06.08.2014 Aufrufe

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 178<br />

Januar 1996 an bei je<strong>de</strong>r Rentenanpassung um ein Fünftel <strong>de</strong>s Rentenzuschlags,<br />

min<strong>de</strong>stens aber um 20 Deutsche Mark vermin<strong>de</strong>rt; durch die Vermin<strong>de</strong>rung darf <strong>de</strong>r<br />

bisherige Zahlbetrag <strong>de</strong>r Rente nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. Ein danach noch<br />

verbleiben<strong>de</strong>r Rentenzuschlag wird bei <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Rentenanpassungen im Umfang<br />

dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen.<br />

Neunter Unterabschnitt Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach <strong>de</strong>m<br />

Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets<br />

SGB 6 § 319b Übergangszuschlag<br />

Besteht für <strong>de</strong>nselben Zeitraum Anspruch auf Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses<br />

Buches und auf solche nach <strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Beitrittsgebiets, wer<strong>de</strong>n die Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches erbracht.<br />

Ist nach Anwendung <strong>de</strong>r jeweiligen Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten<br />

und von Einkommen die Gesamtleistung nach <strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets höher <strong>als</strong> die Gesamtleistung nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

dieses Buches, wird zusätzlich zu <strong>de</strong>n Leistungen nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches<br />

ein Übergangszuschlag geleistet. Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets und liegen die rentenrechtlichen<br />

Voraussetzungen danach noch vor, wird für die Feststellung <strong>de</strong>r Gesamtleistung nach<br />

<strong>de</strong>m Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets die am 31.<br />

Dezember 1991 gezahlte und um 6,84 vom Hun<strong>de</strong>rt erhöhte Rente berücksichtigt. Der<br />

Übergangszuschlag wird in Höhe <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r Gesamtleistung nach <strong>de</strong>m<br />

Übergangsrecht für Renten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets und <strong>de</strong>r<br />

Gesamtleistung nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieses Buches gezahlt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!