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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

Behinderte<br />

Gesetzwerdung<br />

bleibt abzuwarten<br />

Beitragsgruppenermittlung<br />

Beitragskalender<br />

<strong>2011</strong><br />

Betriebsrat<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Der besondere Bestandschutz für begünstigte Behinderte wird für <strong>ein</strong>en<br />

Zeitraum von 48 Monaten für <strong>Die</strong>nstverhältnisse ausgesetzt, die nach dem<br />

1.1.<strong>2011</strong> neu gegründet werden. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen<br />

wird der besondere Kündigungsschutz trotzdem wirksam s<strong>ein</strong>.<br />

<strong>Die</strong> monatlich zu entrichtende Ausgleichstaxe <strong>2011</strong> beträgt für<br />

Arbeitgeber mit weniger als 100 Arbeitnehmern pro <strong>ein</strong>zustellenden<br />

Behinderten € 226 pm),<br />

Arbeitgeber zwischen 100 und weniger als 200 Arbeitnehmern pro<br />

<strong>ein</strong>zustellenden Behinderten € 316 pm, sowie für<br />

Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern pro <strong>ein</strong>zustellenden<br />

Behinderten € 336 pm.<br />

Vor der Einbringung <strong>ein</strong>es Antrages auf Zustimmung zur Kündigung <strong>ein</strong>es<br />

begünstigten Behinderten hat der Arbeitgeber den Betriebsrat, die Personalvertretung<br />

und die Behindertenvertrauensperson von s<strong>ein</strong>er Absicht informieren.<br />

Es soll in § 8 Abs 2 BEinstG geregelt werden, wann in Ausnahmefällen<br />

nachträglich die Zustimmung erteilt werden kann.. Ferner hat das Bundesamt<br />

für Soziales und Behindertenwesen Vorsorge zu treffen, dass vor der Einleitung<br />

des Kündigungsverfahrens gemäß <strong>ein</strong>e Krisenintervention mit den<br />

Parteien angeboten wird.<br />

Kündigung ohne vorheriger Zustimmung des Behindertenausschuss ist<br />

dann gültig und wirksam, wenn<br />

a) Arbeitgeber die Behinderteneigenschaft nicht kannte und<br />

b) Der Behindertenausschuss der Kündigung nachträglich, da sachliche<br />

Rechtfertigung vorliegt, zustimmt.<br />

In 4 Schritten kommen Sie zu der richtigen Beitragsgruppe. Das Beitragsgruppen-Ermittlungstool<br />

und die Hinweise, wie Sie es richtig verwenden, das finden<br />

Sie hier: www.noegkk.at SERVICE Für <strong>Die</strong>nstgeber NÖDIS – interaktiv<br />

Beitragsgruppe ermitteln<br />

Das Beitragsgruppenschema <strong>2011</strong> finden Sie hier:<br />

http://www.steuer-service.at/Personal.213.0.html<br />

Den Beitragskalender <strong>2011</strong> finden Sie unter:<br />

http://www.steuer-service.at/Personal.213.0.html<br />

Einführung <strong>ein</strong>es neuen Tatbestandes zum Abschluss <strong>ein</strong>er fakultativen Betriebsver<strong>ein</strong>barung<br />

betreffend die Einführung von leistungsbezogenen<br />

Prämien und Entgelten<br />

Präzisierung der wirtschaftlichen <strong>Info</strong>rmationsrechte des Betriebsrates<br />

Änderungen bei der Kündigungsanfechtung (Verlängerung der Anfechtungsfrist<br />

auf 2 Wochen, Verlängerung der Frist zur Verständigung des Betriebsrates<br />

von derzeit 5 Arbeitstagen auf 1 Woche )<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 3

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