Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 26<br />
(2) Für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte die<br />
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, die<br />
1. in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren vor <strong>de</strong>r Antragstellung sechs Kalen<strong>de</strong>rmonate mit<br />
Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben,<br />
2. innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine<br />
versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis<br />
zum Antrag ausgeübt haben o<strong>de</strong>r nach einer solchen Beschäftigung o<strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r arbeitslos gewesen sind o<strong>de</strong>r<br />
3. vermin<strong>de</strong>rt erwerbsfähig sind o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen dies in absehbarer Zeit zu<br />
erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.<br />
§ 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(2a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wer<strong>de</strong>n an Versicherte auch erbracht,<br />
1. wenn ohne diese Leistungen Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit zu<br />
leisten wäre o<strong>de</strong>r<br />
2. wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar<br />
im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r<br />
<strong>Rentenversicherung</strong> erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
(3) Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben auch überleben<strong>de</strong> Ehegatten<br />
erfüllt, die Anspruch auf große Witwenrente o<strong>de</strong>r große Witwerrente wegen vermin<strong>de</strong>rter<br />
Erwerbsfähigkeit haben. Sie gelten für die Vorschriften dieses Abschnitts <strong>als</strong><br />
Versicherte.<br />
SGB 6 § 12 Ausschluss von Leistungen<br />
(1) Leistungen zur Teilhabe wer<strong>de</strong>n nicht für Versicherte erbracht, die<br />
1. wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit o<strong>de</strong>r einer Schädigung im<br />
Sinne <strong>de</strong>s sozialen Entschädigungsrechts gleichartige Leistungen eines<br />
an<strong>de</strong>ren Rehabilitationsträgers erhalten können,<br />
2. eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln <strong>de</strong>r Vollrente<br />
beziehen o<strong>de</strong>r beantragt haben,<br />
3. eine Beschäftigung ausüben, aus <strong>de</strong>r ihnen nach beamtenrechtlichen o<strong>de</strong>r<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist,<br />
4. <strong>als</strong> Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze<br />
versicherungsfrei sind,<br />
4a. eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen<br />
Alters gezahlt wird, o<strong>de</strong>r<br />
5. sich in Untersuchungshaft o<strong>de</strong>r im Vollzug einer Freiheitsstrafe o<strong>de</strong>r<br />
freiheitsentziehen<strong>de</strong>n Maßregel <strong>de</strong>r Besserung und Sicherung befin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
einstweilig nach § 126a Abs. 1 <strong>de</strong>r Strafprozessordnung untergebracht sind.<br />
Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
(2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wer<strong>de</strong>n nicht vor Ablauf von vier<br />
Jahren nach Durchführung solcher o<strong>de</strong>r ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation<br />
erbracht, <strong>de</strong>ren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen o<strong>de</strong>r<br />
bezuschusst wor<strong>de</strong>n sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus<br />
gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n dringend erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Zweiter Unterabschnitt Umfang <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Erster Titel Allgemeines<br />
SGB 6 § 13 Leistungsumfang<br />
(1) Der Träger <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> bestimmt im Einzelfall unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und<br />
Durchführung dieser Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen. Die Leistungen können auf Antrag auch <strong>als</strong> Teil eines