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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 41<br />

Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(3) Als überwiegend<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonat wegen<br />

unter Tage verfahren gelten auch Schichten, die in einem<br />

1. krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit,<br />

2. bezahlten Urlaubs o<strong>de</strong>r<br />

3. Inanspruchnahme einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben o<strong>de</strong>r einer Vorsorgekur<br />

ausfallen, wenn in diesem Kalen<strong>de</strong>rmonat aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage<br />

o<strong>de</strong>r gleichgestellten Arbeiten Beiträge gezahlt wor<strong>de</strong>n sind und die Versicherten in<br />

<strong>de</strong>n drei voraufgegangenen Kalen<strong>de</strong>rmonaten min<strong>de</strong>stens einen Kalen<strong>de</strong>rmonat ständige<br />

Arbeiten unter Tage o<strong>de</strong>r gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben.<br />

SGB 6 § 62 Scha<strong>de</strong>nersatz bei rentenrechtlichen Zeiten<br />

Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen o<strong>de</strong>r<br />

gemin<strong>de</strong>rt.<br />

Dritter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung<br />

Erster Titel Grundsätze<br />

SGB 6 § 63 Grundsätze<br />

(1) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s<br />

Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.<br />

(2) Das in <strong>de</strong>n einzelnen Kalen<strong>de</strong>rjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und<br />

Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines<br />

Arbeitsentgelts o<strong>de</strong>r Arbeitseinkommens in Höhe <strong>de</strong>s Durchschnittsentgelts eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres (Anlage 1) ergibt einen vollen Entgeltpunkt.<br />

(3) Für beitragsfreie Zeiten wer<strong>de</strong>n Entgeltpunkte angerechnet, <strong>de</strong>ren Höhe von <strong>de</strong>r<br />

Höhe <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen<br />

abhängig ist.<br />

(4) Das Sicherungsziel <strong>de</strong>r jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente<br />

wird durch <strong>de</strong>n Rentenartfaktor bestimmt.<br />

(5) Vorteile und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer wer<strong>de</strong>n durch<br />

einen Zugangsfaktor vermie<strong>de</strong>n.<br />

(6) Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, in<strong>de</strong>m die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit <strong>de</strong>m Rentenartfaktor und <strong>de</strong>m<br />

aktuellen Rentenwert vervielfältigt wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beitragssatzes zur<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> jährlich angepasst.<br />

Zweiter Titel Berechnung und Anpassung <strong>de</strong>r Renten<br />

SGB 6 § 64 Rentenformel für Monatsbetrag <strong>de</strong>r Rente<br />

Der Monatsbetrag <strong>de</strong>r Rente ergibt sich, wenn<br />

1. die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Zugangsfaktors ermittelten persönlichen<br />

Entgeltpunkte,<br />

2. <strong>de</strong>r Rentenartfaktor und<br />

3. <strong>de</strong>r aktuelle Rentenwert<br />

mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinan<strong>de</strong>r vervielfältigt wer<strong>de</strong>n.<br />

SGB 6 § 65 Anpassung <strong>de</strong>r Renten<br />

Zum 1. Juli eines je<strong>de</strong>n Jahres wer<strong>de</strong>n die Renten angepasst, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r bisherige<br />

aktuelle Rentenwert durch <strong>de</strong>n neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.<br />

SGB 6 § 66 Persönliche Entgeltpunkte

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