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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 44<br />

BE(tief)t-1 100 - AVA(tief)2010 - RVB(tief)t-1<br />

ARt=ARt-1 x ----------- x ---------------------------------<br />

BE(tief)t-2 100 - AVA(tief)2010 - RVB(tief)t-2<br />

(( (RQ(tief)t-1) )<br />

x ((1 - ------------) x alpha + 1)<br />

(( (RQ(tief)t-2) )<br />

Dabei sind:<br />

AR(tief)t<br />

= zu bestimmen<strong>de</strong>r aktueller Rentenwert ab <strong>de</strong>m 1. Juli,<br />

AR(tief)t-1 = bisheriger aktueller Rentenwert,<br />

BE(tief)t-1 = Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich<br />

beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr,<br />

BE(tief)t-2 = Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich<br />

beschäftigten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je<br />

durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Bezieher von Arbeitslosengeld,<br />

AVA(tief)t-1 = Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2010 in Höhe<br />

von 4 vom Hun<strong>de</strong>rt,<br />

RVB(tief)t-1 = durchschnittlicher Beitragssatz in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr,<br />

RVB(tief)t-2 = durchschnittlicher Beitragssatz in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong><br />

im vorvergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr,<br />

RQ(tief)t-1 = Rentnerquotient im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr,<br />

RQ(tief)t-2 = Rentnerquotient im vorvergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

(6) Der Faktor für die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s durchschnittlichen Beitragssatzes in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeitsfaktor sind so weit nicht<br />

anzuwen<strong>de</strong>n, <strong>als</strong> die Wirkung dieser Faktoren in ihrem Zusammenwirken <strong>de</strong>n bisherigen<br />

aktuellen Rentenwert verringert o<strong>de</strong>r einen geringer <strong>als</strong> bisher festzusetzen<strong>de</strong>n<br />

aktuellen Rentenwert zusätzlich verringert.<br />

(7) Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s neuen aktuellen Rentenwerts sind für das vergangene<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr die <strong>de</strong>m Statistischen Bun<strong>de</strong>samt zu Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Daten zur Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich<br />

beschäftigten Arbeitnehmer und für das vorvergangene und das dritte zurückliegen<strong>de</strong><br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr die bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s bisherigen aktuellen Rentenwerts verwen<strong>de</strong>ten<br />

Daten zur Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten<br />

Arbeitnehmer nach <strong>de</strong>r Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zugrun<strong>de</strong> zu legen. Für die<br />

Bestimmung <strong>de</strong>r beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich<br />

beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich <strong>de</strong>r Bezieher von<br />

Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 2 sind die <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Rentenversicherung</strong> Bund<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Daten aus <strong>de</strong>r Versichertenstatistik zu verwen<strong>de</strong>n. Dabei sind für das<br />

vorvergangene Kalen<strong>de</strong>rjahr die zu Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres vorliegen<strong>de</strong>n Daten zur<br />

beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten<br />

Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich <strong>de</strong>r Bezieher von Arbeitslosengeld und für das<br />

dritte zurückliegen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr die bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s bisherigen aktuellen<br />

Rentenwerts verwen<strong>de</strong>ten Daten zur beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme<br />

je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Bezieher von Arbeitslosengeld zugrun<strong>de</strong> zu legen. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

Rentnerquotienten für das vergangene Kalen<strong>de</strong>rjahr sind die <strong>de</strong>r Deutschen<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> Bund im ersten Vierteljahr <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres vorliegen<strong>de</strong>n Daten<br />

und für das vorvergangene Kalen<strong>de</strong>rjahr die bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s bisherigen<br />

aktuellen Rentenwerts verwen<strong>de</strong>ten Daten zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />

SGB 6 § 69 Verordnungsermächtigung<br />

(1) Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates <strong>de</strong>n<br />

zum 1. Juli eines Jahres maßgeben<strong>de</strong>n aktuellen Rentenwert zu bestimmen. Die<br />

Bestimmung soll bis zum 31. März <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres erfolgen.

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