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Gesetzliche Rentenversicherung als PDF - Sternfeld.de

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Ein Service <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong> - Seite 114<br />

vor <strong>de</strong>m 1. Juli 1996 erfolgt und<br />

2. mit <strong>de</strong>r Erstreckung <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r<br />

berufsständischen Versorgungseinrichtung auf Personen, die einen<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungs- o<strong>de</strong>r Anwärterdienst ableisten,<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s Kreises <strong>de</strong>r Personen, die <strong>de</strong>r berufsständischen<br />

Versorgungseinrichtung <strong>als</strong> Pflichtmitglie<strong>de</strong>r angehören, eine Rechtslage<br />

geschaffen wor<strong>de</strong>n ist, die für die jeweilige Berufsgruppe bereits am 31.<br />

Dezember 1994 in min<strong>de</strong>stens einem Bun<strong>de</strong>sland bestan<strong>de</strong>n hat.<br />

(5) Personen, die am 31. Dezember 1998 eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, in<br />

<strong>de</strong>r sie nicht versicherungspflichtig waren, und danach gemäß § 2 Satz 1 Nr. 9<br />

versicherungspflichtig wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n auf Antrag von dieser Versicherungspflicht<br />

befreit, wenn sie<br />

1. vor <strong>de</strong>m 2. Januar 1949 geboren sind o<strong>de</strong>r<br />

2. vor <strong>de</strong>m 10. Dezember 1998 mit einem öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten<br />

Versicherungsunternehmen einen Lebens- o<strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong>svertrag<br />

abgeschlossen haben, <strong>de</strong>r so ausgestaltet ist o<strong>de</strong>r bis zum 30. Juni 2000<br />

o<strong>de</strong>r binnen eines Jahres nach Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungspflicht so<br />

ausgestaltet wird, dass<br />

a) Leistungen für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Invalidität und <strong>de</strong>s Erlebens <strong>de</strong>s 60. o<strong>de</strong>r<br />

eines höheren Lebensjahres sowie im To<strong>de</strong>sfall Leistungen an<br />

Hinterbliebene erbracht wer<strong>de</strong>n und<br />

b) für die Versicherung min<strong>de</strong>stens ebenso viel Beiträge aufzuwen<strong>de</strong>n sind,<br />

wie Beiträge zur <strong>Rentenversicherung</strong> zu zahlen wären, o<strong>de</strong>r<br />

3. vor <strong>de</strong>m 10. Dezember 1998 eine vergleichbare Form <strong>de</strong>r Vorsorge betrieben<br />

haben o<strong>de</strong>r nach diesem Zeitpunkt bis zum 30. Juni 2000 o<strong>de</strong>r binnen eines<br />

Jahres nach Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungspflicht entsprechend ausgestalten;<br />

eine vergleichbare Vorsorge liegt vor, wenn<br />

a) vorhan<strong>de</strong>nes Vermögen o<strong>de</strong>r<br />

b) Vermögen, das aufgrund einer auf Dauer angelegten vertraglichen<br />

Verpflichtung angespart wird,<br />

insgesamt gewährleisten, dass eine Sicherung für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Invalidität und <strong>de</strong>s<br />

Erlebens <strong>de</strong>s 60. o<strong>de</strong>r eines höheren Lebensjahres sowie im To<strong>de</strong>sfall für<br />

Hinterbliebene vorhan<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>ren wirtschaftlicher Wert nicht hinter <strong>de</strong>m einer<br />

Lebens- o<strong>de</strong>r <strong>Rentenversicherung</strong> nach Nummer 2 zurückbleibt. Satz 1 Nr. 2 gilt<br />

entsprechend für eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung, durch die die<br />

leistungsbezogenen und aufwandsbezogenen Voraussetzungen <strong>de</strong>s Satzes 1 Nr. 2 erfüllt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Befreiung ist binnen eines Jahres nach Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

zu beantragen; die Frist läuft nicht vor <strong>de</strong>m 30. Juni 2000 ab. Die Befreiung wirkt<br />

vom Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungspflicht an.<br />

(6) Personen, die am 31. Dezember 1998 eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 o<strong>de</strong>r § 229a<br />

Abs. 1 versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, wer<strong>de</strong>n auf<br />

Antrag von dieser Versicherungspflicht befreit, wenn sie<br />

1. glaubhaft machen, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt von <strong>de</strong>r<br />

Versicherungspflicht keine Kenntnis hatten, und<br />

2. vor <strong>de</strong>m 2. Januar 1949 geboren sind o<strong>de</strong>r<br />

3. vor <strong>de</strong>m 10. Dezember 1998 eine an<strong>de</strong>rweitige Vorsorge im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes<br />

5 Satz 1 Nr. 2 o<strong>de</strong>r Nr. 3 o<strong>de</strong>r Satz 2 für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Invalidität und <strong>de</strong>s<br />

Erlebens <strong>de</strong>s 60. o<strong>de</strong>r eines höheren Lebensjahres sowie im To<strong>de</strong>sfall für<br />

Hinterbliebene getroffen haben; Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2<br />

sind mit <strong>de</strong>r Maßgabe anzuwen<strong>de</strong>n, dass an die Stelle <strong>de</strong>s Datums 30. Juni<br />

2000 jeweils das Datum 30. September 2001 tritt.<br />

Die Befreiung ist bis zum 30. September 2001 zu beantragen; sie wirkt vom Eintritt<br />

<strong>de</strong>r Versicherungspflicht an.<br />

(7) Deutsche Seeleute, die auf einem Seeschiff beschäftigt sind, das nicht berechtigt<br />

ist, die Bun<strong>de</strong>sflagge zu führen, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r sich aus § 2 Abs. 3 Satz 2 <strong>de</strong>s<br />

Vierten Buches ergeben<strong>de</strong>n Versicherungspflicht befreit, wenn sie<br />

1. in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren vor Aufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigung auf <strong>de</strong>m

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