Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 81<br />
Beiträgen zur gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong> und <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Belastung ermittelt wird.<br />
Die Darstellungen zu <strong>de</strong>r Nummer 4 sind erstm<strong>als</strong> im Jahre 2005 vorzulegen.<br />
(3) Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften geeignete Maßnahmen<br />
vorzuschlagen, wenn<br />
1. <strong>de</strong>r Beitragssatz in <strong>de</strong>r allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> in <strong>de</strong>r mittleren<br />
Variante <strong>de</strong>r 15-jährigen Vorausberechnungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Rentenversicherung</strong>sberichts bis zum Jahre 2020 20 vom Hun<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r bis zum<br />
Jahre 2030 22 vom Hun<strong>de</strong>rt überschreitet,<br />
2. <strong>de</strong>r Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren<br />
Standardrente und <strong>de</strong>m verfügbaren Durchschnittsentgelt in <strong>de</strong>r mittleren<br />
Variante <strong>de</strong>r 15-jährigen Vorausberechnungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Rentenversicherung</strong>sberichts (Sicherungsniveau vor Steuern) bis zum Jahr<br />
2020 46 vom Hun<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r bis zum Jahr 2030 43 vom Hun<strong>de</strong>rt unterschreitet;<br />
verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> mit 45 Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r auf sie<br />
entfallen<strong>de</strong>n Steuern, gemin<strong>de</strong>rt um <strong>de</strong>n durchschnittlichen Beitragsanteil<br />
zur Krankenversicherung und <strong>de</strong>n Beitrag zur Pflegeversicherung;<br />
verfügbares Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt ohne<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r darauf entfallen<strong>de</strong>n Steuern, gemin<strong>de</strong>rt um <strong>de</strong>n<br />
durchschnittlich zu entrichten<strong>de</strong>n Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich<br />
<strong>de</strong>s durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sregierung soll <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften geeignete Maßnahmen<br />
vorschlagen, wenn sich zeigt, dass durch die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r freiwilligen zusätzlichen<br />
Altersvorsorge eine ausreichen<strong>de</strong> Verbreitung nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
(4) Vom Jahr 2008 an hat die Bun<strong>de</strong>sregierung alle vier Jahre <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n<br />
Körperschaften über die Entwicklung <strong>de</strong>r Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu<br />
berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob zur langfristigen Dämpfung <strong>de</strong>s<br />
Beitragssatzanstiegs sowie zur Einhaltung <strong>de</strong>r in Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 bestimmten<br />
Min<strong>de</strong>stsicherungsziele eine Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze erfor<strong>de</strong>rlich und unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Arbeitsmarktlage sowie <strong>de</strong>r wirtschaftlichen und<br />
sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vertretbar erscheint. Ebenso soll berichtet<br />
wer<strong>de</strong>n, ob und wie eine Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze zu einer Steigerung <strong>de</strong>s<br />
Rentenniveaus beziehungsweise einer Senkung <strong>de</strong>r Beitragssätze führen könnte. In<br />
diesem Bericht sind zur Beibehaltung eines Sicherungsniveauziels vor Steuern von 46<br />
vom Hun<strong>de</strong>rt über das Jahr 2020 hinaus von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
unter Wahrung <strong>de</strong>r Beitragssatzstabilität vorzuschlagen.<br />
SGB 6 § 155 Aufgabe <strong>de</strong>s Sozialbeirats<br />
(1) Der Sozialbeirat hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe, in einem Gutachten zum<br />
<strong>Rentenversicherung</strong>sbericht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung Stellung zu nehmen.<br />
(2) Das Gutachten <strong>de</strong>s Sozialbeirats ist zusammen mit <strong>de</strong>m <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht<br />
<strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften zuzuleiten.<br />
SGB 6 § 156 Zusammensetzung <strong>de</strong>s Sozialbeirats<br />
(1) Der Sozialbeirat besteht aus<br />
1. vier Vertretern <strong>de</strong>r Versicherten,<br />
2. vier Vertretern <strong>de</strong>r Arbeitgeber,<br />
3. einem Vertreter <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank und<br />
4. drei Vertretern <strong>de</strong>r Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.<br />
Seine Geschäfte führt das Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.<br />
(2) Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
vier Jahren. Es wer<strong>de</strong>n<br />
beruft die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Sozialbeirats für die Dauer von<br />
1. vom Vorstand <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s Deutscher <strong>Rentenversicherung</strong>sträger für <strong>de</strong>n<br />
Verband Deutscher <strong>Rentenversicherung</strong>sträger je ein Vertreter,<br />
2. vom Vorstand <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s Deutscher <strong>Rentenversicherung</strong>sträger für die<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>de</strong>r Arbeiter je ein Vertreter,