Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 80<br />
Viertes Kapitel Finanzierung<br />
Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht<br />
Erster Unterabschnitt Umlageverfahren<br />
SGB 6 § 153 Umlageverfahren<br />
(1) In <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> wer<strong>de</strong>n die Ausgaben eines Kalen<strong>de</strong>rjahres durch die<br />
Einnahmen <strong>de</strong>s gleichen Kalen<strong>de</strong>rjahres und, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, durch Entnahmen aus<br />
<strong>de</strong>r Nachhaltigkeitsrücklage ge<strong>de</strong>ckt.<br />
(2) Einnahmen <strong>de</strong>r allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re die Beiträge und<br />
die Zuschüsse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, Einnahmen <strong>de</strong>r knappschaftlichen <strong>Rentenversicherung</strong> sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Beiträge und die Mittel <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zum Ausgleich von Einnahmen und<br />
Ausgaben.<br />
Zweiter Unterabschnitt <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht und Sozialbeirat<br />
SGB 6 § 154 <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht, Stabilisierung <strong>de</strong>s Beitragssatzes und Sicherung <strong>de</strong>s Rentenniveaus<br />
(1) Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
Bericht enthält<br />
erstellt jährlich einen <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht. Der<br />
1. auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r letzten Ermittlungen <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Versicherten und<br />
Rentner sowie <strong>de</strong>r Einnahmen, <strong>de</strong>r Ausgaben und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeitsrücklage<br />
insbeson<strong>de</strong>re Mo<strong>de</strong>llrechnungen zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben,<br />
<strong>de</strong>r Nachhaltigkeitsrücklage sowie <strong>de</strong>s jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Beitragssatzes in <strong>de</strong>n künftigen 15 Kalen<strong>de</strong>rjahren,<br />
2. eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> in <strong>de</strong>n künftigen fünf Kalen<strong>de</strong>rjahren auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>r aktuellen Einschätzung <strong>de</strong>r mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung,<br />
3. eine Darstellung, wie sich die Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen voraussichtlich<br />
auf die Arbeitsmarktlage, die Finanzlage <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> und an<strong>de</strong>re<br />
öffentliche Haushalte auswirkt,<br />
4. bis zur Angleichung <strong>de</strong>r Lohn- und Gehaltssituation im Beitrittsgebiet an<br />
die Lohn- und Gehaltssituation im Bun<strong>de</strong>sgebiet ohne das Beitrittsgebiet<br />
eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung über die Entwicklung <strong>de</strong>r Renten im<br />
Beitrittsgebiet.<br />
Die Entwicklung in <strong>de</strong>r allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> und in <strong>de</strong>r knappschaftlichen<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> ist getrennt darzustellen. Der Bericht ist bis zum 30. November<br />
eines je<strong>de</strong>n Jahres <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften zuzuleiten.<br />
(2) Der <strong>Rentenversicherung</strong>sbericht ist einmal in je<strong>de</strong>r Wahlperio<strong>de</strong><br />
Bun<strong>de</strong>stages um einen Bericht zu ergänzen, <strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re darstellt:<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
1. die Leistungen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren ganz o<strong>de</strong>r teilweise öffentlich finanzierten<br />
Alterssicherungssysteme sowie <strong>de</strong>ren Finanzierung,<br />
2. die Einkommenssituation <strong>de</strong>r Leistungsbezieher <strong>de</strong>r Alterssicherungssysteme,<br />
3. das Zusammentreffen von Leistungen <strong>de</strong>r Alterssicherungssysteme,<br />
4. in welchem Umfang die steuerliche För<strong>de</strong>rung nach § 10a o<strong>de</strong>r Abschnitt XI<br />
und § 3 Nr. 63 <strong>de</strong>s Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen wor<strong>de</strong>n ist<br />
und welchen Grad <strong>de</strong>r Verbreitung die betriebliche und private<br />
Altersvorsorge dadurch erreicht haben und<br />
5. die Höhe <strong>de</strong>s Gesamtversorgungsniveaus, das für typische Rentner einzelner<br />
Zugangsjahrgänge unter Berücksichtigung ergänzen<strong>de</strong>r Altersvorsorge in Form<br />
einer Rente aus einem geför<strong>de</strong>rten Altersvorsorgevertrag sowie einer Rente<br />
aus <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>r Nettoeinkommenserhöhung aus <strong>de</strong>n steuerfrei gestellten