Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de
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Vertretung<br />
• Der Vertragsarzt kann sich bei Krankheit, Urlaub o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Teilnahme an ärztlicher Fortbildung o<strong>de</strong>r an e<strong>in</strong>er<br />
Wehrübung <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten bis zu e<strong>in</strong>er Dauer<br />
von 3 Monaten vertreten lassen.<br />
• Dauert die Vertretung länger als 1 Woche, so ist sie <strong>de</strong>r<br />
Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igung mitzuteilen. Dauert sie länger<br />
als 3 Monate, bedarf sie e<strong>in</strong>er ausdrücklichen Genehmigung<br />
durch die KV.<br />
• Der Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur durch e<strong>in</strong>en<br />
an<strong>de</strong>ren Vertragsarzt o<strong>de</strong>r durch e<strong>in</strong>en Arzt, <strong>de</strong>r die<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 3 Abs. 2 ÄZV erfüllt, vertreten<br />
lassen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass ausschließlich weitergebil<strong>de</strong>te<br />
Ärzte die Vertretungstätigkeit ausüben dürfen. S<strong>in</strong>ngemäß<br />
wie<strong>de</strong>rum hat dies zur Folge, dass natürlich auch nur<br />
weitergebil<strong>de</strong>te Ärzte <strong>de</strong>s gleichen Fachgebietes die<br />
Vertretung wahrnehmen können<br />
03/04.11.2006 Seite 191<br />
Nichtärztliches Personal<br />
• Die Beschäftigung von nichtärztlichem Personal ist unter<br />
folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen ohne E<strong>in</strong>schränkung möglich<br />
‣ Der Praxis<strong>in</strong>haber darf nur das für die jeweilige Tätigkeit<br />
qualifizierte Personal beschäftigen. Er haftet für die Röntgen !<br />
entsprechen<strong>de</strong> Qualifikation se<strong>in</strong>er Mitarbeiter. Diese<br />
können je nach Qualifikationsgrad unter Aufsicht und<br />
Kontrolle <strong>de</strong>s Arztes Leistungen durchführen.<br />
‣ Zur Abgrenzung von Leistungen, die <strong>de</strong>r Arzt nicht an<br />
nichtärztliches Personal <strong>de</strong>legieren darf, haben<br />
Blutentnahme<br />
Bun<strong>de</strong>särztekammer und Kassenärztliche<br />
Bun<strong>de</strong>svere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> Abstimmung e<strong>in</strong>e Empfehlung<br />
herausgegeben, <strong>in</strong> <strong>de</strong>r die e<strong>in</strong>zelnen Leistungen und <strong>de</strong>ren<br />
Delegierbarkeit <strong>de</strong>f<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d<br />
03/04.11.2006 Seite 192