Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 85<br />
Arbeitsunfähigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausführung von Leistungen zur Teilhabe, in <strong>de</strong>r sie<br />
Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erhalten, nach § 4<br />
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 versichert sind, gilt Satz 1 entsprechend.<br />
(10) Bei Arbeitnehmern, die gegen ein monatliches Arbeitsentgelt bis zum oberen<br />
Grenzbetrag <strong>de</strong>r Gleitzone (§ 20 Abs. 2 Viertes Buch) mehr <strong>als</strong> geringfügig beschäftigt<br />
sind, ist beitragspflichtige Einnahme <strong>de</strong>r Betrag, <strong>de</strong>r sich aus folgen<strong>de</strong>r Formel<br />
ergibt:<br />
F x 400 + (2 - F) x (AE - 400).<br />
Dabei ist AE das Arbeitsentgelt und F <strong>de</strong>r Faktor, <strong>de</strong>r sich ergibt, wenn <strong>de</strong>r Wert 25<br />
vom Hun<strong>de</strong>rt durch <strong>de</strong>n durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz <strong>de</strong>s<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstan<strong>de</strong>n ist, geteilt<br />
wird. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres ergibt sich aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r zum 1. Januar <strong>de</strong>sselben Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />
gelten<strong>de</strong>n Beitragssätze in <strong>de</strong>r allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong>, in <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsför<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>s durchschnittlichen allgemeinen<br />
Beitragssatzes in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung, <strong>de</strong>r zum 1. März <strong>de</strong>s Jahres<br />
festgestellt wur<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r durchschnittliche<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das folgen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr zu ermitteln ist.<br />
Für das Jahr 2003 betragen <strong>de</strong>r durchschnittliche<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 41,7 vom Hun<strong>de</strong>rt und <strong>de</strong>r Faktor F 0,5995. Der<br />
durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und <strong>de</strong>r Faktor F sind vom<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bis zum 31. Dezember eines<br />
Jahres für das folgen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr im Bun<strong>de</strong>sanzeiger bekannt zu geben. Abweichend<br />
von Satz 1 ist beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt aus <strong>de</strong>r<br />
versicherungspflichtigen Beschäftigung, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer dies schriftlich<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber erklärt. Die Erklärung kann nur mit Wirkung für die Zukunft<br />
und bei mehreren Beschäftigungen nach Satz 1 nur einheitlich abgegeben wer<strong>de</strong>n und ist<br />
für die Dauer <strong>de</strong>r Beschäftigungen bin<strong>de</strong>nd. Satz 1 gilt nicht für Personen, die zu<br />
ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.<br />
SGB 6 § 164<br />
(weggefallen)<br />
SGB 6 § 165 Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger<br />
(1) Beitragspflichtige Einnahmen sind<br />
1. bei selbständig Tätigen ein Arbeitseinkommen in Höhe <strong>de</strong>r Bezugsgröße, bei<br />
Nachweis eines niedrigeren o<strong>de</strong>r höheren Arbeitseinkommens jedoch dieses<br />
Arbeitseinkommen, min<strong>de</strong>stens jedoch monatlich 400 Euro,<br />
2. bei Seelotsen das Arbeitseinkommen,<br />
3. bei Künstlern und Publizisten das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen<br />
(§ 12 Künstlersozialversicherungsgesetz), min<strong>de</strong>stens jedoch 3.900 Euro,<br />
wobei Arbeitseinkommen auch die Vergütung für die Verwertung und Nutzung<br />
urheberrechtlich geschützter Werke o<strong>de</strong>r Leistungen sind,<br />
4. bei Hausgewerbetreiben<strong>de</strong>n das Arbeitseinkommen,<br />
5. bei Küstenschiffern und Küstenfischern das in <strong>de</strong>r Unfallversicherung<br />
maßgeben<strong>de</strong> beitragspflichtige Arbeitseinkommen,<br />
6. bei Bezirksschornsteinfegermeistern ein Arbeitseinkommen in Höhe <strong>de</strong>r<br />
Bezugsgröße, bei Nachweis eines höheren Arbeitseinkommens jedoch dieses<br />
Arbeitseinkommen.<br />
Beitragspflichtige Einnahmen sind bei selbständig Tätigen abweichend von Satz 1 Nr. 1<br />
bis zum Ablauf von drei Kalen<strong>de</strong>rjahren nach <strong>de</strong>m Jahr <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r selbständigen<br />
Tätigkeit ein Arbeitseinkommen in Höhe von 50 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Bezugsgröße, auf Antrag<br />
<strong>de</strong>s Versicherten jedoch ein Arbeitseinkommen in Höhe <strong>de</strong>r Bezugsgröße. Für <strong>de</strong>n<br />
Nachweis <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Bezugsgröße abweichen<strong>de</strong>n Arbeitseinkommens nach Satz 1 Nr. 1 und<br />
6 sind die sich aus <strong>de</strong>m letzten Einkommensteuerbescheid für das zeitnaheste<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr ergeben<strong>de</strong>n Einkünfte aus <strong>de</strong>r versicherungspflichtigen selbständigen<br />
Tätigkeit so lange maßgebend, bis ein neuer Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird.<br />
Die Einkünfte sind mit <strong>de</strong>m Vomhun<strong>de</strong>rtsatz zu vervielfältigen, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m<br />
Verhältnis <strong>de</strong>s vorläufigen Durchschnittsentgelts (Anlage 1) für das Kalen<strong>de</strong>rjahr, für<br />
das das Arbeitseinkommen nachzuweisen ist, zu <strong>de</strong>m Durchschnittsentgelt (Anlage 1) für<br />
das maßgeben<strong>de</strong> Veranlagungsjahr <strong>de</strong>s Einkommensteuerbeschei<strong>de</strong>s ergibt. Übersteigt das