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Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de

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Vertretung<br />

• Der Vertragsarzt kann sich bei Krankheit, Urlaub o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Teilnahme an ärztlicher Fortbildung o<strong>de</strong>r an e<strong>in</strong>er<br />

Wehrübung <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten bis zu e<strong>in</strong>er Dauer<br />

von 3 Monaten vertreten lassen.<br />

• Dauert die Vertretung länger als 1 Woche, so ist sie <strong>de</strong>r<br />

Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igung mitzuteilen. Dauert sie länger<br />

als 3 Monate, bedarf sie e<strong>in</strong>er ausdrücklichen Genehmigung<br />

durch die KV.<br />

• Der Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur durch e<strong>in</strong>en<br />

an<strong>de</strong>ren Vertragsarzt o<strong>de</strong>r durch e<strong>in</strong>en Arzt, <strong>de</strong>r die<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 3 Abs. 2 ÄZV erfüllt, vertreten<br />

lassen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass ausschließlich weitergebil<strong>de</strong>te<br />

Ärzte die Vertretungstätigkeit ausüben dürfen. S<strong>in</strong>ngemäß<br />

wie<strong>de</strong>rum hat dies zur Folge, dass natürlich auch nur<br />

weitergebil<strong>de</strong>te Ärzte <strong>de</strong>s gleichen Fachgebietes die<br />

Vertretung wahrnehmen können<br />

03/04.11.2006 Seite 191<br />

Nichtärztliches Personal<br />

• Die Beschäftigung von nichtärztlichem Personal ist unter<br />

folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen ohne E<strong>in</strong>schränkung möglich<br />

‣ Der Praxis<strong>in</strong>haber darf nur das für die jeweilige Tätigkeit<br />

qualifizierte Personal beschäftigen. Er haftet für die Röntgen !<br />

entsprechen<strong>de</strong> Qualifikation se<strong>in</strong>er Mitarbeiter. Diese<br />

können je nach Qualifikationsgrad unter Aufsicht und<br />

Kontrolle <strong>de</strong>s Arztes Leistungen durchführen.<br />

‣ Zur Abgrenzung von Leistungen, die <strong>de</strong>r Arzt nicht an<br />

nichtärztliches Personal <strong>de</strong>legieren darf, haben<br />

Blutentnahme<br />

Bun<strong>de</strong>särztekammer und Kassenärztliche<br />

Bun<strong>de</strong>svere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> Abstimmung e<strong>in</strong>e Empfehlung<br />

herausgegeben, <strong>in</strong> <strong>de</strong>r die e<strong>in</strong>zelnen Leistungen und <strong>de</strong>ren<br />

Delegierbarkeit <strong>de</strong>f<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d<br />

03/04.11.2006 Seite 192

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