J a k o b s h ü t t l i - Rudolf Steiner Schule Basel
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J a k o b s h <strong>ü</strong> t t l i<br />
Die schulergänzende Tagesbetreuung der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Basel</strong><br />
C. Uebersax, Jakobsbergerholzweg 54, CH-4059 <strong>Basel</strong> / Tel. 061 560 80 47<br />
Betreuungsreglement des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli (BS/RSS)<br />
Die schulergänzende Kinderbetreuung steht allen schulpflichtigen Kindern vom Kindergarten bis<br />
zur 5.Klasse offen.<br />
Öffnungszeiten<br />
Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag geöffnet.<br />
Von 11.30 bis 14.30 Uhr:<br />
Gemeinsames Mittagessen, Ruhepause, freies Spielen, Aufgabenbetreuung<br />
Von 14.30 bis 18.00 Uhr<br />
Freies Spielen, kreative und sportliche Aktivitäten, gemeinsames Zvieri<br />
Die gew<strong>ü</strong>nschten Betreuungszeiten können aus folgenden vier Modulen zusammengestellt<br />
werden:<br />
- später Vormittag: 11.30 bis 12.20 Uhr;<br />
- Mittagstisch von 12.20 bis 14.30 Uhr;<br />
- Nachmittag fr<strong>ü</strong>h von 14.30 bis 16.00 Uhr;<br />
- Nachmittag spät von 16.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Vor Feiertagen und Ferien schliesst das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli bereits um 16. Uhr.<br />
Während der Schulferien bleibt das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli geschlossen.<br />
An- und Abmeldung<br />
Nach einer ersten Kontaktaufnahme erhalten die Eltern einen Betreuungsvertrag mit dem<br />
Betreuungsreglement zugeschickt. Bei Bedarf findet ein persönliches Gespräch statt, um<br />
sämtliche offenen Fragen zu klären. Die verbindliche Aufnahme in das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli erfolgt nach<br />
gegenseitiger Unterzeichnung des Betreuungsvertrages.<br />
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes muss die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli möglichst fr<strong>ü</strong>h,<br />
spätestens aber bis um 9.00 Uhr morgens des Betreuungstages per SMS auf Tel. 078 684 88 43.<br />
informiert werden.<br />
Bei Erkrankung oder Unfall des Kindes während der Betreuungszeit werden die Eltern sofort<br />
benachrichtigt um die notwendigen Massnahmen zu treffen.<br />
Die Eltern sind verpflichtet alle Angaben <strong>ü</strong>ber gesundheitliche Probleme (Allergien,<br />
einzunehmende Medikamente, etc.) sowie andere Auffälligkeiten zu machen, welche den<br />
Aufenthalt im Jakobsh<strong>ü</strong>ttli betreffen.
2<br />
Elternbeiträge<br />
Alle Eltern bezahlen einen einheitlichen Betreuungstarif, der zu mindestens 50 Prozent vom<br />
Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt subventioniert wird.<br />
Gemäss den „Richtlinien zur Erhebung der Elternbeiträge in Tagesstrukturen vom 20. April 2010“<br />
sowie weiteren Beschl<strong>ü</strong>ssen der Fachstelle Tagesstrukturen f<strong>ü</strong>r das Schuljahr 2010/11 werden<br />
Elternbeiträge zusätzlich folgendermassen subventioniert:<br />
- Eltern mit Anspruch auf Krankenkassenprämienverbilligung bis zu 60% je nach<br />
Prämiengruppe<br />
- Eltern mit Anspruch auf Sozialhilfe, IV und EL : 60 %<br />
Die Verf<strong>ü</strong>gungen betreffend Sozialhilfe sind dem Betreuungsvertrag beizulegen. Die<br />
Berechtigung f<strong>ü</strong>r Ermässigungen wegen IV, EL, oder Krankenkassenverbilligung werden auf<br />
Veranlassung der Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli durch die Fachstelle Tagesstrukturen des ED<br />
nachgepr<strong>ü</strong>ft.<br />
Betreuungsgrundsätze<br />
Die schulergänzende Kinderbetreuung orientiert sich konsequent an den<br />
Entwicklungsbed<strong>ü</strong>rfnissen des heranwachsenden Menschen gemäss den Grundlagen der<br />
Pädagogik nach <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong>.<br />
Altersdurchmischte Gruppen ermöglichen den Kindern wichtige soziale Erfahrungen. Die Kinder<br />
<strong>ü</strong>ben und entwickeln Sachkompetenz, eigenständiges Urteilsvermögen, Kreativität, soziale<br />
Kompetenz und Mut zum freien Handeln.<br />
Struktur und Rhythmus im Tagesablauf der Kinder bieten Sicherheit und Geborgenheit, dadurch<br />
