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Fahrkarten und Preise Fahrkarten und Preise - HVV - Metronom

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pünktlich oder geld zurück!<br />

Täglich bringen wir mehr als 2,3 Mio. Menschen auf über 680<br />

Linien pünktlich an ihr Ziel. Dies unter streichen wir mit einem<br />

ganz besonderen Versprechen: „Pünktlich oder Geld zurück!“<br />

Sollten Sie durch unvorhergesehene Störungen Ihr Ziel mehr<br />

als 20 Minuten zu spät erreichen, erstatten wir Ihnen bis zu<br />

50 % des Fahrpreises. Versprochen!<br />

Die <strong>HVV</strong>-Garantie zahlt sich aus<br />

• Bei Einzelfahrkarten vergüten wir volle 50 % des aufgedruckten<br />

Fahrpreises.<br />

• Beträge unter einem Euro werden auf 1 Euro aufger<strong>und</strong>et.<br />

• Bei Zeit­, Tages­ <strong>und</strong> Gruppenkarten erfolgt die Entschädigung<br />

anteilig. Hier wurde jeweils ein durchschnittlicher<br />

Fahrpreis pro Fahrt errechnet <strong>und</strong> zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

• Bei Zeitkarten kann eine Entschädigung so oft erfolgen,<br />

bis die Hälfte des tatsächlichen Kaufpreises erreicht ist<br />

(bei Monats­ <strong>und</strong> Abokarten je Monat, bei Wochenkarten<br />

je Woche gerechnet).<br />

Sprechen Sie uns an<br />

Internet | Sie erreichen uns per Internet unter www.hvv.de.<br />

Füllen Sie einfach das Garantieformular aus. Sie erhalten sofort<br />

eine Ein gangs bestätigung von uns.<br />

Telefon | Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie<br />

die Hotline 040/32 88-48 49 täglich von 7 bis 21 Uhr nutzen.<br />

Wir kümmern uns drum<br />

Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn Ihr Anspruch zu Recht besteht,<br />

senden wir Ihnen einen Buchungsbeleg mit dem Entschädigungsbetrag<br />

<strong>und</strong> der Buchungsnummer per E­Mail oder Post<br />

zu. Mit dem Buchungsbeleg <strong>und</strong> Ihrer genutzten Fahrkarte<br />

können Sie innerhalb von 3 Monaten in allen <strong>HVV</strong>­Servicestellen<br />

Ihr Geld in bar abholen.<br />

Bitte beachten Sie: Eine Auszahlung ist nur mit diesen beiden<br />

Unterlagen möglich. Bei einem Entschädigungsbetrag von<br />

mehr als 5 Euro bringen Sie bitte zusätzlich Ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass mit. Eine Überweisung aufs Konto ist leider<br />

nicht möglich.<br />

Das sollten Sie wissen<br />

hvv-garantiE<br />

• Die Verspätung am Fahrtziel muss mehr als 20 Minuten be tragen.<br />

Maßgeblich ist der vorgegebene Fahrplan, der in der<br />

Fahrplan auskunft auf www.hvv.de veröffentlicht ist. Bei geplanten<br />

<strong>und</strong> vorab veröffentlichten Abweichungen vom<br />

Regelfahrplan (z. B. bei Baumaßnahmen) ist der Son der fahrplan<br />

Gr<strong>und</strong>lage für einen Garantieanspruch.<br />

• Die Garantie gilt nur für Fahrten mit einer gültigen <strong>HVV</strong>­<br />

Fahrkarte.<br />

• Bei Gruppenkarten ist die durchschnittliche Mitfahrerzahl<br />

bereits eingerechnet, daher kann nur einmal pro Fahrt eine<br />

Entschädi gung beantragt werden.<br />

• Mit gültiger Fahrkarte können Sie einen Antrag auch dann<br />

stellen, wenn Sie aufgr<strong>und</strong> eines Fahrtausfalls Ihr Ziel gar nicht<br />

erreicht haben. Bei mehreren aufeinander folgen den Fahrtausfällen<br />

kann nur ein Fahrtverzicht geltend ge macht werden.<br />

• Der Anspruch muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Verspätung<br />

geltend gemacht werden.<br />

• DB­<strong>Fahrkarten</strong> (Ländertickets, Schönes­Wochenende­Ticket<br />

etc.) sowie metronom­<strong>Fahrkarten</strong> <strong>und</strong> Anruf­Sammel­Taxi­<br />

Fahrscheine sind von der Entschädigung ausgeschlossen.<br />

• Sollten sich Ihre Angaben im Antrag als falsch herausstellen,<br />

wird die Entschädigung abgelehnt. Bei wiederholt fehlerhaften<br />

oder nicht nachvollziehbaren Angaben behält sich der<br />

<strong>HVV</strong> vor, den Fahrgast von der <strong>HVV</strong>­Garantie auszuschließen.<br />

In Schleswig­Holstein wurde parallel zur <strong>HVV</strong>­Garantie die<br />

nah.sh­Garantie eingeführt. Auf www.hvv.de <strong>und</strong> www.nah.sh<br />

können Sie den Antrag mit dem für Sie gültigen Tarif auswählen.<br />

Darüber hinaus gelten auch die „Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr”.<br />

Ansprüche können allerdings nicht mehrfach geltend<br />

gemacht werden.<br />

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