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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

Ausbildungskostenrückersatz<br />

OGH 22. 9. 2010, 8<br />

ObA 70/09s<br />

Auslandsmontageregelung<br />

• 2013 volle Lohnnebenkosten- und Lohnsteuerpflicht des Auslandsmontagebezuges<br />

als Ausland gilt jeder Staat außerhalb Österreich<br />

Begünstigung gilt auch für in Österreich steuerpflichtige Arbeitnehmer von<br />

Arbeitgebern aus EU/EWR/Schweiz<br />

beim lohnsteuerpflichtigen Teil der Bezüge ist bei der Lohnsteuerberechnung<br />

der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.<br />

Auslandspensionen<br />

Bausparprämie<br />

<strong>2011</strong><br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Ist im Zuge <strong>ein</strong>er Ver<strong>ein</strong>barung über die Rückerstattung von Ausbildungskosten<br />

der Rückersatz von Entgelt ausdrücklich schriftlich ver<strong>ein</strong>bart, darf<br />

der Arbeitgeber jenes Entgelt zurückfordern, das er tatsächlich während der<br />

Dauer der <strong>Die</strong>nstfreistellung bezahlt hat, sofern das Arbeitsverhältnis aus<br />

Verschulden des Arbeitnehmers endet.<br />

<strong>Die</strong> Ver<strong>ein</strong>barung über <strong>ein</strong>e Rückforderung von Entgelt ist außerdem nur<br />

dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer während der Ausbildung tatsächlich<br />

vom <strong>Die</strong>nst freigestellt ist, dh er musste sich nicht s<strong>ein</strong>en betrieblichen Aufgaben<br />

widmen, sondern er konnte sich unter Fortzahlung des Entgelts voll und<br />

ganz auf s<strong>ein</strong>e Ausbildung konzentrieren.<br />

Nicht zulässig ist <strong>ein</strong>e Ver<strong>ein</strong>barung, mit der <strong>ein</strong> Arbeitnehmer sich<br />

verpflichtet, dem Arbeitgeber <strong>ein</strong>en Pauschalbetrag zu erstatten.<br />

Ist der Rückersatz von Ausbildungskosten und dem fortbezahlten Entgelt<br />

gültig ver<strong>ein</strong>bart, so kann sich der Arbeitnehmer im Fall <strong>ein</strong>er Rückzahlungsverpflichtung<br />

• nicht auf <strong>ein</strong> richterliches Mäßigungsrecht berufen und<br />

• <strong>ein</strong>e solche Ver<strong>ein</strong>barung ist auch nicht sittenwidrig<br />

Aufhebung der <strong>Steuer</strong>freiheit durch den VfGH (VfGH 30. 9. 2010, G 29/10<br />

ua);<br />

stufenweise Übergangsregelung<br />

• <strong>2011</strong> sollen 2/3 des Auslandsmonatagebezugs noch lohnnebenkosten- und<br />

lohnsteuerfrei s<strong>ein</strong><br />

• 2012 soll 1/3 des Auslandsmontagebezugs noch lohnnebenkosten- und<br />

lohnsteuerfrei s<strong>ein</strong><br />

Einhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Auslandspensionen aus<br />

EU/EWR, Schweiz und Vertragsstaaten ab dem 1.7.<strong>2011</strong>.<br />

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt für das Kalenderjahr <strong>2011</strong> die Höhe der Bausparprämie<br />

3 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (2010:<br />

3,5 %).<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 2

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