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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 25<br />

Zweites Kapitel Leistungen<br />

Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe<br />

Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen<br />

SGB 6 § 9 Aufgabe <strong>de</strong>r Leistungen zur Teilhabe<br />

(1) Die <strong>Rentenversicherung</strong> erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzen<strong>de</strong> Leistungen, um<br />

1. <strong>de</strong>n Auswirkungen einer Krankheit o<strong>de</strong>r einer körperlichen, geistigen o<strong>de</strong>r<br />

seelischen Behin<strong>de</strong>rung auf die Erwerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Versicherten<br />

entgegenzuwirken o<strong>de</strong>r sie zu überwin<strong>de</strong>n und<br />

2. dadurch Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Versicherten o<strong>de</strong>r ihr<br />

vorzeitiges Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Erwerbsleben zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r sie<br />

möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wie<strong>de</strong>reinzuglie<strong>de</strong>rn.<br />

Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen<br />

Leistungen zur Teilhabe nicht o<strong>de</strong>r voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

zu erbringen sind.<br />

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 können erbracht wer<strong>de</strong>n, wenn die persönlichen und<br />

versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.<br />

SGB 6 § 10 Persönliche Voraussetzungen<br />

(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt,<br />

1. <strong>de</strong>ren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit o<strong>de</strong>r körperlicher, geistiger o<strong>de</strong>r<br />

seelischer Behin<strong>de</strong>rung erheblich gefähr<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r gemin<strong>de</strong>rt ist und<br />

2. bei <strong>de</strong>nen voraussichtlich<br />

a) bei erheblicher Gefährdung <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann,<br />

b) bei gemin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

wesentlich gebessert o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rhergestellt o<strong>de</strong>r hierdurch <strong>de</strong>ren<br />

wesentliche Verschlechterung abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann,<br />

c) bei teilweiser Erwerbsmin<strong>de</strong>rung ohne Aussicht auf eine wesentliche<br />

Besserung <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Arbeitsplatz durch Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben erhalten wer<strong>de</strong>n kann.<br />

(2) Für Leistungen zur Teilhabe haben auch Versicherte die persönlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt,<br />

1. die im Bergbau vermin<strong>de</strong>rt berufsfähig sind und bei <strong>de</strong>nen voraussichtlich<br />

durch die Leistungen die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert o<strong>de</strong>r<br />

wie<strong>de</strong>rhergestellt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r<br />

2. bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Eintritt von im Bergbau vermin<strong>de</strong>rter Berufsfähigkeit droht<br />

und bei <strong>de</strong>nen voraussichtlich durch die Leistungen <strong>de</strong>r Eintritt <strong>de</strong>r im<br />

Bergbau vermin<strong>de</strong>rten Berufsfähigkeit abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

SGB 6 § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen<br />

§ 11 Abs. 2a: Zur Anwendung vgl. Art. 9 G v. 21.12.1993 I 2353<br />

(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte<br />

Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung<br />

die versicherungsrechtlichen<br />

1. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben o<strong>de</strong>r<br />

2. eine Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit beziehen.

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