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Quick NEWS - Steuer & Service

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<strong>Quick</strong> <strong>NEWS</strong> (16. JULI 2007)<br />

• Personalrecht<br />

Die Unternehmensleitung möchte gerne wissen, ob die Einräumung dieser<br />

„Goodies“ arbeitsrechtliche Risken mit sich bringt (verpflichtende<br />

Gewährung auch für die Zukunft?) und ob abgabenrechtliche Pflichten<br />

(steuerpflichtiger Sachbezug?) zu beachten sind.<br />

Zusammenfassung für Schnellleser<br />

Hitze-Goodie<br />

arbeitsrechtliche<br />

Beurteilung<br />

abgabenrechtliche Beurteilung<br />

Freibad-Saisonkarte<br />

Kaltgetränke<br />

Eis<br />

Klimagerät<br />

einmalige<br />

Hitzezulage<br />

Hitzefrei<br />

entgeltferne Leistungen<br />

grundsätzlich<br />

wird kein<br />

Gewohnheitsrecht<br />

entstehen<br />

Gefahr eines gewohnheitsrechtlichen<br />

Anspruchs besteht.<br />

a) bei Vereinbarung:<br />

Zeitausgleich oder<br />

Urlaub, sonst<br />

b) bezahlte Freistellung<br />

lohnwerter Vorteil (Abgabenpflicht)<br />

abgabenfrei bei Verbrauch im Betrieb<br />

a) Verzehr am Arbeitsplatz abgabenfrei<br />

b) Eis-Erwerb zum Großhandelspreis<br />

abgabenpflichtiger Personalrabatt<br />

a) leihweise Überlassung des Klimageräts<br />

strittige Abgabenpflicht<br />

b) Überlassung ohne Rückgabe:<br />

lohnwerter Vorteil (Versteuerung<br />

wie Hitzezulage)<br />

a) LSt: Sonderzahlung<br />

b) SV: laufender Bezug<br />

c) DB-, DZ-, KommSt-pflichtig<br />

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