Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 127<br />
Nation<strong>als</strong>ozialismus (§§ 1 und 2 Bun<strong>de</strong>sentschädigungsgesetz),<br />
7. nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1956 während o<strong>de</strong>r wegen eines Gewahrsams (§ 1<br />
Häftlingshilfegesetz),<br />
8. nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1956 während o<strong>de</strong>r wegen Internierung o<strong>de</strong>r<br />
Verschleppung (§ 250 Abs. 1 Nr. 2) o<strong>de</strong>r<br />
9. nach <strong>de</strong>m 30. Juni 1944 wegen Vertreibung o<strong>de</strong>r Flucht <strong>als</strong> Vertriebener (§§<br />
1 bis 5 Bun<strong>de</strong>svertriebenengesetz),<br />
vermin<strong>de</strong>rt erwerbsfähig gewor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gestorben sind.<br />
(3) Sind Versicherte vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992 und nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1972<br />
erwerbsunfähig gewor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gestorben, ist die allgemeine Wartezeit auch vorzeitig<br />
erfüllt, wenn sie<br />
1. wegen eines Unfalls und vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer<br />
Ausbildung erwerbsunfähig gewor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r gestorben sind und<br />
2. in <strong>de</strong>n zwei Jahren vor Eintritt <strong>de</strong>r Erwerbsunfähigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s<br />
min<strong>de</strong>stens sechs Kalen<strong>de</strong>rmonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte<br />
Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben.<br />
SGB 6 § 245a Wartezeiterfüllung bei früherem Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Beitrittsgebiet<br />
Die allgemeine Wartezeit gilt für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente <strong>als</strong><br />
erfüllt, wenn <strong>de</strong>r Berechtigte bereits vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1992 einen Anspruch auf<br />
Hinterbliebenenrente nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Beitrittsgebiets gehabt hat.<br />
SGB 6 § 246 Beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten<br />
Zeiten, für die für Arbeiter in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Oktober 1921 und für Angestellte in<br />
<strong>de</strong>r Zeit vom 1. August 1921 bis zum 31. Dezember 1923 Beiträge gezahlt wor<strong>de</strong>n sind,<br />
sind beitragsgemin<strong>de</strong>rte Zeiten. Bei Beginn einer Rente vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2009 gelten<br />
die ersten 36 Kalen<strong>de</strong>rmonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten<br />
Beschäftigung o<strong>de</strong>r selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 25. Lebensjahres<br />
stets <strong>als</strong> Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Auf die ersten 36 Kalen<strong>de</strong>rmonate<br />
wer<strong>de</strong>n Anrechnungszeiten wegen einer Lehre angerechnet.<br />
SGB 6 § 247 Beitragszeiten<br />
(1) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum<br />
31. Dezember 1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt wor<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>r<br />
Versicherte ganz o<strong>de</strong>r teilweise getragen hat. Die Zeiten sind Pflichtbeitragszeiten,<br />
wenn ein Leistungsträger die Beiträge mitgetragen hat.<br />
(2) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch Zeiten,<br />
für die die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Juli 1978 bis zum 31.<br />
Dezember 1982 o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>rer Leistungsträger in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Oktober 1974 bis<br />
zum 31. Dezember 1983 wegen <strong>de</strong>s Bezugs von Sozialleistungen Pflichtbeiträge gezahlt<br />
hat.<br />
(2a) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch<br />
Zeiten, in <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Juni 1945 bis 30. Juni 1965 Personen <strong>als</strong> Lehrling<br />
o<strong>de</strong>r sonst zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt waren und grundsätzlich<br />
Versicherungspflicht bestand, eine Zahlung von Pflichtbeiträgen für diese Zeiten<br />
jedoch nicht erfolgte (Zeiten einer beruflichen Ausbildung).<br />
(3) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die nach <strong>de</strong>n Reichsversicherungsgesetzen<br />
Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) o<strong>de</strong>r freiwillige Beiträge gezahlt wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1924 sind jedoch nur Beitragszeiten, wenn<br />
1. in <strong>de</strong>r Zeit vom 1. Januar 1924 bis zum 30. November 1948 min<strong>de</strong>stens ein<br />
Beitrag für diese Zeit gezahlt wor<strong>de</strong>n ist,<br />
2. nach <strong>de</strong>m 30. November 1948 bis zum Ablauf von drei Jahren nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />
einer Ersatzzeit min<strong>de</strong>stens ein Beitrag gezahlt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r<br />
3. min<strong>de</strong>stens die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist.<br />
SGB 6 § 248 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland<br />
(1) Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, in <strong>de</strong>nen Personen aufgrund gesetzlicher<br />
Pflicht nach <strong>de</strong>m 8. Mai 1945 mehr <strong>als</strong> drei Tage Wehrdienst o<strong>de</strong>r Zivildienst im<br />
Beitrittsgebiet geleistet haben.