06.08.2014 Aufrufe

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 64<br />

(2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten<br />

wird allein aus Bun<strong>de</strong>sgebiets-Beitragszeiten ermittelt.<br />

(3) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht die<br />

Staatsangehörigkeit eines Staates haben, in <strong>de</strong>m die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71<br />

anzuwen<strong>de</strong>n ist, wer<strong>de</strong>n zu 70 vom Hun<strong>de</strong>rt berücksichtigt.<br />

SGB 6 § 114 Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

(1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die die Staatsangehörigkeit<br />

eines Staates haben, in <strong>de</strong>m die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwen<strong>de</strong>n ist, wer<strong>de</strong>n<br />

zusätzlich ermittelt aus<br />

1. Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten,<br />

2. <strong>de</strong>m Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten und<br />

3. Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich<br />

o<strong>de</strong>r Rentensplittung, soweit sie auf beitragsfreie Zeiten o<strong>de</strong>r einen<br />

Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten entfallen.<br />

Die nach Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte wer<strong>de</strong>n dabei in <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

berücksichtigt, in <strong>de</strong>m die Entgeltpunkte für Bun<strong>de</strong>sgebiets-Beitragszeiten und die<br />

nach § 272 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 272 Abs. 3 Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte zu allen<br />

Entgeltpunkten für Beitragszeiten einschließlich Beschäftigungszeiten nach <strong>de</strong>m<br />

Fremdrentengesetz stehen.<br />

(2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten,<br />

die die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, in <strong>de</strong>m die Verordnung (EWG) Nr.<br />

1408/71 anzuwen<strong>de</strong>n ist, wird zusätzlich aus<br />

1. beitragsfreien Zeiten in <strong>de</strong>m sich nach Absatz 1 Satz 2 ergeben<strong>de</strong>n<br />

Verhältnis und<br />

2. Berücksichtigungszeiten im Inland<br />

ermittelt.<br />

Sechster Abschnitt Durchführung<br />

Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

SGB 6 § 115 Beginn<br />

(1) Das Verfahren beginnt mit <strong>de</strong>m Antrag, wenn nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist.<br />

Eines Antrags bedarf es nicht, wenn eine Rente wegen <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

o<strong>de</strong>r rechtlichen Verhältnisse in niedrigerer <strong>als</strong> <strong>de</strong>r bisherigen Höhe zu leisten ist.<br />

(2) Anträge von Witwen o<strong>de</strong>r Witwern auf Zahlung eines Vorschusses auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Sterbemonat an <strong>de</strong>n verstorbenen Ehegatten geleisteten Rente gelten <strong>als</strong><br />

Anträge auf Leistung einer Witwenrente o<strong>de</strong>r Witwerrente.<br />

(3) Haben Versicherte bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 65. Lebensjahres eine Rente wegen<br />

vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit o<strong>de</strong>r eine Erziehungsrente bezogen, ist anschließend<br />

eine Regelaltersrente zu leisten, wenn sie nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmen. Haben<br />

Witwen o<strong>de</strong>r Witwer bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 45. Lebensjahres eine kleine Witwenrente<br />

o<strong>de</strong>r kleine Witwerrente bezogen, ist anschließend eine große Witwenrente o<strong>de</strong>r große<br />

Witwerrente zu leisten.<br />

(4) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

können auch von Amts wegen erbracht wer<strong>de</strong>n, wenn die Versicherten zustimmen. Die<br />

Zustimmung gilt <strong>als</strong> Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

(5) Rentenauskünfte wer<strong>de</strong>n auch von Amts wegen erteilt.<br />

(6) Die Träger <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> sollen die Berechtigten in geeigneten Fällen<br />

darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen.<br />

In gemeinsamen Richtlinien <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> kann bestimmt wer<strong>de</strong>n,<br />

unter welchen Voraussetzungen solche Hinweise erfolgen sollen.<br />

SGB 6 § 116 Beson<strong>de</strong>rheiten bei Leistungen zur Teilhabe<br />

(1) (weggefallen)<br />

(2) Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!