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Die Neuerungen für 2011 – ein Kurz-Info ABC - Steuer & Service

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Thema<br />

Lohnkonto<br />

Mehrkindzuschlag<br />

Pendlerpauschale<br />

steht auch<br />

geringfügig<br />

Beschäftigten zu<br />

UFS Wien 24. 6.<br />

2010, RV/1060-<br />

W/10<br />

Pendlerpauschale<br />

bei Krankheit und<br />

Urlaub – LStR-<br />

Wartungserlass 2009<br />

<strong>Kurz</strong>hinweise<br />

Klarstellung, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.<strong>2011</strong> das Lohnkonto spätestens<br />

mit dem 15. Tag des dem Beginn des <strong>Die</strong>nstverhältnisses folgenden Monats<br />

führen muss.<br />

Reduktion von € 36,00 pro Monat auf € 20,00 pro Monat<br />

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf <strong>ein</strong> (uU aliquotes) Pendlerpauschale,<br />

wenn die Wegstrecke Wohnung Arbeitsstätte Wohnung an<br />

mehr als 50% der arbeitnehmerindividuellen Arbeitstage zurückgelegt<br />

wird.<br />

<strong>Die</strong> zeitliche Zumutbarkeitsgrenze: Schon bei Vollzeitbeschäftigung ist <strong>ein</strong>e<br />

Tageswegzeit von mehr als 3 Stunden unzumutbar es steht das große Pendlerpauschale<br />

zu.<br />

Das große Pendlerpauschale steht nach Ansicht des UFS bei Vorliegen der<br />

Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu und<br />

zwar auch dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels<br />

dieses dennoch benützt wird.<br />

Bei Vorliegen der Voraussetzungen im Vormonat steht das Pendlerpauschale zu,<br />

wenn die Summe aus tatsächlichen Fahrten von Wohnung Arbeitsstätte und<br />

Krankenstands- und/oder Urlaubstage größer 10 ist.<br />

Bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen im Vormonat steht das Pendlerpauschale<br />

zu, wenn die tatsächlichen Fahrten von Wohnung Arbeitsstätte größer<br />

10 ist (Rz 250 LStR).<br />

• Kl<strong>ein</strong>es Pendlerpauschale<br />

Entfernung Betrag/Jahr ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />

20 - 40 km € 696,00<br />

40 - 60 km € 1.356,00<br />

Pendlerpauschale<br />

(voraussichtlich)<br />

über 60 km € 2.016,00<br />

• Großes Pendlerpauschale<br />

Entfernung Betrag/Jahr ab 1. 1. <strong>2011</strong><br />

2 - 20 km € 372,00<br />

20 - 40 km € 1.476,00<br />

40 - 60 km € 2.568,00<br />

über 60 km € 3.672,00<br />

<strong>Steuer</strong> & <strong>Service</strong> <strong>Steuer</strong>beratungs GmbH – DIE Personalrechts-Profis – www.steuer-service.at 10

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