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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Pendlerzuschlag Der Pendlerzuschlag beträgt ab <strong>2011</strong> maximal € 251,00.<br />

Pensionistenabsetzbetrag<br />

Pensionsabfindung<br />

(ab 1. 1. <strong>2011</strong>)<br />

Pflegefreistellung<br />

OGH 15. 12. 2009, 9<br />

ObA 28/09x<br />

Probezeit<br />

Lehrlinge<br />

OGH 11. 5. 2010, 9<br />

ObA 39/10s<br />

Rückzahlung von<br />

Arbeitslohn –<br />

Bemessungsgrundl<br />

age DB, DZ<br />

Schmutzzulage<br />

UFS Graz 3. 2.<br />

2010, RV/0012-G/07<br />

Schwerarbeiterliste<br />

SV-Abkommen<br />

(neu)<br />

Bei Pensionsbezieher mit Pensionsbezügen von nicht mehr als € 13.100,00<br />

pa beträgt der Pensionistenabsetzbetrag ab <strong>2011</strong> für diese Personengruppe<br />

auf € 764,00 jährlich.<br />

Anspruchsvoraussetzung ist – wie bisher für den All<strong>ein</strong>verdienerabsetzbetrag<br />

–, dass der (Ehe-)Partner Einkünfte von nicht mehr als € 2.200,00 pa<br />

erzielt.<br />

Der Grenzbetrag für die begünstigte Besteuerung (= Hälftesteuersatz) beträgt<br />

<strong>2011</strong> € 10.800,00<br />

Nimmt <strong>ein</strong> Arbeitnehmer nach Antritt des Erholungsurlaubs <strong>ein</strong>e Freistellung<br />

wegen der notwendigen Pflege <strong>ein</strong>es im gem<strong>ein</strong>samen Haushalt lebenden<br />

erkrankten nahen Angehörigen in Anspruch, kommt es zu <strong>ein</strong>er Unterbrechung<br />

des Erholungsurlaubs, wenn der Pflegebedarf länger als 3 Kalendertage<br />

andauert.<br />

Nicht zu <strong>ein</strong>er Unterbrechung des Erholungsurlaubs führt hingegen in<br />

beiden Fällen <strong>ein</strong>e Pflegefreistellung wegen der notwendigen Betreuung<br />

s<strong>ein</strong>es Kindes, weil die Person, die das Kind ständig betreut hat, für diese<br />

Betreuung ausfällt.<br />

Besucht <strong>ein</strong> Lehrling während der 3-monatigen Probezeit die Berufsschule,<br />

kommt es dadurch nicht zu <strong>ein</strong>er Verkürzung der Probezeit auf die ersten 6<br />

Wochen, in denen der Lehrling im Betrieb gearbeitet hat.<br />

Selbst wenn der Lehrling vor dem Berufsschulbesuch schon mehr als 6 Wochen<br />

im Betrieb gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber das Lehrverhältnis<br />

innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Lehrverhältnisses <strong>ein</strong>seitig auflösen.<br />

K<strong>ein</strong>e Verminderung der Bemessungsgrundlage für DB und DZ (gilt analog für<br />

KommSt) durch die Rückzahlung von Arbeitslohn, da Werbungkosten niemals<br />

die Bemessungsgrundlage DB/DZ reduzieren daher ergibt sich weder im Monat<br />

der ursprünglichen Auszahlung noch im Monat der Rückzahlung <strong>ein</strong>e Reduktion<br />

der Bemessungsgrundlage (UFS Graz 27. 10. 2010, RV/0718-G/06)<br />

Eine Schmutzzulage entspricht systematisch <strong>ein</strong>er (pauschalen) Aufwandsentschädigung.<br />

Es ist daher bei der Prüfung der Angemessenheit <strong>ein</strong>er solchen<br />

Zulage ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für<br />

die R<strong>ein</strong>igung der Arbeitskleidung aufkommt.<br />

Im Mai wurden neue Berufe in die Schwerarbeiterliste aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Schwerarbeiterberufsliste (Stand Mai 2010) finden Sie hier:<br />

http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/673336_Schwerarbeit_Berufsliste.<br />

pdf<br />

Südkorea: ab 1. 10. 2010<br />

Australien: nunmehr mit <strong>ein</strong>er Entsendeklausel<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 11

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