06.08.2014 Aufrufe

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 135<br />

Berechnung nach § 68 Abs. 4 wer<strong>de</strong>n die jeweiligen Ergebnisse anschließend addiert.<br />

Für die Berechnung sind die Werte für das Gesamtvolumen <strong>de</strong>r Beiträge aller in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> versicherungspflichtig Beschäftigten, <strong>de</strong>r geringfügig<br />

Beschäftigten (§ 8 Viertes Buch) und <strong>de</strong>r Bezieher von Arbeitslosengeld eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres, das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1, das Gesamtvolumen <strong>de</strong>r Renten<br />

abzüglich erstatteter Aufwendungen für Renten und Rententeile eines Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

und eine Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten für das Bun<strong>de</strong>sgebiet ohne das<br />

Beitrittsgebiet und für das Beitrittsgebiet getrennt zu ermitteln und <strong>de</strong>r Berechnung<br />

zugrun<strong>de</strong> zu legen. Im Beitrittsgebiet ist dabei <strong>als</strong> Durchschnittsentgelt für das<br />

jeweilige Kalen<strong>de</strong>rjahr <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Anlage 1 dividiert durch <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Anlage 10<br />

zu berücksichtigen und bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten<br />

<strong>de</strong>r aktuelle Rentenwert (Ost) zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />

SGB 6 § 255b Verordnungsermächtigung<br />

(1) Die Bun<strong>de</strong>sregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srates <strong>de</strong>n zum 1. Juli eines Jahres maßgeben<strong>de</strong>n aktuellen Rentenwert (Ost) zu<br />

bestimmen. Die Bestimmung soll bis zum 31. März <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres erfolgen.<br />

(2) Die Bun<strong>de</strong>sregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srates zum En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

1. für das vergangene Kalen<strong>de</strong>rjahr <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Anlage 10<br />

2. für das folgen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr <strong>de</strong>n vorläufigen Wert <strong>de</strong>r Anlage 10<br />

<strong>als</strong> das Vielfache <strong>de</strong>s Durchschnittsentgelts <strong>de</strong>r Anlage 1 zum Durchschnittsentgelt im<br />

Beitrittsgebiet zu bestimmen.<br />

SGB 6 § 255c Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage gegen die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zahlbetrags <strong>de</strong>r Rente<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage von Rentenbeziehern gegen<br />

1. die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zahlbetrags <strong>de</strong>r Rente,<br />

2. die Festsetzung <strong>de</strong>s Beitragszuschusses nach § 106 für Rentenbezieher, die<br />

freiwillig in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind o<strong>de</strong>r<br />

3. <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>s Beitragszuschusses nach § 106a<br />

zum 1. April 2004 aufgrund einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s allgemeinen Beitragssatzes ihrer<br />

Krankenkasse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Neuregelung <strong>de</strong>r Tragung <strong>de</strong>r Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

haben keine aufschieben<strong>de</strong> Wirkung. Wi<strong>de</strong>rspruch und Klage gegen die Festsetzung <strong>de</strong>s<br />

Beitragszuschusses nach § 106 zum 1. Juli 2004 für Rentenbezieher, die bei einem<br />

Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, aufgrund einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes <strong>de</strong>r Krankenkassen haben ebenfalls keine<br />

aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.<br />

SGB 6 § 255d<br />

(weggefallen)<br />

SGB 6 § 255e Bestimmung <strong>de</strong>s aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 1. Juli 2011<br />

(1) Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis<br />

zum 1. Juli 2011 tritt an die Stelle <strong>de</strong>s Faktors für die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Beitragssatzes zur allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> (§ 68 Abs. 3) <strong>de</strong>r Faktor für die<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beitragssatzes zur allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> und <strong>de</strong>s<br />

Altersvorsorgeanteils.<br />

(2) Der Faktor, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Altersvorsorgeanteils und <strong>de</strong>s<br />

Beitragssatzes zur allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> ergibt, wird ermittelt, in<strong>de</strong>m<br />

1. <strong>de</strong>r Altersvorsorgeanteil und <strong>de</strong>r durchschnittliche Beitragssatz in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres von 100 vom<br />

Hun<strong>de</strong>rt subtrahiert wer<strong>de</strong>n,<br />

2. <strong>de</strong>r Altersvorsorgeanteil und <strong>de</strong>r durchschnittliche Beitragssatz in <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen <strong>Rentenversicherung</strong> für das vorvergangene Kalen<strong>de</strong>rjahr von 100<br />

vom Hun<strong>de</strong>rt subtrahiert wer<strong>de</strong>n,<br />

und anschließend <strong>de</strong>r nach Nummer 1 ermittelte Wert durch <strong>de</strong>n nach Nummer 2<br />

ermittelten Wert geteilt wird.<br />

(3) Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre<br />

vor 2002 0,0 vom Hun<strong>de</strong>rt,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!