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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 47<br />

Bei <strong>de</strong>r Vergleichsbewertung wer<strong>de</strong>n für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonat Entgeltpunkte in <strong>de</strong>r Höhe<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt, die sich ergibt,<br />

Grundbewertung ohne Entgeltpunkte für<br />

wenn die Summe <strong>de</strong>r Entgeltpunkte aus <strong>de</strong>r<br />

1. beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten,<br />

2. Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind, und<br />

3. Beitragszeiten o<strong>de</strong>r Berücksichtigungszeiten, in <strong>de</strong>nen eine Rente aus<br />

eigener Versicherung bezogen wor<strong>de</strong>n ist,<br />

durch die Anzahl <strong>de</strong>r belegungsfähigen Monate geteilt wird. Dabei sind von <strong>de</strong>n<br />

belegungsfähigen Monaten aus <strong>de</strong>r Grundbewertung die bei <strong>de</strong>r Vergleichsbewertung außer<br />

Betracht gebliebenen Kalen<strong>de</strong>rmonate mit Entgeltpunkten abzusetzen.<br />

SGB 6 § 74 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung<br />

Der sich aus <strong>de</strong>r Gesamtleistungsbewertung ergeben<strong>de</strong> Wert wird für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonat<br />

mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teilnahme an<br />

einer berufsvorbereiten<strong>de</strong>n Bildungsmaßnahme auf 75 vom Hun<strong>de</strong>rt begrenzt. Der so<br />

begrenzte Gesamtleistungswert darf für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat 0,0625 Entgeltpunkte nicht<br />

übersteigen. Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Teilnahme an einer berufsvorbereiten<strong>de</strong>n Bildungsmaßnahme wer<strong>de</strong>n insgesamt für<br />

höchstens drei Jahre bewertet, vorrangig die Zeiten <strong>de</strong>r Fachschulausbildung und <strong>de</strong>r<br />

Teilnahme an einer berufsvorbereiten<strong>de</strong>n Bildungsmaßnahme. Zeiten einer Schul- o<strong>de</strong>r<br />

Hochschulausbildung und Kalen<strong>de</strong>rmonate, die nur <strong>de</strong>shalb Anrechnungszeiten sind, weil<br />

1. Arbeitslosigkeit nach <strong>de</strong>m 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die<br />

Arbeitslosengeld o<strong>de</strong>r Arbeitslosengeld II nicht o<strong>de</strong>r Arbeitslosengeld II<br />

nur darlehensweise gezahlt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r nur Leistungen nach § 23 Abs. 3<br />

Satz 1 <strong>de</strong>s Zweiten Buches erbracht wor<strong>de</strong>n sind,<br />

2. Krankheit nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht Beiträge<br />

gezahlt wor<strong>de</strong>n sind,<br />

3. Ausbildungssuche vorgelegen hat,<br />

wer<strong>de</strong>n nicht bewertet.<br />

SGB 6 § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn<br />

(1) Für Zeiten nach Beginn <strong>de</strong>r zu berechnen<strong>de</strong>n Rente wer<strong>de</strong>n Entgeltpunkte nur für<br />

eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn<br />

einer Rente wegen Alters ermittelt.<br />

(2) Bei Renten wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit wer<strong>de</strong>n für<br />

1. Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Eintritt <strong>de</strong>r hierfür<br />

maßgeben<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit liegen,<br />

2. freiwillige Beiträge, die nach Eintritt <strong>de</strong>r hierfür maßgeben<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit gezahlt wor<strong>de</strong>n sind,<br />

Entgeltpunkte nicht ermittelt. Dies gilt nicht für<br />

1. eine Rente wegen voller Erwerbsmin<strong>de</strong>rung, auf die erst nach Erfüllung<br />

einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht,<br />

2. freiwillige Beiträge nach Satz 1 Nr. 2, wenn die Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Erwerbsfähigkeit während eines Beitragsverfahrens o<strong>de</strong>r eines Verfahrens<br />

über einen Rentenanspruch eingetreten ist.<br />

(3) Für eine Rente wegen voller Erwerbsmin<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n auf Antrag Entgeltpunkte auch<br />

für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt <strong>de</strong>r vollen Erwerbsmin<strong>de</strong>rung<br />

ermittelt, wenn diese Betragszeiten 20 Jahre umfassen.<br />

(4) Für eine Rente wegen Alters besteht Anspruch auf Ermittlung von Entgeltpunkten<br />

auch für Pflichtbeiträge nach § 119 <strong>de</strong>s Zehnten Buches, wenn diese nach <strong>de</strong>m Beginn<br />

<strong>de</strong>r Rente aufgrund eines Scha<strong>de</strong>nsereignisses vor Rentenbeginn gezahlt wor<strong>de</strong>n sind; §<br />

34 Abs. 4 Nr. 3 gilt nicht.<br />

SGB 6 § 76 Zuschläge o<strong>de</strong>r Abschläge bei Versorgungsausgleich<br />

(1) Ein zugunsten o<strong>de</strong>r zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich<br />

wird durch einen Zuschlag o<strong>de</strong>r Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt.<br />

(2) Die Übertragung o<strong>de</strong>r Begründung von Rentenanwartschaften zugunsten von<br />

Versicherten führt zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten. Der Begründung von

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