Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 41<br />
Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(3) Als überwiegend<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonat wegen<br />
unter Tage verfahren gelten auch Schichten, die in einem<br />
1. krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit,<br />
2. bezahlten Urlaubs o<strong>de</strong>r<br />
3. Inanspruchnahme einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben o<strong>de</strong>r einer Vorsorgekur<br />
ausfallen, wenn in diesem Kalen<strong>de</strong>rmonat aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage<br />
o<strong>de</strong>r gleichgestellten Arbeiten Beiträge gezahlt wor<strong>de</strong>n sind und die Versicherten in<br />
<strong>de</strong>n drei voraufgegangenen Kalen<strong>de</strong>rmonaten min<strong>de</strong>stens einen Kalen<strong>de</strong>rmonat ständige<br />
Arbeiten unter Tage o<strong>de</strong>r gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben.<br />
SGB 6 § 62 Scha<strong>de</strong>nersatz bei rentenrechtlichen Zeiten<br />
Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen o<strong>de</strong>r<br />
gemin<strong>de</strong>rt.<br />
Dritter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung<br />
Erster Titel Grundsätze<br />
SGB 6 § 63 Grundsätze<br />
(1) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s<br />
Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.<br />
(2) Das in <strong>de</strong>n einzelnen Kalen<strong>de</strong>rjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und<br />
Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines<br />
Arbeitsentgelts o<strong>de</strong>r Arbeitseinkommens in Höhe <strong>de</strong>s Durchschnittsentgelts eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres (Anlage 1) ergibt einen vollen Entgeltpunkt.<br />
(3) Für beitragsfreie Zeiten wer<strong>de</strong>n Entgeltpunkte angerechnet, <strong>de</strong>ren Höhe von <strong>de</strong>r<br />
Höhe <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen<br />
abhängig ist.<br />
(4) Das Sicherungsziel <strong>de</strong>r jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente<br />
wird durch <strong>de</strong>n Rentenartfaktor bestimmt.<br />
(5) Vorteile und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer wer<strong>de</strong>n durch<br />
einen Zugangsfaktor vermie<strong>de</strong>n.<br />
(6) Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, in<strong>de</strong>m die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit <strong>de</strong>m Rentenartfaktor und <strong>de</strong>m<br />
aktuellen Rentenwert vervielfältigt wer<strong>de</strong>n.<br />
(7) Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beitragssatzes zur<br />
allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> jährlich angepasst.<br />
Zweiter Titel Berechnung und Anpassung <strong>de</strong>r Renten<br />
SGB 6 § 64 Rentenformel für Monatsbetrag <strong>de</strong>r Rente<br />
Der Monatsbetrag <strong>de</strong>r Rente ergibt sich, wenn<br />
1. die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Zugangsfaktors ermittelten persönlichen<br />
Entgeltpunkte,<br />
2. <strong>de</strong>r Rentenartfaktor und<br />
3. <strong>de</strong>r aktuelle Rentenwert<br />
mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinan<strong>de</strong>r vervielfältigt wer<strong>de</strong>n.<br />
SGB 6 § 65 Anpassung <strong>de</strong>r Renten<br />
Zum 1. Juli eines je<strong>de</strong>n Jahres wer<strong>de</strong>n die Renten angepasst, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r bisherige<br />
aktuelle Rentenwert durch <strong>de</strong>n neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.<br />
SGB 6 § 66 Persönliche Entgeltpunkte