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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 130<br />

solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos<br />

gewesen sind,<br />

6. vertrieben, umgesie<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r ausgesie<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Flucht o<strong>de</strong>r<br />

im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r<br />

unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos gewesen sind, min<strong>de</strong>stens aber die Zeit vom 1.<br />

Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1946, wenn sie zum Personenkreis <strong>de</strong>r §§ 1<br />

bis 4 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>svertriebenengesetzes gehören.<br />

(2) Ersatzzeiten sind nicht Zeiten,<br />

1. für die eine Nachversicherung durchgeführt o<strong>de</strong>r nur wegen eines fehlen<strong>de</strong>n<br />

Antrags nicht durchgeführt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

2. in <strong>de</strong>nen außerhalb <strong>de</strong>s Gebietes <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ohne das<br />

Beitrittsgebiet eine Rente wegen Alters o<strong>de</strong>r anstelle einer solchen eine<br />

an<strong>de</strong>re Leistung bezogen wor<strong>de</strong>n ist,<br />

3. in <strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1956 die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr.<br />

2, 3 und 5 vorliegen und Versicherte eine Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige<br />

Tätigkeit auch aus an<strong>de</strong>ren <strong>als</strong> <strong>de</strong>n dort genannten Grün<strong>de</strong>n nicht ausgeübt<br />

haben.<br />

SGB 6 § 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern<br />

(1) Ersatzzeiten wer<strong>de</strong>n bei versicherungspflichtigen Handwerkern, die in diesen<br />

Zeiten in die Handwerksrolle eingetragen waren, berücksichtigt, wenn für diese Zeiten<br />

Beiträge nicht gezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(2) Zeiten, in <strong>de</strong>nen in die Handwerksrolle eingetragene versicherungspflichtige<br />

Handwerker im Anschluss an eine Ersatzzeit arbeitsunfähig krank gewesen sind, sind<br />

nur dann Ersatzzeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme von Lehrlingen und <strong>de</strong>s<br />

Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s, für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Mai 1985 mit<br />

Ausnahme eines Lehrlings, <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s, Personen<br />

nicht beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig waren.<br />

(3) Eine auf eine Ersatzzeit folgen<strong>de</strong> Zeit <strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>ten Arbeitslosigkeit vor<br />

<strong>de</strong>m 1. Juli 1969 ist bei Handwerkern nur dann eine Ersatzzeit, wenn und solange sie<br />

in <strong>de</strong>r Handwerksrolle gelöscht waren.<br />

SGB 6 § 252 Anrechnungszeiten<br />

(1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in <strong>de</strong>nen Versicherte<br />

1. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer <strong>de</strong>s Bergbaus bezogen haben,<br />

2. nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen<br />

haben,<br />

3. nach <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 17. Lebensjahr <strong>als</strong> Lehrling nicht<br />

versicherungspflichtig o<strong>de</strong>r versicherungsfrei waren und die Lehrzeit<br />

abgeschlossen haben, längstens bis zum 28. Februar 1957, im Saarland bis<br />

zum 31. August 1957,<br />

4. vor <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 55. Lebensjahr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Erwerbsunfähigkeit o<strong>de</strong>r eine Erziehungsrente bezogen haben, in <strong>de</strong>r eine<br />

Zurechnungszeit nicht enthalten war,<br />

5. vor <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 55. Lebensjahr eine Invali<strong>de</strong>nrente, ein Ruhegeld o<strong>de</strong>r<br />

eine Knappschaftsvollrente bezogen haben, wenn diese Leistung vor <strong>de</strong>m 1.<br />

Januar 1957 weggefallen ist,<br />

6. Schlechtwettergeld bezogen haben, wenn dadurch eine versicherte<br />

Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige Tätigkeit unterbrochen wor<strong>de</strong>n ist,<br />

längstens bis zum 31. Dezember 1978.<br />

(2) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, für die<br />

1. die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1983,<br />

2. ein an<strong>de</strong>rer Leistungsträger in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1984<br />

bis zum 31. Dezember 1997 wegen <strong>de</strong>s Bezugs von Sozialleistungen Pflichtbeiträge o<strong>de</strong>r<br />

Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt hat.

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