Die Neuerungen für 2011 â ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service
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Thema<br />
Familienbeihilfe<br />
<strong>Kurz</strong>hinweise<br />
<strong>Die</strong> 13. Familienbeihilfe wird nur mehr vom 6. bis zum 15. Lebensjahr<br />
ausbezahlt und zwar mit <strong>ein</strong>em reduzierten Pauschalbetrag von € 100 Euro.<br />
<strong>Die</strong> Familienbeihilfe wird nur mehr bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt.<br />
Ein längerer Bezug ist möglich bei …<br />
• … Studien mit Mindeststudiendauer von 10 Semestern oder mehr,<br />
• … Studenten, die mit 19 Jahren <strong>ein</strong> Studium beginnen und in der<br />
Mindeststudienzeit studieren<br />
• … Studiumsverzögerungen durch Präsenz- und Zivildienst sowie<br />
Schwangerschaft.<br />
Entfall der Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder zwischen dem 18.<br />
und 21. Lebensjahr;<br />
Entfall der Familienbeihilfe nach Berufsausbildung;<br />
die jährliche Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder in Berufsausbildung<br />
wird von € 9.000 auf € 10.000 erhöht<br />
a) Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)<br />
die Selbstanzeige kann bei jedem Finanzamt <strong>ein</strong>gebracht werden<br />
Hinsichtlich desselben Abgabenspruchs für den bereits <strong>ein</strong>e Selbstanzeige<br />
erstattet wurde, tritt die strafbefreiende Wirkung <strong>ein</strong>er neuerlichen<br />
Selbstanzeige nur <strong>ein</strong>, wenn auch <strong>ein</strong>e Abgabenerhöhung von 25 % des<br />
Mehrbetrags aus der neuerlichen Selbstanzeige rechtzeitig entrichtet wird.<br />
b) strafbefreiender Verkürzungszuschlag („Schnellverfahren“ nach § 30a<br />
FinStrG):<br />
Finanzstrafgesetz<br />
(BGBl I 2010/104,<br />
ausgegeben am<br />
14. 12. 2010)<br />
Für GPLA-Nachforderungen wird – ähnlich <strong>ein</strong>er Anonymverfügung –<br />
die Möglichkeit geschaffen, durch die sofortige Bezahlung der Abgabennachforderung<br />
und <strong>ein</strong>er Abgabenerhöhung von 10 % die finanzstrafrechtliche<br />
Verfolgung von damit verbundenen Finanzvergehen abzuwen<br />
den (14-tägige Frist für die Zustimmung zur Festsetzung bzw zur Antragstellung).<br />
Das gilt nur für GPLA-Nachforderungen von max € 10.000 pa<br />
bzw insgesamt max € 33.000.<br />
<strong>Die</strong> Entrichtung muss innerhalb <strong>ein</strong>es Monats nach Festsetzung der betroffenen<br />
Abgabe und der Abgabenerhöhung erfolgen.<br />
Das „Schnellverfahren“ ist dann ausgeschlossen, wenn bereits <strong>ein</strong> Finanzstrafverfahren<br />
anhängig ist, <strong>ein</strong>e Selbstanzeige vorliegt oder <strong>ein</strong>e<br />
Bestrafung aus spezialpräventiven Gründen erforderlich ist.<br />
c) neuer Tatbestand „Abgabenbetrug“ (§ 39 FinStrG):<br />
Ab 1. 1. <strong>2011</strong> werden vorsätzlich begangene Finanzvergehen, die sich durch<br />
besondere kriminelle Energie auszeichnen, als schwerer Betrug gewertet.<br />
Das Delikt des „Abgabenbetrugs“ liegt insbesondere bei Urkunden- bzw<br />
Beweismittelfälschung (zB gefälschte oder verfälschte Rechnungen,<br />
Verträge, Quittungen, Zahlungsbelege etc) vor. Abgabenbetrug liegt auch<br />
bei Sch<strong>ein</strong>geschäften und Sch<strong>ein</strong>handlungen (zB <strong>ein</strong> als Schenkung<br />
deklarierter Kauf oder die Vortäuschung von Rechtsbeziehungen, die<br />
tatsächlich nicht bestehen) vor.<br />
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