Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 129<br />
Anrechnung einer Kin<strong>de</strong>rerziehungszeit ausgeschlossen sind.<br />
Die Zeit <strong>de</strong>r Pflegetätigkeit wird von <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r Pflegetätigkeit an <strong>als</strong><br />
Berücksichtigungszeit angerechnet, wenn <strong>de</strong>r Antrag bis zum Ablauf von drei<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonaten nach Aufnahme <strong>de</strong>r Pflegetätigkeit gestellt wird.<br />
SGB 6 § 250 Ersatzzeiten<br />
(1) Ersatzzeiten sind Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992, in <strong>de</strong>nen Versicherungspflicht<br />
nicht bestan<strong>de</strong>n hat und Versicherte nach vollen<strong>de</strong>tem 14. Lebensjahr<br />
1. militärischen o<strong>de</strong>r militärähnlichen Dienst im Sinne <strong>de</strong>r §§ 2 und 3 <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetzes aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht o<strong>de</strong>r<br />
Wehrpflicht o<strong>de</strong>r während eines Krieges geleistet haben o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
dieses Dienstes kriegsgefangen gewesen sind o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Minenräumdienst<br />
nach <strong>de</strong>m 8. Mai 1945 geleistet haben o<strong>de</strong>r im Anschluss an solche Zeiten<br />
wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos gewesen sind,<br />
2. interniert o<strong>de</strong>r verschleppt o<strong>de</strong>r im Anschluss an solche Zeiten wegen<br />
Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos gewesen sind, wenn<br />
sie <strong>als</strong> Deutsche wegen ihrer Volks- o<strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit o<strong>de</strong>r in<br />
ursächlichem Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Kriegsereignissen außerhalb <strong>de</strong>s Gebietes<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland interniert o<strong>de</strong>r in ein ausländisches<br />
Staatsgebiet verschleppt waren, nach <strong>de</strong>m 8. Mai 1945 entlassen wur<strong>de</strong>n und<br />
innerhalb von zwei Monaten nach <strong>de</strong>r Entlassung im Gebiet <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ständigen Aufenthalt genommen haben, wobei in<br />
die Frist von zwei Monaten Zeiten einer unverschul<strong>de</strong>ten Verzögerung <strong>de</strong>r<br />
Rückkehr nicht eingerechnet wer<strong>de</strong>n,<br />
3. während o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> eines Krieges, ohne Kriegsteilnehmer zu sein,<br />
durch feindliche Maßnahmen bis zum 30. Juni 1945 an <strong>de</strong>r Rückkehr aus<br />
Gebieten außerhalb <strong>de</strong>s jeweiligen Geltungsbereichs <strong>de</strong>r<br />
Reichsversicherungsgesetze o<strong>de</strong>r danach aus Gebieten außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Geltungsbereichs dieser Gesetze, soweit es sich nicht um das<br />
Beitrittsgebiet han<strong>de</strong>lt, verhin<strong>de</strong>rt gewesen o<strong>de</strong>r dort festgehalten wor<strong>de</strong>n<br />
sind,<br />
4. in ihrer Freiheit eingeschränkt gewesen o<strong>de</strong>r ihnen die Freiheit entzogen<br />
wor<strong>de</strong>n ist (§§ 43 und 47 Bun<strong>de</strong>sentschädigungsgesetz) o<strong>de</strong>r im Anschluss an<br />
solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos<br />
gewesen sind o<strong>de</strong>r infolge Verfolgungsmaßnahmen<br />
a) arbeitslos gewesen sind, auch wenn sie <strong>de</strong>r Arbeitsvermittlung nicht<br />
zur Verfügung gestan<strong>de</strong>n haben, längstens aber die Zeit bis zum 31.<br />
Dezember 1946, o<strong>de</strong>r<br />
b) bis zum 30. Juni 1945 ihren Aufenthalt in Gebieten außerhalb <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Reichsversicherungsgesetze o<strong>de</strong>r danach<br />
in Gebieten außerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>r<br />
Reichsversicherungsgesetze nach <strong>de</strong>m Stand vom 30. Juni 1945 genommen<br />
o<strong>de</strong>r einen solchen beibehalten haben, längstens aber die Zeit bis zum<br />
31. Dezember 1949,<br />
wenn sie zum Personenkreis <strong>de</strong>s § 1 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sentschädigungsgesetzes<br />
gehören (Verfolgungszeit),<br />
5. in Gewahrsam genommen wor<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r im Anschluss daran wegen Krankheit<br />
arbeitsunfähig o<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>t arbeitslos gewesen sind, wenn sie zum<br />
Personenkreis <strong>de</strong>s § 1 <strong>de</strong>s Häftlingshilfegesetzes gehören o<strong>de</strong>r nur <strong>de</strong>shalb<br />
nicht gehören, weil sie vor <strong>de</strong>m 3. Oktober 1990 ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt im Beitrittsgebiet genommen haben, o<strong>de</strong>r<br />
5a. im Beitrittsgebiet in <strong>de</strong>r Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990 einen<br />
Freiheitsentzug erlitten haben, soweit eine auf Rehabilitierung o<strong>de</strong>r<br />
Kassation erkennen<strong>de</strong> Entscheidung ergangen ist, o<strong>de</strong>r im Anschluss an