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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 142<br />

Pflichtbeiträge zur <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>de</strong>r Angestellten o<strong>de</strong>r zur<br />

knappschaftlichen <strong>Rentenversicherung</strong> gezahlt wor<strong>de</strong>n sind,<br />

2. Pflichtbeiträge zur <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>de</strong>r Arbeiter o<strong>de</strong>r zur<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> <strong>de</strong>r Angestellten für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1943,<br />

soweit für dieselbe Zeit und Beschäftigung auch Pflichtbeiträge zur<br />

knappschaftlichen Pensionsversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Angestellten<br />

gezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

SGB 6 § 262 Min<strong>de</strong>stentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt<br />

(1) Sind min<strong>de</strong>stens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhan<strong>de</strong>n und ergibt sich<br />

aus <strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von<br />

weniger <strong>als</strong> 0,0625 Entgeltpunkten, wird die Summe <strong>de</strong>r Entgeltpunkte für<br />

Beitragszeiten erhöht. Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind so zu bemessen, dass sich<br />

für die Kalen<strong>de</strong>rmonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992 ein<br />

Durchschnittswert in Höhe <strong>de</strong>s 1,5fachen <strong>de</strong>s tatsächlichen Durchschnittswerts,<br />

höchstens aber in Höhe von 0,0625 Entgeltpunkten ergibt.<br />

(2) Die zusätzlichen Entgeltpunkte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonaten mit vollwertigen<br />

Pflichtbeiträgen vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992 zu gleichen Teilen zugeordnet; dabei wer<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonaten mit Entgeltpunkten (Ost) zusätzliche Entgeltpunkte (Ost) zugeordnet.<br />

(3) Bei Anwendung <strong>de</strong>r Absätze 1 und 2 gelten Pflichtbeiträge für Zeiten, in <strong>de</strong>nen<br />

eine Rente aus eigener Versicherung bezogen wor<strong>de</strong>n ist, nicht <strong>als</strong> vollwertige<br />

Pflichtbeiträge.<br />

SGB 6 § 263 Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten<br />

(1) Bei <strong>de</strong>r Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten<br />

wer<strong>de</strong>n Berücksichtigungszeiten wegen Kin<strong>de</strong>rerziehung, die in <strong>de</strong>r Gesamtlücke für die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r pauschalen Anrechnungszeit liegen, höchstens mit <strong>de</strong>r Anzahl an Monaten<br />

berücksichtigt, die zusammen mit <strong>de</strong>r Anzahl an Monaten mit pauschaler Anrechnungszeit<br />

die Anzahl an Monaten <strong>de</strong>r Gesamtlücke ergibt. Für die Gesamtleistungsbewertung wer<strong>de</strong>n<br />

je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rmonat an Berücksichtigungszeit wegen Pflege 0,0625 Entgeltpunkte<br />

zugeordnet, es sei <strong>de</strong>nn, dass er <strong>als</strong> Beitragszeit bereits einen höheren Wert hat.<br />

(2) (weggefallen)<br />

(2a) Der sich aus <strong>de</strong>r Gesamtleistungsbewertung ergeben<strong>de</strong> Wert wird für je<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonat mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit auf 80 vom<br />

Hun<strong>de</strong>rt begrenzt. Kalen<strong>de</strong>rmonate, die nur <strong>de</strong>shalb Anrechnungszeiten sind, weil<br />

Arbeitslosigkeit vor <strong>de</strong>m 1. März 1990 im Beitrittsgebiet, jedoch nicht vor <strong>de</strong>m 1.<br />

Juli 1978, vorgelegen hat, wer<strong>de</strong>n nicht bewertet. Kalen<strong>de</strong>rmonate, die nur <strong>de</strong>shalb<br />

Anrechnungszeiten sind, weil<br />

1. Arbeitslosigkeit nach <strong>de</strong>m 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die nicht<br />

Arbeitslosengeld o<strong>de</strong>r Arbeitslosenhilfe gezahlt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

2. Arbeitslosigkeit vor <strong>de</strong>m 1. März 1990 im Beitrittsgebiet vorgelegen hat,<br />

jedoch nicht vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1978, o<strong>de</strong>r<br />

3. Krankheit nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht Beiträge<br />

gezahlt wor<strong>de</strong>n sind,<br />

wer<strong>de</strong>n bei Beginn <strong>de</strong>r Rente vor <strong>de</strong>m Jahre 2001 mit einem begrenzten<br />

Gesamtleistungswert bewertet, <strong>de</strong>r sich in Abhängigkeit vom Beginn <strong>de</strong>r Rente unter<br />

Anwendung <strong>de</strong>s sich aus Anlage 18 ergeben<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsatzes ergibt. Kalen<strong>de</strong>rmonate,<br />

die nur <strong>de</strong>shalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach <strong>de</strong>m 30. Juni 1978<br />

vorgelegen hat, für die vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2005 aber keine Arbeitslosenhilfe gezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n ist, wer<strong>de</strong>n nicht bewertet.<br />

(3) Der sich aus <strong>de</strong>r Gesamtleistungsbewertung ergeben<strong>de</strong> Wert wird für je<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonat mit Anrechnungszeiten wegen einer Schul- o<strong>de</strong>r Hochschulausbildung auf<br />

75 vom Hun<strong>de</strong>rt begrenzt. Der so begrenzte Gesamtleistungswert darf für einen<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonat 0,0625 Entgeltpunkte nicht übersteigen. Zeiten einer Schul- o<strong>de</strong>r<br />

Hochschulausbildung wer<strong>de</strong>n insgesamt für höchstens drei Jahre bewertet; auf die drei<br />

Jahre wer<strong>de</strong>n Zeiten einer Fachschulausbildung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teilnahme an einer<br />

berufsvorbereiten<strong>de</strong>n Bildungsmaßnahme angerechnet. Bei <strong>de</strong>r begrenzten<br />

Gesamtleistungsbewertung für die Zeiten <strong>de</strong>r Schul- o<strong>de</strong>r Hochschulausbildung treten an<br />

die Stelle<br />

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I <strong>de</strong>r Werte

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