Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de
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Haus- / fachärztliche Versorgung<br />
• Nach § 73 Abs. 1 a SGB V nehmen an <strong>de</strong>r<br />
hausärztlichen Versorgung teil<br />
• Allgeme<strong>in</strong>ärzte (e<strong>in</strong>schließlich <strong>de</strong>r sog. „Praktischen<br />
Ärzte“ aufgrund früherer Regelungen und die<br />
Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er nach EG-Recht),<br />
• K<strong>in</strong><strong>de</strong>rärzte,<br />
• Internisten ohne <strong>Schwerpunkt</strong>bezeichnung, die sich<br />
für die Teilnahme an <strong>de</strong>r hausärztlichen Versorgung<br />
entschie<strong>de</strong>n haben,<br />
• Die übrigen Fachärzte nehmen an <strong>de</strong>r fachärztlichen<br />
Versorgung teil.<br />
03/04.11.2006 Seite 185<br />
Haus- / fachärztliche Versorgung<br />
• K<strong>in</strong><strong>de</strong>rärzte können sowohl an <strong>de</strong>r hausärztlichen wie<br />
an <strong>de</strong>r fachärztlichen Versorgung teilnehmen<br />
• Ausnahmeregelung für Allgeme<strong>in</strong>ärzte und Ärzte<br />
ohne Gebietsbezeichnung zur ausschließlichen<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>r fachärztlichen Versorgung<br />
• Wechselmöglichkeit für Internisten mit <strong>Schwerpunkt</strong><br />
• Son<strong>de</strong>rproblem Internisten ohne <strong>Schwerpunkt</strong><br />
03/04.11.2006 Seite 186