Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de
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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 119<br />
2. das 60. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben,<br />
3. entwe<strong>de</strong>r<br />
a) bei Beginn <strong>de</strong>r Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines<br />
Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen<br />
arbeitslos waren o<strong>de</strong>r Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer <strong>de</strong>s<br />
Bergbaus bezogen haben<br />
o<strong>de</strong>r<br />
b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit im Sinne <strong>de</strong>r §§ 2<br />
und 3 Abs. 1 Nr. 1 <strong>de</strong>s Altersteilzeitgesetzes für min<strong>de</strong>stens 24<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonate vermin<strong>de</strong>rt haben,<br />
4. in <strong>de</strong>n letzten zehn Jahren vor Beginn <strong>de</strong>r Rente acht Jahre Pflichtbeiträge<br />
für eine versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben, wobei sich <strong>de</strong>r<br />
Zeitraum von zehn Jahren um Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und<br />
Zeiten <strong>de</strong>s Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, die nicht auch<br />
Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung o<strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit sind, verlängert, und<br />
5. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.<br />
(2) Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht auch für Versicherte, die<br />
während <strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit von 52 Wochen nur <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Arbeitsvermittlung nicht<br />
zur Verfügung stan<strong>de</strong>n, weil sie nicht arbeitsbereit waren und nicht alle<br />
Möglichkeiten nutzten und nutzen wollten, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu been<strong>de</strong>n.<br />
Der Zeitraum von zehn Jahren, in <strong>de</strong>m acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte<br />
Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit vorhan<strong>de</strong>n sein müssen, verlängert sich auch um<br />
1. Arbeitslosigkeitszeiten nach Satz 1,<br />
2. Ersatzzeiten,<br />
soweit diese Zeiten nicht auch Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung<br />
o<strong>de</strong>r Tätigkeit sind. Vom 1. Januar 2006 an wer<strong>de</strong>n Arbeitslosigkeitszeiten nach Satz 1<br />
nur berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2006 begonnen hat und<br />
<strong>de</strong>r Versicherte vor <strong>de</strong>m 2. Januar 1948 geboren ist.<br />
(3) Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit o<strong>de</strong>r<br />
nach Altersteilzeitarbeit für Versicherte, die nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1936 geboren<br />
sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente ist<br />
möglich. Die Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen und die Möglichkeit <strong>de</strong>r vorzeitigen<br />
Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Altersrenten bestimmen sich nach Anlage 19.<br />
(4) Die Altersgrenze von 60 Jahren bei <strong>de</strong>r Altersrente wegen Arbeitslosigkeit o<strong>de</strong>r<br />
nach Altersteilzeitarbeit wird für Versicherte, die<br />
1. bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und<br />
a) am 14. Februar 1996 arbeitslos waren o<strong>de</strong>r Anpassungsgeld für<br />
entlassene Arbeitnehmer <strong>de</strong>s Bergbaus bezogen haben o<strong>de</strong>r<br />
b) <strong>de</strong>ren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung o<strong>de</strong>r Vereinbarung,<br />
die vor <strong>de</strong>m 14. Februar 1996 erfolgt ist, nach <strong>de</strong>m 13. Februar 1996<br />
been<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist,<br />
2. bis zum 14. Februar 1944 geboren sind und aufgrund einer Maßnahme nach<br />
Artikel 56 § 2 Buchstabe b <strong>de</strong>s Vertrages über die Gründung <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-V), die vor <strong>de</strong>m 14.<br />
Februar 1996 genehmigt wor<strong>de</strong>n ist, aus einem Betrieb <strong>de</strong>r Montanindustrie<br />
ausgeschie<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r<br />
3. vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für<br />
eine versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben, wobei § 55 Abs. 2<br />
nicht für Zeiten anzuwen<strong>de</strong>n ist, in <strong>de</strong>nen Versicherte wegen <strong>de</strong>s Bezugs von<br />
Arbeitslosengeld o<strong>de</strong>r, Arbeitslosenhilfe o<strong>de</strong>r Arbeitslosengeld II<br />
versicherungspflichtig waren,<br />
wie folgt angehoben:<br />
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I I I I vorzeitige In-<br />
I Versicherte I Anhebung I I anspruchnahme I