Die Neuerungen für 2011 â ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service
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Thema<br />
Lohnkonto<br />
Mehrkindzuschlag<br />
Pendlerpauschale<br />
steht auch<br />
geringfügig<br />
Beschäftigten zu<br />
UFS Wien 24. 6.<br />
2010, RV/1060-<br />
W/10<br />
Pendlerpauschale<br />
bei Krankheit und<br />
Urlaub – LStR-<br />
Wartungserlass 2009<br />
<strong>Kurz</strong>hinweise<br />
Klarstellung, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.<strong>2011</strong> das Lohnkonto spätestens<br />
mit dem 15. Tag des dem Beginn des <strong>Die</strong>nstverhältnisses folgenden Monats<br />
führen muss.<br />
Reduktion von € 36,00 pro Monat auf € 20,00 pro Monat<br />
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf <strong>ein</strong> (uU aliquotes) Pendlerpauschale,<br />
wenn die Wegstrecke Wohnung Arbeitsstätte Wohnung an<br />
mehr als 50% der arbeitnehmerindividuellen Arbeitstage zurückgelegt<br />
wird.<br />
<strong>Die</strong> zeitliche Zumutbarkeitsgrenze: Schon bei Vollzeitbeschäftigung ist <strong>ein</strong>e<br />
Tageswegzeit von mehr als 3 Stunden unzumutbar es steht das große Pendlerpauschale<br />
zu.<br />
Das große Pendlerpauschale steht nach Ansicht des UFS bei Vorliegen der<br />
Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu und<br />
zwar auch dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels<br />
dieses dennoch benützt wird.<br />
Bei Vorliegen der Voraussetzungen im Vormonat steht das Pendlerpauschale zu,<br />
wenn die Summe aus tatsächlichen Fahrten von Wohnung Arbeitsstätte und<br />
Krankenstands- und/oder Urlaubstage größer 10 ist.<br />
Bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen im Vormonat steht das Pendlerpauschale<br />
zu, wenn die tatsächlichen Fahrten von Wohnung Arbeitsstätte größer<br />
10 ist (Rz 250 LStR).<br />
• Kl<strong>ein</strong>es Pendlerpauschale<br />
Entfernung Betrag/Jahr ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />
20 - 40 km € 696,00<br />
40 - 60 km € 1.356,00<br />
Pendlerpauschale<br />
(voraussichtlich)<br />
über 60 km € 2.016,00<br />
• Großes Pendlerpauschale<br />
Entfernung Betrag/Jahr ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />
2 - 20 km € 372,00<br />
20 - 40 km € 1.476,00<br />
40 - 60 km € 2.568,00<br />
über 60 km € 3.672,00<br />
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