Die Neuerungen für 2011 â ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service
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Thema<br />
Behinderte<br />
Gesetzwerdung<br />
bleibt abzuwarten<br />
Beitragsgruppenermittlung<br />
Beitragskalender<br />
<strong>2011</strong><br />
Betriebsrat<br />
<strong>Kurz</strong>hinweise<br />
Der besondere Bestandschutz für begünstigte Behinderte wird für <strong>ein</strong>en<br />
Zeitraum von 48 Monaten für <strong>Die</strong>nstverhältnisse ausgesetzt, die nach dem<br />
1.1.<strong>2011</strong> neu gegründet werden. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen<br />
wird der besondere Kündigungsschutz trotzdem wirksam s<strong>ein</strong>.<br />
<strong>Die</strong> monatlich zu entrichtende Ausgleichstaxe <strong>2011</strong> beträgt für<br />
Arbeitgeber mit weniger als 100 Arbeitnehmern pro <strong>ein</strong>zustellenden<br />
Behinderten € 226 pm),<br />
Arbeitgeber zwischen 100 und weniger als 200 Arbeitnehmern pro<br />
<strong>ein</strong>zustellenden Behinderten € 316 pm, sowie für<br />
Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern pro <strong>ein</strong>zustellenden<br />
Behinderten € 336 pm.<br />
Vor der Einbringung <strong>ein</strong>es Antrages auf Zustimmung zur Kündigung <strong>ein</strong>es<br />
begünstigten Behinderten hat der Arbeitgeber den Betriebsrat, die Personalvertretung<br />
und die Behindertenvertrauensperson von s<strong>ein</strong>er Absicht informieren.<br />
Es soll in § 8 Abs 2 BEinstG geregelt werden, wann in Ausnahmefällen<br />
nachträglich die Zustimmung erteilt werden kann.. Ferner hat das Bundesamt<br />
für Soziales und Behindertenwesen Vorsorge zu treffen, dass vor der Einleitung<br />
des Kündigungsverfahrens gemäß <strong>ein</strong>e Krisenintervention mit den<br />
Parteien angeboten wird.<br />
Kündigung ohne vorheriger Zustimmung des Behindertenausschuss ist<br />
dann gültig und wirksam, wenn<br />
a) Arbeitgeber die Behinderteneigenschaft nicht kannte und<br />
b) Der Behindertenausschuss der Kündigung nachträglich, da sachliche<br />
Rechtfertigung vorliegt, zustimmt.<br />
In 4 Schritten kommen Sie zu der richtigen Beitragsgruppe. Das Beitragsgruppen-Ermittlungstool<br />
und die Hinweise, wie Sie es richtig verwenden, das finden<br />
Sie hier: www.noegkk.at SERVICE Für <strong>Die</strong>nstgeber NÖDIS – interaktiv<br />
Beitragsgruppe ermitteln<br />
Das Beitragsgruppenschema <strong>2011</strong> finden Sie hier:<br />
http://www.steuer-service.at/Personal.213.0.html<br />
Den Beitragskalender <strong>2011</strong> finden Sie unter:<br />
http://www.steuer-service.at/Personal.213.0.html<br />
Einführung <strong>ein</strong>es neuen Tatbestandes zum Abschluss <strong>ein</strong>er fakultativen Betriebsver<strong>ein</strong>barung<br />
betreffend die Einführung von leistungsbezogenen<br />
Prämien und Entgelten<br />
Präzisierung der wirtschaftlichen <strong>Info</strong>rmationsrechte des Betriebsrates<br />
Änderungen bei der Kündigungsanfechtung (Verlängerung der Anfechtungsfrist<br />
auf 2 Wochen, Verlängerung der Frist zur Verständigung des Betriebsrates<br />
von derzeit 5 Arbeitstagen auf 1 Woche )<br />
<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 3