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Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de

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Bedarfsplanung<br />

Begriffe Bedürfnis, Bedarf und Nachfrage<br />

• Unterschiedliche Erklärungsansätze, Beziehung nicht<br />

e<strong>in</strong><strong>de</strong>utig <strong>de</strong>f<strong>in</strong>iert, Problem <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s objektiven<br />

Bedarfs an ärztlichen Leistungen<br />

‣ Bedürfnis als subjektiv empfun<strong>de</strong>ner Drang, For<strong>de</strong>rung,<br />

Wunsch nach e<strong>in</strong>em Gut, egal ob als „natürliches“ o<strong>de</strong>r<br />

„gewecktes“ Bedürfnis, <strong>de</strong>r e<strong>in</strong>er Erfüllung bzw. Befriedigung<br />

zugeführt wer<strong>de</strong>n soll<br />

‣ Bedarf als objektivierte Größe, zum<strong>in</strong><strong>de</strong>st <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>tersubjektiven Übere<strong>in</strong>stimmung für die Notwendigkeit, e<strong>in</strong><br />

bestimmtes Gut zur Verfügbarkeit zu br<strong>in</strong>gen.<br />

‣ Nachfrage als reeller Effekt an e<strong>in</strong>em Markt für e<strong>in</strong><br />

bestimmtes Gut.<br />

03/04.11.2006 Seite 207<br />

Bedarfsplanung<br />

Geschichtliche Entwicklung<br />

• Bis 1913 (Berl<strong>in</strong>er Abkommen) bestimmte je<strong>de</strong> e<strong>in</strong>zelne Krankenkasse<br />

vor Ort selbst die Zahl <strong>de</strong>r Ärzte, mit <strong>de</strong>nen sie Verträge abschließen<br />

wollte<br />

• Ab 1913 e<strong>in</strong>heitliche Soll-Wert-Vorgaben je Kasse; Richtwert 1.350<br />

Versicherten/Arzt, bei e<strong>in</strong>geschlossener Familienversicherung von<br />

1000 Versicherten je Arzt; diese wur<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Folge variiert/verän<strong>de</strong>rt<br />

• Mit E<strong>in</strong>führung <strong>de</strong>r GKAR 1955 wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r Verhältniszahlen <strong>in</strong> das<br />

System gebracht <strong>–</strong> undifferenziert galten bun<strong>de</strong>se<strong>in</strong>heitlich 500<br />

Versicherte je Kassenarzt als Richtzahl<br />

• 1960 BVG-Urteil verwarf diese Vorgaben als verfassungswidrig<br />

• Erst 1977 wur<strong>de</strong> <strong>in</strong> Folge <strong>de</strong>s Krankenversicherungs-<br />

Weiterentwicklungsgesetzes (KVWG) die Bedarfsplanung zur<br />

Behebung partieller Unterversorgungen wie<strong>de</strong>r e<strong>in</strong>geführt<br />

03/04.11.2006 Seite 208

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