PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service
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Aus dem Alltag eines Personalchefs<br />
Dr. Daniela Mühlberger<br />
■ <strong>PV</strong>P <strong>2013</strong>/5, 15<br />
Mobbing am Arbeitsplatz – 2 Judikate, die MÜSSEN<br />
Sie kennen<br />
In einer 3-teiligen Serie (<strong>PV</strong>P 2012/57, 217 [August-Heft], <strong>PV</strong>P 2012/64, 245 [September-Heft] und <strong>PV</strong>P 2012/71, 275<br />
[Oktober-Heft]) informierten wir sehr ausführlich über folgende Themen :<br />
A) Was ist Mobbing und wie erkennt man es?<br />
B) Mobbingverdacht ➜ Was kann/soll der Arbeitgeber tun?<br />
C) Arbeitsrechtlicher Maßnahmenkatalog gegen mobbende Arbeitnehmer<br />
D) Arbeitsrechtliche Möglichkeiten gemobbter Arbeitnehmer<br />
E) Mobbingprävention : Was kann/soll getan werden?<br />
Zahlreiche Leserinnen und Leser waren begeistert , dass dieses Thema – wie in keiner anderen einschlägigen Fachzeitschrift<br />
– derart umfassend und praxisbezogen aufgearbeitet wurde.<br />
Diese positiven Reaktionen veranlassen uns – ungeplant – diese Serie um einen 4. Teil zu ergänzen, in dem wir 2 Judikate<br />
besprechen, die in den letzten Wochen veröffentlicht wurden, nachdem das Konzept dieser Serie bereits fertiggestellt<br />
war. Diese beiden Judikate sollten Sie unbedingt kennen .<br />
A) Halbherzige Mobbingabhilfe durch Arbeitgeber macht ihn<br />
schadenersatzpflichtig!<br />
1. Sachverhalt<br />
Der Arbeitnehmer war ab 2. 7. 2001 zunächst als Küchenhilfskraft, dann als<br />
Maschinenfahrer und schließlich ab 1. 5. 2005 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
zum 29. 12. 2009 als Hausarbeiter bzw fallweise auch als Portier<br />
beschäftigt.<br />
Er fühlte sich längere Zeit hindurch an seinem Arbeitsplatz von den Kollegen<br />
ausgeschlossen und nicht in die Gemeinschaft eingegliedert. Die Ursache sah<br />
er darin, dass er keinen Alkohol konsumierte.<br />
Der Arbeitnehmer informierte den Verwaltungsleiter am 7. 9. 2008 per E-Mail<br />
darüber, dass er sich gemobbt fühlt. Das „Hilferuf-Mail“ hatte folgenden Wortlaut:<br />
„Sehr geehrter Herr Verwaltungsleiter<br />
Bevor sie sich wundern, dass sie von mir ein E-Mail bekommen und ich nicht persönlich bei<br />
ihnen vorspreche, möchte ich auf diese Weise mein Anliegen oder wie man es auch nennt,<br />
zum Ausdruck bringen. Sonst ist es am nächsten Tag wieder vergessen. Dieses Schreiben ist<br />
aber doch zum Nachdenken gedacht, wobei auch eine Kopie an folgende Personen gerichtet<br />
bzw weitergeleitet wird.<br />
Kanzleileiter: Herr *****<br />
Werkmeister: Herr *****<br />
Werkmeister-Stellvertreter: Herr *****, und eine noch nicht genannte Person vom Betriebsrat.<br />
Jetzt zu meinem Schreiben!<br />
Im Juli habe ich das 8. Jahr angefangen, aber es sind keine leichten Jahre für mich gewesen,<br />
da ich anders als die anderen bin.<br />
Punkt 1: Ich arbeite gewissenhaft.<br />
Punkt 2: Ich trinke nicht.<br />
Punkt 3: Ich bin seit 21 Jahren glücklich verheiratet.<br />
Für meine Arbeit, was ich genau mache, werde ich sinnlos angemault , wie letzte Woche als<br />
ich Reiber war von Herrn *****, aber diese Geschichte kennt der Herr Werkmeister genau, was<br />
das Fass dann endgültig zum Überlaufen brachte.<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at 15