Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 130<br />
solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos<br />
gewesen sind,<br />
6. vertrieben, umgesie<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r ausgesie<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Flucht o<strong>de</strong>r<br />
im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r<br />
unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos gewesen sind, min<strong>de</strong>stens aber die Zeit vom 1.<br />
Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1946, wenn sie zum Personenkreis <strong>de</strong>r §§ 1<br />
bis 4 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>svertriebenengesetzes gehören.<br />
(2) Ersatzzeiten sind nicht Zeiten,<br />
1. für die eine Nachversicherung durchgeführt o<strong>de</strong>r nur wegen eines fehlen<strong>de</strong>n<br />
Antrags nicht durchgeführt wor<strong>de</strong>n ist,<br />
2. in <strong>de</strong>nen außerhalb <strong>de</strong>s Gebietes <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ohne das<br />
Beitrittsgebiet eine Rente wegen Alters o<strong>de</strong>r anstelle einer solchen eine<br />
an<strong>de</strong>re Leistung bezogen wor<strong>de</strong>n ist,<br />
3. in <strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1956 die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr.<br />
2, 3 und 5 vorliegen und Versicherte eine Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige<br />
Tätigkeit auch aus an<strong>de</strong>ren <strong>als</strong> <strong>de</strong>n dort genannten Grün<strong>de</strong>n nicht ausgeübt<br />
haben.<br />
SGB 6 § 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern<br />
(1) Ersatzzeiten wer<strong>de</strong>n bei versicherungspflichtigen Handwerkern, die in diesen<br />
Zeiten in die Handwerksrolle eingetragen waren, berücksichtigt, wenn für diese Zeiten<br />
Beiträge nicht gezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(2) Zeiten, in <strong>de</strong>nen in die Handwerksrolle eingetragene versicherungspflichtige<br />
Handwerker im Anschluss an eine Ersatzzeit arbeitsunfähig krank gewesen sind, sind<br />
nur dann Ersatzzeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme von Lehrlingen und <strong>de</strong>s<br />
Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s, für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Mai 1985 mit<br />
Ausnahme eines Lehrlings, <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r eines Verwandten ersten Gra<strong>de</strong>s, Personen<br />
nicht beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig waren.<br />
(3) Eine auf eine Ersatzzeit folgen<strong>de</strong> Zeit <strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>ten Arbeitslosigkeit vor<br />
<strong>de</strong>m 1. Juli 1969 ist bei Handwerkern nur dann eine Ersatzzeit, wenn und solange sie<br />
in <strong>de</strong>r Handwerksrolle gelöscht waren.<br />
SGB 6 § 252 Anrechnungszeiten<br />
(1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in <strong>de</strong>nen Versicherte<br />
1. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer <strong>de</strong>s Bergbaus bezogen haben,<br />
2. nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen<br />
haben,<br />
3. nach <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 17. Lebensjahr <strong>als</strong> Lehrling nicht<br />
versicherungspflichtig o<strong>de</strong>r versicherungsfrei waren und die Lehrzeit<br />
abgeschlossen haben, längstens bis zum 28. Februar 1957, im Saarland bis<br />
zum 31. August 1957,<br />
4. vor <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 55. Lebensjahr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r<br />
Erwerbsunfähigkeit o<strong>de</strong>r eine Erziehungsrente bezogen haben, in <strong>de</strong>r eine<br />
Zurechnungszeit nicht enthalten war,<br />
5. vor <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 55. Lebensjahr eine Invali<strong>de</strong>nrente, ein Ruhegeld o<strong>de</strong>r<br />
eine Knappschaftsvollrente bezogen haben, wenn diese Leistung vor <strong>de</strong>m 1.<br />
Januar 1957 weggefallen ist,<br />
6. Schlechtwettergeld bezogen haben, wenn dadurch eine versicherte<br />
Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständige Tätigkeit unterbrochen wor<strong>de</strong>n ist,<br />
längstens bis zum 31. Dezember 1978.<br />
(2) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, für die<br />
1. die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1983,<br />
2. ein an<strong>de</strong>rer Leistungsträger in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1984<br />
bis zum 31. Dezember 1997 wegen <strong>de</strong>s Bezugs von Sozialleistungen Pflichtbeiträge o<strong>de</strong>r<br />
Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt hat.