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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 26<br />

(2) Für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte die<br />

versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, die<br />

1. in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren vor <strong>de</strong>r Antragstellung sechs Kalen<strong>de</strong>rmonate mit<br />

Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben,<br />

2. innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine<br />

versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis<br />

zum Antrag ausgeübt haben o<strong>de</strong>r nach einer solchen Beschäftigung o<strong>de</strong>r<br />

Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r arbeitslos gewesen sind o<strong>de</strong>r<br />

3. vermin<strong>de</strong>rt erwerbsfähig sind o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen dies in absehbarer Zeit zu<br />

erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.<br />

§ 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

(2a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wer<strong>de</strong>n an Versicherte auch erbracht,<br />

1. wenn ohne diese Leistungen Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit zu<br />

leisten wäre o<strong>de</strong>r<br />

2. wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar<br />

im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

(3) Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben auch überleben<strong>de</strong> Ehegatten<br />

erfüllt, die Anspruch auf große Witwenrente o<strong>de</strong>r große Witwerrente wegen vermin<strong>de</strong>rter<br />

Erwerbsfähigkeit haben. Sie gelten für die Vorschriften dieses Abschnitts <strong>als</strong><br />

Versicherte.<br />

SGB 6 § 12 Ausschluss von Leistungen<br />

(1) Leistungen zur Teilhabe wer<strong>de</strong>n nicht für Versicherte erbracht, die<br />

1. wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit o<strong>de</strong>r einer Schädigung im<br />

Sinne <strong>de</strong>s sozialen Entschädigungsrechts gleichartige Leistungen eines<br />

an<strong>de</strong>ren Rehabilitationsträgers erhalten können,<br />

2. eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln <strong>de</strong>r Vollrente<br />

beziehen o<strong>de</strong>r beantragt haben,<br />

3. eine Beschäftigung ausüben, aus <strong>de</strong>r ihnen nach beamtenrechtlichen o<strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist,<br />

4. <strong>als</strong> Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze<br />

versicherungsfrei sind,<br />

4a. eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen<br />

Alters gezahlt wird, o<strong>de</strong>r<br />

5. sich in Untersuchungshaft o<strong>de</strong>r im Vollzug einer Freiheitsstrafe o<strong>de</strong>r<br />

freiheitsentziehen<strong>de</strong>n Maßregel <strong>de</strong>r Besserung und Sicherung befin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

einstweilig nach § 126a Abs. 1 <strong>de</strong>r Strafprozessordnung untergebracht sind.<br />

Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

(2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wer<strong>de</strong>n nicht vor Ablauf von vier<br />

Jahren nach Durchführung solcher o<strong>de</strong>r ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation<br />

erbracht, <strong>de</strong>ren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen o<strong>de</strong>r<br />

bezuschusst wor<strong>de</strong>n sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus<br />

gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n dringend erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Zweiter Unterabschnitt Umfang <strong>de</strong>r Leistungen<br />

Erster Titel Allgemeines<br />

SGB 6 § 13 Leistungsumfang<br />

(1) Der Träger <strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> bestimmt im Einzelfall unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und<br />

Durchführung dieser Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen. Die Leistungen können auf Antrag auch <strong>als</strong> Teil eines

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