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Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de

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4. Berufsausübungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

b. Teilberufsausübungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

• Bisher: Nicht zulässig!<br />

• Neu: Grundsätzlich zulässig!<br />

‣ Beispiel: Kooperation e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong><strong>de</strong>rarztes mit e<strong>in</strong>em Neurologen<br />

bei <strong>de</strong>r Durchführung k<strong>in</strong><strong>de</strong>rneurologischer Untersuchungen<br />

‣ Ausnahme: Nicht zulässig bei Bildung zur Erbr<strong>in</strong>gung<br />

überweisungsgebun<strong>de</strong>ner Leistungen („Ke<strong>in</strong>e Zuweisung<br />

gegen Entgelt!“), Bsp.: Internist und Laborarzt<br />

03/04.11.2006 Seite 203<br />

5. Zweigpraxen<br />

• Bisher: Genehmigungsfähig, wenn aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Sicherstellung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich (regelmäßig nicht <strong>de</strong>r Fall <strong>in</strong> überversorgten<br />

Planungsbereichen)<br />

• Neu:<br />

• Anzeigepflicht<br />

• Ausreichend, dass Versorgung an <strong>de</strong>n weiteren Orten verbessert (und am<br />

Ort <strong>de</strong>s Vertragsarztsitzes nicht bee<strong>in</strong>trächtigt) wird<br />

• Ke<strong>in</strong>e zahlenmäßige Begrenzung (an<strong>de</strong>rs als <strong>in</strong> <strong>de</strong>r SBOÄ: lediglich zwei<br />

weitere Filialen)<br />

• Zulassungsbereichsübergreifend möglich (Ermächtigung durch <strong>de</strong>n für<br />

<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n KV zuständigen Zulassungsausschuss<br />

erfor<strong>de</strong>rlich)<br />

• Beschäftigung angestellter Ärzte <strong>in</strong> Zweigpraxis zulässig<br />

03/04.11.2006 Seite 204

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