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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

Gleitzeitsalden<br />

Lohnsteuerprotokoll<br />

2010<br />

Höchstbeitragsgrundlage<br />

ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />

Kilometergelder<br />

Kirchenbeiträge<br />

(Sonderausgabe)<br />

Konventionalstrafe<br />

– Lohnsteuerprotokoll<br />

2010<br />

Konventionalstrafe<br />

OGH 29. 10. 2009, 9<br />

ObA 50/09g<br />

Kündigungstermin<br />

KV-Handelsangestellte<br />

OGH 18. 2. 2010, 8<br />

ObA 75/09d<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Versteuerung im Monat der Auszahlung als laufender Bezug, da innerhalb<br />

der Gleitzeitperiode von Normalarbeitszeit auszugehen ist und erst am Ende<br />

der Gleitzeitperiode Überstunden entstehen.<br />

Daher weder als Sonderzahlung noch als Nachzahlung (1/5 steuerfrei; 4/5<br />

steuerpflichtig) abzurechnen<br />

Begünstigung gem § 68 Abs 2 EStG (10 steuerfreie Überstundenzuschläge<br />

im Ausmaß von 50% bis € 86,00 monatlich) darf nur im Monat der<br />

Auszahlung berücksichtigt werden.<br />

täglich: € 140,00<br />

monatlich: € 4.200,00<br />

Sonderzahlungen: € 8.400,00<br />

Freie <strong>Die</strong>nstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 4.900,00 monatlich<br />

Der steuerfreie Km-Geldbetrag für PKW bleibt im Jahr <strong>2011</strong> unverändert.<br />

Der steuerfreie Mitfahrerzuschlag iHv € 0,05 je Km ist ab <strong>2011</strong> nurmehr für<br />

Pkw möglich<br />

Für Motorfahrräder und für Motorräder kann ab <strong>2011</strong> <strong>ein</strong> <strong>ein</strong>heitlicher<br />

steuerfreier Km-Geldbetrag von € 0,24 ausbezahlt werden.<br />

Bei Fußgänger und Fahrradfahrer mit eigenem Fahrrad beträgt das steuerfreie<br />

Km-Geld ab <strong>2011</strong> nunmehr <strong>ein</strong>heitlich € 0,38 pro Km.<br />

Bei Benützung <strong>ein</strong>es <strong>Die</strong>nstfahrrades kann künftig k<strong>ein</strong> steuerfreies Km-Geld<br />

bezahlt werden.<br />

Ab <strong>2011</strong> sind obligatorische Kirchenbeiträge nur Kirchen und Religionsgem<strong>ein</strong>schaften<br />

in der EU/EWR als Sonderausgabe bis max. € 200 abzugsfähig.<br />

Konventionalstrafen sind (inklusive allfälliger damit in Zusammenhang stehender<br />

Prozesskosten) als Werbungskosten absetzbar.<br />

Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichen Zusammenhangs nicht berechtigt, mit<br />

<strong>ein</strong>er – wenn auch durch Konventionalstrafenver<strong>ein</strong>barung gesicherten – Schadenersatzforderung<br />

wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers<br />

gegen dessen Lohnanspruch aufzurechnen.<br />

<strong>Die</strong> Regelung im KV-Handelsangestellte, wonach der ver<strong>ein</strong>barte Kündigungstermin<br />

15. und Monatsletzter nach 5 Jahren k<strong>ein</strong>e rechtliche Gültigkeit mehr<br />

hat (dh es kann dann <strong>ein</strong>e Arbeitgeberkündigung nur mehr zum Quartal erfolgen)<br />

bezieht sich nur auf die Jahre der kaufmännischen Tätigkeit.<br />

Somit sind Jahre als Lehrling bzw Arbeiter nicht anzurechnen; höhere nichtkaufmännische<br />

Tätigkeiten sind ebenso nicht relevant, dh in diesen Fällen<br />

kommt der ver<strong>ein</strong>barte Kündigungstermin 15. und Monatsletzter zur Anwendung.<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 9

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