Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 178<br />
Januar 1996 an bei je<strong>de</strong>r Rentenanpassung um ein Fünftel <strong>de</strong>s Rentenzuschlags,<br />
min<strong>de</strong>stens aber um 20 Deutsche Mark vermin<strong>de</strong>rt; durch die Vermin<strong>de</strong>rung darf <strong>de</strong>r<br />
bisherige Zahlbetrag <strong>de</strong>r Rente nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. Ein danach noch<br />
verbleiben<strong>de</strong>r Rentenzuschlag wird bei <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Rentenanpassungen im Umfang<br />
dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen.<br />
Neunter Unterabschnitt Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach <strong>de</strong>m<br />
Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets<br />
SGB 6 § 319b Übergangszuschlag<br />
Besteht für <strong>de</strong>nselben Zeitraum Anspruch auf Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses<br />
Buches und auf solche nach <strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Beitrittsgebiets, wer<strong>de</strong>n die Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches erbracht.<br />
Ist nach Anwendung <strong>de</strong>r jeweiligen Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten<br />
und von Einkommen die Gesamtleistung nach <strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets höher <strong>als</strong> die Gesamtleistung nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />
dieses Buches, wird zusätzlich zu <strong>de</strong>n Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches<br />
ein Übergangszuschlag geleistet. Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets und liegen die rentenrechtlichen<br />
Voraussetzungen danach noch vor, wird für die Feststellung <strong>de</strong>r Gesamtleistung nach<br />
<strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets die am 31.<br />
Dezember 1991 gezahlte und um 6,84 vom Hun<strong>de</strong>rt erhöhte Rente berücksichtigt. Der<br />
Übergangszuschlag wird in Höhe <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r Gesamtleistung nach <strong>de</strong>m<br />
Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets und <strong>de</strong>r<br />
Gesamtleistung nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches gezahlt.