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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Das Betrugsbekämpfungsgesetz (BGBl I 2010/105) bringt bezüglich der Personalverrechnung<br />

die folgenden <strong>Neuerungen</strong>:<br />

Betrugsbekämpfungsgesetz<br />

Bonusmeilen<br />

VwGH 29. 4.2010,<br />

2007/15/0293<br />

BMSVG<br />

DBA (neu)<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsscheckgrenze<br />

Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen gilt <strong>ein</strong> Nettoarbeitsentgelt als<br />

ver<strong>ein</strong>bart.<br />

Für nicht in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die sowohl im Inland als<br />

auch im Ausland <strong>ein</strong>gesetzt werden, ist ab 1.1.<strong>2011</strong> statt dem Kalendermonat<br />

der Kalendertag als Lohnzahlungszeitraum und somit der Tagestarif heranzuziehen,<br />

wenn Österreich für Teile der Bezüge k<strong>ein</strong> Besteuerungsrecht hat.<br />

Neue Haftungsbestimmung für Bauunternehmer, die ihre Aufträge an<br />

Subunternehmer weitergeben (Auftraggeberhaftung) ab 1.7.<strong>2011</strong><br />

Sind nachweislich Schwarzlohnzahlungen an die Arbeitnehmer geflossen, ist<br />

der Arbeitgeber jedoch mittlerweile insolvent, kann ab <strong>2011</strong> <strong>ein</strong>e unmittelbare<br />

Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erfolgen, wenn er vorsätzlich<br />

mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und an der Verkürzung der Lohnsteuer<br />

mitwirkt.<br />

Zahlungen über € 100.000,00, die ins Ausland erfolgen, müssen ab <strong>2011</strong><br />

dem Finanzamt gemeldet werden. <strong>Die</strong> Mitteilungsverpflichtung erstreckt sich<br />

auf im Inland erbrachte Leistungen aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 EStG,<br />

auf Vermittlungsleistungen sowie kaufmännische oder technische Beratung.<br />

k<strong>ein</strong>e Lohnsteuerpflicht beim Arbeitgeber, sondern ESt-Pflicht beim am<br />

Vielfliegerprogramm teilnehmendem Arbeitnehmer<br />

daraus resultierend k<strong>ein</strong>e DB-, DZ- und KommSt-Pflicht<br />

jedoch prinzipiell nach wie vor SV- und BV-Pflicht aufgrund Entgelte von<br />

dritter Seite<br />

Den aktuellen BMSVG Fragen-Antwort-Katalog finden Sie unter:<br />

http://www.steuer-service.at/Personal.213.0.html<br />

Hongkong: voraussichtlich ab 1. 4. <strong>2011</strong> (uU erst ab 1. 4. 2012)<br />

Vietnam: ab 1.1.<strong>2011</strong><br />

Der Wert <strong>ein</strong>es oder mehrerer <strong>Die</strong>nstleistungsschecks beim <strong>ein</strong>zelnen<br />

<strong>Die</strong>nstgeber darf im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.<br />

Da bei der Beurteilung, ob diese Grenze überschritten ist, die<br />

Urlaubsersatzleistung und die anteilige Sonderzahlungen nicht zu<br />

berücksichtigen sind, beträgt die Geringfügigkeitsgrenze für<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsschecks im Jahr <strong>2011</strong> € 512,36<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 4

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