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Studiengang „Betriebswirt/-in (VWA) – Schwerpunkt ... - Sternfeld.de

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1. Teilzulassung<br />

• Bisher: Vollzulassung („<strong>in</strong> erfor<strong>de</strong>rlichem Umfang“)<br />

• Neu: Teilzulassung („halber Versorgungsauftrag“)<br />

Konsequenzen:<br />

‣ Aufheben von Zulassungssperren im Falle von Reduzierungen <strong>in</strong><br />

gesperrten Planungsbereichen<br />

‣ Probleme bei <strong>de</strong>r „Rückumwandlung“ e<strong>in</strong>er Teil- <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Vollzulassung,<br />

da Bedarfsplanung zu berücksichtigen ist<br />

‣ Verordnungsgeber muss <strong>–</strong> an<strong>de</strong>rs als bisher <strong>–</strong> Anwesenheitszeiten <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>r Praxis vorgeben, die <strong>de</strong>r Vertragsarzt zu erfüllen hat. Nur so lässt<br />

sich e<strong>in</strong> „halber Versorgungsauftrag“ <strong>de</strong>f<strong>in</strong>ieren.<br />

03/04.11.2006 Seite 199<br />

2. Vere<strong>in</strong>barkeit Vertragsarzt/Krankenhausarzt<br />

• Bisher: Tätigkeit als Vertragsarzt schließt Tätigkeit als<br />

Krankenhausarzt aus (Ausnahme: nicht patientenbezogen<br />

tätige Vertragsärzte)<br />

• Neu: Zulässig, auch <strong>in</strong> MVZ!<br />

Konsequenzen:<br />

‣ Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten (Bsp: Krankenhausträger als<br />

Betreiber MVZ, angestellte Krankenhausärzte zugleich<br />

„teilzugelassene“ Vertragsärzte)<br />

03/04.11.2006 Seite 200

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