdacht auf Mobbing mitgeteilt<br />
wird, professionell damit umgeht:<br />
Reagieren ➜ Analysieren ➜ Maßnahmen ergreifen ➜<br />
psychische Unterstützung des Arbeitnehmers<br />
Details hiezu finden Sie in <strong>PV</strong>P 2012/57, 217 (August-Heft).<br />
➋ Arbeitgeber mit einer besonders arbeitnehmerfreundlichen Unternehmenskultur<br />
zeichnen sich durch eine aktive Mobbingprävention<br />
aus. Was hiebei zu tun ist, darüber informierten wir in <strong>PV</strong>P 2012/71,<br />
275 (Oktober-Heft). Außerdem verweisen wir auf das im kostenfreien<br />
Leserservice wiederholt angebotene Mobbing-Präventionsmaßnahmenpaket,<br />
in dem Sie ua auch Textbausteine bzw Textmuster für<br />
eine entsprechende Betriebsvereinbarung finden.<br />
B) Begünstigter Behinderter: Längerer Krankenstand wegen Mobbing ist<br />
kein Kündigungsgrund<br />
1. Sachverhalt<br />
Der begünstigte Behinderte ist im Krankenhausmanagement im Public Health-<br />
Bereich tätig und verantwortlich für die medizinischen und gesundheitlichen<br />
Inhalte der Gesundheitsplanung. Er sollte aufgrund seiner hohen Krankenstände<br />
(2001: 224 Tage; 2002: 334 Tage) gekündigt werden, deshalb wurde<br />
beim Bundessozialamt der Antrag gestellt, der Kündigung gemäß § 8 Abs 4<br />
lit b BEinstG zuzustimmen .<br />
Die Zustimmung zur Kündigung wurde erteilt und im Bescheid ua festgehalten,<br />
dass …<br />
✔ ... dem begünstigten Behinderten gemäß einem medizinischen Sachverständigengutachten<br />
die Tätigkeit eines Spitalsmanagers mit Führungsfunktion ,<br />
verbunden mit Verantwortungs- und Leistungsdruck, nicht weiter zumutbar<br />
ist und<br />
✔ aus diesem Grund dem begünstigten Behinderten auch keine entsprechenden<br />
Arbeitsplätze mit Vorgesetztenstatus in den Betrieben seines Arbeitgebers<br />
angeboten werden konnten.<br />
✔ Beim Arbeitnehmer liege seit etwa 7 Jahren Dienstunfähigkeit vor.<br />
✔ Eine Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zwecks Einsatzes auf seinem<br />
Arbeitsplatz oder auf einem dem Dienstvertrag entsprechenden angemessenen<br />
Ersatzarbeitsplatz sei nicht zu erwarten.<br />
Der Behinderte bekämpfte die Zustimmung zur Kündigung damit, dass die<br />
Ursache der längeren Krankenstände in den Jahren 2001 und 2002 die wiederholten<br />
„Mobbing-Attacken“ durch Mitarbeiter und Organe des Arbeitgebers<br />
sind.<br />
Bereits bei seinem Dienstantritt wäre ihm – so der Arbeitnehmer – zu verstehen<br />
gegeben worden, dass er als Dienstnehmer nicht erwünscht sei. Vereinbarungswidrige<br />
Einstufungen sowie die unterbliebene Pragmatisierung<br />
18<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at