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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 117<br />

SGB 6 § 234 Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Arbeitslosenhilfe<br />

(1) Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen zur<br />

Teilhabe haben Versicherte auch nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 2004 Anspruch auf<br />

Übergangsgeld, die unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit o<strong>de</strong>r wenn sie nicht<br />

arbeitsunfähig waren, unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen Arbeitslosenhilfe bezogen<br />

haben, und für die von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Arbeitslosenhilfe zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Arbeitsentgelt<br />

o<strong>de</strong>r Arbeitseinkommen Beiträge zur <strong>Rentenversicherung</strong> gezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(2) Für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 ist für die Berechnung <strong>de</strong>s Übergangsgel<strong>de</strong>s<br />

§ 21 Abs. 4 in Verbindung mit § 47b <strong>de</strong>s Fünften Buches jeweils in <strong>de</strong>r am 31. Dezember<br />

2004 gelten<strong>de</strong>n Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

SGB 6 § 235 Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug<br />

(1) Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen zur<br />

Teilhabe haben Versicherte, die unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit o<strong>de</strong>r,<br />

wenn sie nicht arbeitsunfähig waren, unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />

Unterhaltsgeld bezogen haben, und für die von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Unterhaltsgeld zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong>n Arbeitsentgelt o<strong>de</strong>r Arbeitseinkommen Beiträge zur <strong>Rentenversicherung</strong><br />

gezahlt wor<strong>de</strong>n sind, auch nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 2004 Anspruch auf Übergangsgeld.<br />

(2) Für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 ist für die Berechnung <strong>de</strong>s Übergangsgel<strong>de</strong>s<br />

§ 21 Abs. 4 dieses Buches in Verbindung mit § 47b <strong>de</strong>s Fünften Buches jeweils in <strong>de</strong>r<br />

am 30. Juni 2004 gelten<strong>de</strong>n Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

SGB 6 § 235a u. 235b<br />

(weggefallen)<br />

SGB 6 § 235a und 235b<br />

(weggefallen)<br />

Vierter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten<br />

SGB 6 § 236 Altersrente für langjährig Versicherte<br />

(1) Versicherte, die vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1948 geboren sind, haben Anspruch auf eine<br />

Altersrente, wenn sie<br />

1. das 63. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t und<br />

2. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt<br />

haben. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte, die nach <strong>de</strong>m 31. Dezember<br />

1936 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Altersrente ist<br />

möglich. Die Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenze und die Möglichkeit <strong>de</strong>r vorzeitigen<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Altersrente bestimmen sich nach Anlage 21.<br />

(2) Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für Versicherte, die<br />

1. vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für<br />

eine versicherte Beschäftigung o<strong>de</strong>r Tätigkeit haben o<strong>de</strong>r<br />

2. bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und am 14. Februar 1996<br />

Vorruhestandsgeld o<strong>de</strong>r Überbrückungsgeld <strong>de</strong>r Seemannskasse bezogen haben,<br />

wie folgt angehoben:<br />

-------------------------------------------------------------<br />

I I I I vorzeitige In-<br />

I Versicherte I Anhebung I I anspruchnahme I<br />

I Geburtsjahr I um I auf Alter I möglich I<br />

I Geburtsmonat I Monate I I ab Alter I<br />

I I I------------------------------I<br />

I I I Jahr I Monat I Jahr I Monat I<br />

I-----------------------------------------------------------I<br />

I vor 1938 I 0 I 63 I 0 I 63 I 0 I<br />

I-----------------------------------------------------------I

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