06.08.2014 Aufrufe

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 179<br />

Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften<br />

SGB 6 § 320 Bußgeldvorschriften<br />

(1) Ordnungswidrig han<strong>de</strong>lt, wer vorsätzlich o<strong>de</strong>r leichtfertig<br />

1. entgegen § 190a Abs. 1 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig o<strong>de</strong>r nicht<br />

rechtzeitig erstattet,<br />

2. entgegen § 196 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft o<strong>de</strong>r eine Än<strong>de</strong>rung nicht, nicht<br />

richtig, nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig erteilt o<strong>de</strong>r mitteilt<br />

o<strong>de</strong>r<br />

3. entgegen § 196 Abs. 1 Satz 2 die erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen nicht, nicht<br />

vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhun<strong>de</strong>rt Euro<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

SGB 6 § 321 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />

Zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten arbeiten die<br />

<strong>Rentenversicherung</strong>sträger im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung bei <strong>de</strong>n Arbeitgebern nach § 28p <strong>de</strong>s<br />

Vierten Buches insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit, <strong>de</strong>n Krankenkassen, <strong>de</strong>n<br />

Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Zollverwaltung, <strong>de</strong>n in § 71 <strong>de</strong>s Aufenthaltsgesetzes genannten Behör<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>n Finanzbehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht für die Verfolgung und Ahndung von<br />

Ordnungswidrigkeiten nach <strong>de</strong>m Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Behör<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>r Sozialhilfe, <strong>de</strong>n Unfallversicherungsträgern und <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

Arbeitsschutz zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n zusammen, wenn sich im Einzelfall konkrete<br />

Anhaltspunkte für<br />

1. Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,<br />

2. eine Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit von Auslän<strong>de</strong>rn ohne <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 3 <strong>de</strong>s Aufenthaltsgesetzes, eine<br />

Aufenthaltsgestattung o<strong>de</strong>r eine Duldung, die zur Ausübung <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigung berechtigen, o<strong>de</strong>r eine Genehmigung nach § 284 Abs. 1 <strong>de</strong>s<br />

Dritten Buches,<br />

3. Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>de</strong>s<br />

Ersten Buches gegenüber einer Dienststelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit,<br />

einem Träger <strong>de</strong>r gesetzlichen Kranken-, Pflege- o<strong>de</strong>r Unfallversicherung<br />

o<strong>de</strong>r einem Träger <strong>de</strong>r Sozialhilfe o<strong>de</strong>r gegen die Mel<strong>de</strong>pflicht nach § 8a<br />

<strong>de</strong>s Asylbewerberleistungsgesetzes,<br />

4. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,<br />

5. Verstöße gegen die Bestimmungen <strong>de</strong>s Vierten, Fünften und Siebten Buches<br />

sowie dieses Buches über die Verpflichtung zur Zahlung von<br />

Sozialversicherungsbeiträgen, soweit sie im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Nummern 1 bis 4 genannten Verstößen stehen,<br />

6. Verstöße gegen die Steuergesetze,<br />

7. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz<br />

ergeben. Sie unterrichten die für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Behör<strong>de</strong>n,<br />

die Träger <strong>de</strong>r Sozialhilfe sowie die Behör<strong>de</strong>n nach § 71 <strong>de</strong>s Aufenthaltsgesetzes. Die<br />

Unterrichtung kann auch Angaben über die Tatsachen enthalten, die für die Abgabe <strong>de</strong>r<br />

Meldungen <strong>de</strong>s Arbeitgebers und die Einziehung <strong>de</strong>r Beiträge zur Sozialversicherung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

SGB 6 Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM<br />

( Fundstelle <strong>de</strong>s Originaltextes: BGBl. I 2002, 869 - 870,<br />

bzgl. <strong>de</strong>r einzelnen Än<strong>de</strong>rungen vgl. Fußnote)<br />

---------------------------------------------------------<br />

I Jahr I Durchschnittsentgelt I

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!