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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

Entfernungssockel<br />

LStR-<br />

Wartungserlass 2009<br />

Entgeltfortzahlung<br />

– Kündigung im<br />

Krankenstand<br />

OGH 22. 10. 2010,<br />

9 ObA 36/10z<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Entfernungssockel = Strecke von Wohnung Hauptarbeitsstätte Wohnung<br />

k<strong>ein</strong>e abgabenfreien Fahrtkosten für diese Strecke möglich.<br />

Fahrtkosten können bei mehreren Arbeitsstätten für die Strecke von der<br />

Hauptarbeitsstätte (wenn nicht definierbar gilt die Hauptarbeitsstätte laut<br />

Arbeitsvertrag) weitere Arbeitsstätte abgabenfrei abgerechnet werden.<br />

Bei Besuch von zwei oder mehreren Arbeitsstätten an <strong>ein</strong>em Tag können<br />

Fahrtkosten abgabenfrei für jene Entfernung abgerechnet werden, die die<br />

Strecke Wohnung Hauptarbeitsstätte („Entfernungssockel“) übersteigt.<br />

Bei Fahrten Wohnung weitere Arbeitsstätte können Fahrtkosten ebenso für<br />

die den Entfernungssockel übersteigende Strecke abgabenfrei abgerechnet<br />

werden (Rz 294 LStR)<br />

Wird <strong>ein</strong> Arbeiter während <strong>ein</strong>es Krankenstandes gekündigt und reicht der ununterbrochene<br />

Krankenstand in <strong>ein</strong> neues fiktives Arbeitsjahr hin<strong>ein</strong>, das erst<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt, so entsteht mit Beginn des neuen<br />

Arbeitsjahres k<strong>ein</strong> neuer Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeiters.<br />

Änderung der OGH-Rechtsprechung!!!<br />

allgem<strong>ein</strong>er Grundbetrag<br />

€ 793,00 monatlich<br />

€ 185,00 wöchentlich<br />

€ 26,00 täglich<br />

erhöhter allgem<strong>ein</strong>er Grundbetrag<br />

€ 925,00 monatlich<br />

€ 215,00 wöchentlich<br />

€ 30,00 täglich<br />

Unterhaltsgrundbetrag pro Person (für max. 5 Personen)<br />

€ 158,00 monatlich<br />

€ 37,00 wöchentlich<br />

Existenzminimum<br />

€ 5,00 täglich<br />

Höchstberechnungsgrundlage<br />

gültig ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />

€ 3.160,00 monatlich<br />

€ 740,00 wöchentlich<br />

€ 105,00 täglich<br />

absolutes Geldexistenzminimum<br />

€ 396,50 monatlich<br />

€ 92,50 wöchentlich<br />

€ 13,00 täglich<br />

absolutes Geldexistenzminimum bei Unterhaltsexekutionen<br />

€ 297,38 monatlich<br />

€ 69,38 wöchentlich<br />

€ 9,75 täglich<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 6

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