PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service
PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service
PV Praxis - Jänner 2013 - Steuer & Service
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Judikatur<br />
Elternteilzeit: ohne<br />
eine Änderung zu<br />
probieren ➜ keine<br />
gerichtliche Zustimmung<br />
zur Kündigung<br />
OGH 22. 8. 2012,<br />
9 ObA 91/12s; ARD<br />
6279/5/2012<br />
Entlassung war<br />
unwirksam ➜ haftet<br />
der Arbeitgeber<br />
für den Lohnsteuerschaden?<br />
OGH 25. 7. 2012,<br />
9 ObA 52/12f; ARD<br />
6269/2/2012<br />
Krankenstandsbestätigung<br />
ohne<br />
Angabe der Krankenstandsdauer<br />
– was nun?<br />
OGH 22. 8. 2012,<br />
9 ObA 66/12i; ARD<br />
6273/4/2012<br />
Wiedereinstellung<br />
aufgrund einer<br />
Zusage ➜ kann<br />
eine Probezeit vereinbart<br />
werden?<br />
OGH 22. 8. 2012,<br />
9 ObA 68/12h; ARD<br />
6273/3/2012<br />
Solange der Arbeitgeber diesen Weg noch nicht probiert hat, kann von einer Unzumutbarkeit<br />
der Weiterbeschäftigung nicht ausgegangen werden. Die in Elternteilzeit beschäftigte Person<br />
ist so lange also nicht kündbar .<br />
Die „Lehren“ aus diesem Urteil für die <strong>Praxis</strong><br />
Bis zum 4. Geburtstag des Kindes können dessen Eltern, sofern sie sich in Elternteilzeit befinden,<br />
nur mit Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden.<br />
Eine Zustimmung des Gerichts wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist dann nicht<br />
zu erwarten , wenn der Arbeitgeber das spezielle Verfahren über die Änderung der Elternteilzeit<br />
nicht „probiert“ hat.<br />
Wird ein Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichtes zu Unrecht entlassen , hat er idR Anspruch<br />
auf eine Kündigungsentschädigung , dh, er erhält jenes Entgelt, das er während der Kündigungsfrist<br />
einer ordnungsgemäß erfolgten Kündigung erhalten hätte. Diese „Entgeltnachzahlung“<br />
kann progressionsbedingt zu einer vergleichsweise höheren <strong>Steuer</strong>belastung als bei<br />
ordnungsgemäßer Kündigung führen. Haftet der Arbeitgeber für diesen „Lohnsteuerschaden“?<br />
Die Judikatur des OGH ist klar: Es gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regeln :<br />
a) Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat, muss er den Arbeitnehmer<br />
„schadlos“ stellen ➜ Arbeitgeber hat den Lohnsteuerschaden zu ersetzen .<br />
b) Kein Ersatz des Lohnsteuerschadens ohne Verschulden ➜ Der Arbeitgeber haftet für den<br />
Lohnsteuerschaden nicht, wenn er die Entlassung aufgrund einer vertretbaren , wenn auch<br />
nicht richtigen, Rechtsansicht ausgesprochen hat. In diesem Fall hat er nicht schuldhaft<br />
gehandelt ➜ Arbeitgeber hat den Lohnsteuerschaden nicht zu ersetzen.<br />
Judikaturbeispiele zu den Konsequenzen einer unvollständigen Arztbestätigung finden Sie<br />
in <strong>PV</strong>P 2012/18, 61 (März-Heft).<br />
Nun liegt ein weiteres, dieses Mal für den Arbeitgeber erfreuliches, Urteil vor. Der Arbeitgeber<br />
ist nicht mehr ganz hilflos , wenn Ärzte die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht abschätzen<br />
können (wollen) und daher keine Angabe zur voraussichtlichen Krankenstandsdauer machen.<br />
Der Arbeitnehmer kann – so der OGH – grundsätzlich auf die Angaben seines Arztes vertrauen,<br />
sodass ihn bei einer vom Arzt nicht abschätzbaren Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Pflicht<br />
zu einer näheren Konkretisierung der Dauer treffen kann.<br />
ABER : Informiert er den Arbeitgeber jedoch trotz mehrmaliger Urgenz weder über die fehlende<br />
Prognose des Arztes über die voraussichtliche Dauer des Krankenstandes noch über den<br />
vorgeschriebenen Wiederbestellungstermin , kann der Arbeitnehmer für die Dauer der Säumnis,<br />
eine vollständige Krankenbestätigung vorzulegen, seinen Entgeltfortzahlungsanspruch<br />
verlieren. So urteilte das OLG Graz, ohne dass der OGH darin einen Fehler erkannt hätte.<br />
Mein Tipp für die <strong>Praxis</strong><br />
Erhalten Sie eine Arztbestätigung , in der die voraussichtliche Krankenstandsdauer fehlt , fordern<br />
Sie den Arbeitnehmer auf, Ihnen zumindest den Wiederbestellungstermin mitzuteilen.<br />
Teilt Ihnen der Arbeitnehmer diesen Termin trotz Urgenz nicht mit, kann auf Basis dieses Urteils<br />
der Verlust seines Entgeltfortzahlungsanspruchs argumentiert werden.<br />
Kernaussagen des OGH-Urteils<br />
Wird ein Dienstverhältnis über Ersuchen des Arbeitnehmers einvernehmlich aufgelöst (hier:<br />
um bei einem Schwesterunternehmen Auslandserfahrung zu sammeln) und sagt der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer zu, ihn nach seiner Rückkehr wieder einzustellen , ist die Vereinbarung<br />
eines neuerlichen Probemonats am Beginn des neuen Dienstverhältnisses zulässig .<br />
Auch wenn die Beendigung des 2. Dienstverhältnisses noch im vereinbarten Probemonat nachträglich<br />
die Wiedereinstellungszusage entwerten könnte, liegt darin keine Umgehung arbeitsrechtlicher<br />
Schutzvorschriften , weil die Wiedereinstellungszusage ein Entgegenkommen des<br />
Arbeitgebers darstellte.<br />
Personalverrechnung für die <strong>Praxis</strong> 1/<strong>2013</strong> – pvp.lexisnexis.at<br />
13