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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 131<br />

(3) Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar<br />

1984 bis zum 31. Dezember 1997 bei Versicherten, die<br />

1. nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren o<strong>de</strong>r<br />

2. in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld<br />

versichert waren,<br />

nur vor, wenn für diese Zeiten, längstens jedoch für 18 Kalen<strong>de</strong>rmonate, Beiträge nach<br />

min<strong>de</strong>stens 70 vom Hun<strong>de</strong>rt, für die Zeit vom 1. Januar 1995 an 80 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s<br />

zuletzt für einen vollen Kalen<strong>de</strong>rmonat versicherten Arbeitsentgelts o<strong>de</strong>r<br />

Arbeitseinkommens gezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(4) (weggefallen)<br />

(5) Zeiten einer Arbeitslosigkeit vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1969 sind bei Handwerkern nur dann<br />

Anrechnungszeiten, wenn und solange sie in <strong>de</strong>r Handwerksrolle gelöscht waren.<br />

(6) Bei selbständig Tätigen, die auf Antrag versicherungspflichtig waren, und bei<br />

Handwerkern sind Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992, in <strong>de</strong>nen sie<br />

1. wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind o<strong>de</strong>r Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten<br />

haben,<br />

2. wegen Schwangerschaft o<strong>de</strong>r Mutterschaft während <strong>de</strong>r Schutzfristen nach <strong>de</strong>m<br />

Mutterschutzgesetz eine versicherte selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt<br />

haben,<br />

nur dann Anrechnungszeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme eines Lehrlings,<br />

<strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s Personen nicht beschäftigt haben,<br />

die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig waren. Anrechnungszeiten nach<br />

<strong>de</strong>m 30. April 1985 liegen auch vor, wenn die Versicherten mit Ausnahme von Lehrlingen<br />

und <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s Personen nicht beschäftigt<br />

haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig waren.<br />

(7) Zeiten, in <strong>de</strong>nen Versicherte<br />

1. vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1984 arbeitsunfähig gewor<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten<br />

haben,<br />

2. vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1979 Schlechtwettergeld bezogen haben,<br />

3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer <strong>de</strong>utschen Agentur für Arbeit <strong>als</strong><br />

Arbeitsuchen<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>t waren und<br />

a) vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1978 eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen haben<br />

o<strong>de</strong>r<br />

b) vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992 eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen<br />

<strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Einkommens o<strong>de</strong>r Vermögens nicht bezogen<br />

haben,<br />

wer<strong>de</strong>n nur berücksichtigt, wenn sie min<strong>de</strong>stens einen Kalen<strong>de</strong>rmonat andauern. Folgen<br />

mehrere Zeiten unmittelbar aufeinan<strong>de</strong>r, wer<strong>de</strong>n sie zusammengerechnet.<br />

(8) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten nach <strong>de</strong>m 30. April 2003, in <strong>de</strong>nen Versicherte<br />

1. nach Vollendung <strong>de</strong>s 58. Lebensjahres wegen Arbeitslosigkeit bei einer<br />

<strong>de</strong>utschen Agentur für Arbeit gemel<strong>de</strong>t waren,<br />

2. <strong>de</strong>r Arbeitsvermittlung nur <strong>de</strong>shalb nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n, weil sie<br />

nicht arbeitsbereit waren und nicht alle Möglichkeiten nutzten und nutzen<br />

wollten, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu been<strong>de</strong>n und<br />

3. eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen <strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Einkommens o<strong>de</strong>r Vermögens nicht bezogen haben.<br />

Für Zeiten nach Satz 1 gelten die Vorschriften über Anrechnungszeiten wegen<br />

Arbeitslosigkeit. Zeiten nach Satz 1 wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 2005 nur dann <strong>als</strong><br />

Anrechnungszeiten berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2006<br />

begonnen hat und <strong>de</strong>r Versicherte vor <strong>de</strong>m 2. Januar 1948 geboren ist.<br />

(9) Anrechnungszeiten liegen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe nicht vor, wenn die<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeit für sie Beiträge an eine Versicherungseinrichtung o<strong>de</strong>r<br />

Versorgungseinrichtung, an ein Versicherungsunternehmen o<strong>de</strong>r an sie selbst gezahlt<br />

hat.

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