06.08.2014 Aufrufe

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 58<br />

das Einkommen auch zur Kürzung o<strong>de</strong>r zum Wegfall einer vergleichbaren Rente in einem<br />

Staat, in <strong>de</strong>m die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung fin<strong>de</strong>t, ist <strong>de</strong>r anrechenbare<br />

Betrag mit <strong>de</strong>m Teil zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verhältnis entspricht, in <strong>de</strong>m die<br />

Entgeltpunkte für Zeiten im Inland zu <strong>de</strong>n Entgeltpunkten für alle im Geltungsbereich<br />

dieser Verordnung zurückgelegten Zeiten stehen; dieses Verhältnis bestimmt sich nach<br />

<strong>de</strong>r in Artikel 46 Abs. 2 Buchstabe b dieser Verordnung vorgesehenen Berechnung.<br />

(3) Für die Einkommensanrechnung<br />

Rangfolge maßgebend:<br />

ist bei Anspruch auf mehrere Renten folgen<strong>de</strong><br />

1. Waisenrente,<br />

2. Witwenrente o<strong>de</strong>r Witwerrente,<br />

3. Witwenrente o<strong>de</strong>r Witwerrente nach <strong>de</strong>m vorletzten Ehegatten.<br />

Die Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente aus <strong>de</strong>r Unfallversicherung hat<br />

Vorrang vor <strong>de</strong>r Einkommensanrechnung auf eine entsprechen<strong>de</strong> Rente wegen To<strong>de</strong>s. Das<br />

auf eine Hinterbliebenenrente anzurechnen<strong>de</strong> Einkommen min<strong>de</strong>rt sich um <strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>r<br />

bereits zu einer Einkommensanrechnung auf eine vorrangige Hinterbliebenenrente<br />

geführt hat.<br />

(4) Trifft eine Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente zusammen, ist <strong>de</strong>r<br />

Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente das Einkommen zugrun<strong>de</strong> zu legen,<br />

das sich nach Durchführung <strong>de</strong>r Einkommensanrechnung auf die Erziehungsrente ergibt.<br />

SGB 6 § 98 Reihenfolge bei <strong>de</strong>r Anwendung von Berechnungsvorschriften<br />

Für die Berechnung einer Rente, <strong>de</strong>ren Leistung sich aufgrund eines<br />

Versorgungsausgleichs, eines Rentensplittings, eines Aufenthalts von Berechtigten im<br />

Ausland o<strong>de</strong>r aufgrund eines Zusammentreffens mit Renten o<strong>de</strong>r mit sonstigem Einkommen<br />

erhöht, min<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r entfällt, sind, soweit nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist, die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften in folgen<strong>de</strong>r Reihenfolge anzuwen<strong>de</strong>n:<br />

1. Versorgungsausgleich und Rentensplitting,<br />

2. Leistungen an Berechtigte im Ausland,<br />

3. Aufteilung von Witwenrenten o<strong>de</strong>r Witwerrenten auf mehrere Berechtigte,<br />

4. Waisenrente und an<strong>de</strong>re Leistungen an Waisen,<br />

5. Rente und Leistungen aus <strong>de</strong>r Unfallversicherung,<br />

6. Witwenrente und Witwerrente nach <strong>de</strong>m vorletzten Ehegatten und Ansprüche<br />

infolge Auflösung <strong>de</strong>r letzten Ehe,<br />

7. Renten aus eigener Versicherung und sonstiges Einkommen,<br />

7a. Renten wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst,<br />

8. Einkommensanrechnung auf Renten wegen To<strong>de</strong>s,<br />

9. mehrere Rentenansprüche.<br />

Einkommen, das bei <strong>de</strong>r Berechnung einer Rente aufgrund einer Regelung über das<br />

Zusammentreffen von Renten und von Einkommen bereits berücksichtigt wur<strong>de</strong>, wird bei<br />

<strong>de</strong>r Berechnung dieser Rente aufgrund einer weiteren solchen Regelung nicht nochm<strong>als</strong><br />

berücksichtigt.<br />

Fünfter Unterabschnitt Beginn, Än<strong>de</strong>rung und En<strong>de</strong> von Renten<br />

SGB 6 § 99 Beginn<br />

(1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rmonat an geleistet, zu<br />

<strong>de</strong>ssen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente<br />

bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s dritten Kalen<strong>de</strong>rmonats nach Ablauf <strong>de</strong>s Monats beantragt wird, in <strong>de</strong>m<br />

die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine<br />

Rente aus eigener Versicherung von <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rmonat an geleistet, in <strong>de</strong>m die Rente<br />

beantragt wird.<br />

(2) Eine Hinterbliebenenrente wird von <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rmonat an geleistet, zu <strong>de</strong>ssen<br />

Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom<br />

To<strong>de</strong>stag an geleistet, wenn an <strong>de</strong>n Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu<br />

leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr <strong>als</strong> zwölf Kalen<strong>de</strong>rmonate<br />

vor <strong>de</strong>m Monat, in <strong>de</strong>m die Rente beantragt wird, geleistet.<br />

SGB 6 § 100 Än<strong>de</strong>rung und En<strong>de</strong><br />

(1) Än<strong>de</strong>rn sich aus tatsächlichen o<strong>de</strong>r rechtlichen Grün<strong>de</strong>n die Voraussetzungen für

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!