wird Freiraum zur Entfaltung der Eigenaktivität geschaffen.<br />
Die Betreuungspersonen schaffen eine Atmosphäre, die begleitend, anregend und<br />
unterst<strong>ü</strong>tzend wirkt.<br />
Es wird grosser Wert darauf gelegt, den Kindern vielfältige und echte Sinneserfahrungen<br />
(drinnen und in der Natur) zu ermöglichen, um sie an ein realitätsbezogenes Denken und<br />
verantwortungsvolles Handeln hinzuf<strong>ü</strong>hren.<br />
Es wird ein ausgewogenes, biologisches Mittagessen, bestehend aus Vorspeise, Hauptspeise<br />
und Dessert angeboten, entsprechend dem saisonalen Angebot. Die Mahlzeiten werden in der<br />
<strong>Schule</strong> zubereitet und sind den Bed<strong>ü</strong>rfnissen der Kinder angepasst.<br />
Zusammenarbeit mit den Eltern<br />
Die schulergänzende Kinderbetreuung ist der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Basel</strong> angegliedert.<br />
Die Betriebsskommission Jakobsh<strong>ü</strong>ttli, kurz BKJ, mandatiert vom Vorstand des Schulvereines der<br />
<strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>, setzt sich aus der Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli, einem Vorstandsmitglied des<br />
Schulvereines und einem Mitglied des Schulvereines zusammen. Die BKJ regelt und koordiniert<br />
die Anliegen des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli und ist im Konfliktfall Ansprechspartnerin f<strong>ü</strong>r die Eltern.<br />
Bei besonderen Vorkommnissen sind die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli und die Eltern zur<br />
gegenseitigen Information verpflichtet. Selbstverständlich unterstehen alle MitarbeiterInnen der<br />
Schweigepflicht. Die Eltern können jederzeit mit der Leiterin ein Gespräch vereinbaren.
Kosten: Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli ist eine private und gemeinn<strong>ü</strong>tzige Einrichtung der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong><br />
<strong>Schule</strong> <strong>Basel</strong>. Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli wird durch die Einnahmen aus den Betreuungskosten finanziert.<br />
Die Betreuungskosten f<strong>ü</strong>r ein Schuljahr werden beim Eintritt und dann jeweils im Juni f<strong>ü</strong>r die<br />
Monate August bis Juni des folgenden Jahres als Monatspauschale festgelegt. Ferien und<br />
Feiertage sind in der Monatspauschale ber<strong>ü</strong>cksichtigt. Zu bezahlen sind 11 Monatsraten. Der<br />
Beitrag ist jeweils im Voraus, d.h. zum 1. des betreffenden Monats, fällig. Beginn 1. August.<br />
Bei Krankheit oder Abwesenheit bleibt der Elterbeitrag geschuldet, sofern der<br />
Betreuungsvertrag nicht gek<strong>ü</strong>ndigt wurde und der Platz im Jakobsh<strong>ü</strong>ttli deshalb reserviert<br />
bleibt.<br />
In den Betreuungskosten eingeschlossen sind: Betreuung während der gewählten Modulzeiten,<br />
Verpflegung, Aufgabenbetreuung und Materialkosten. Nicht eingeschlossen ist ein<br />
Mehraufwand an Sonderbetreuung und Sonderw<strong>ü</strong>nschen.<br />
Absenzen: Absenzen der Kinder werden nicht verg<strong>ü</strong>tet und entbinden die Eltern nicht von der<br />
Zahlungsverpflichtung.<br />
Versicherung: Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ihr Kind privat gegen<br />
Krankheit und Unfall versichert ist und dass eine Haftpflichtversicherung besteht.<br />
Ferien: Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli bleibt während der schulfreien Zeit geschlossen.<br />
Diät: Bei Vorliegen von schweren Erkrankungen oder Allergien ist die Schulk<strong>ü</strong>che nicht in der<br />
Lage, die erforderliche Diätkost anzubieten. In diesem Falle sind die Eltern verpflichtet, den<br />
Kindern die Mittagsverpflegung mit zu geben. Der Mittagstisch wird f<strong>ü</strong>r die betroffenen Kinder<br />
zum Ansatz f<strong>ü</strong>r normale Betreuungsstunden berechnet.<br />
K<strong>ü</strong>ndigung: Der Betreuungsvertrag gilt jeweils f<strong>ü</strong>r das ganze Schuljahr. Eine K<strong>ü</strong>ndigung dieses<br />
Betreuungsvertrages ist beidseitig auf jedes Monatsende unter Einhaltung einer K<strong>ü</strong>ndigungsfrist<br />
von 3 Monaten möglich. Die K<strong>ü</strong>ndigung ist schriftlich an das B<strong>ü</strong>ro des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli zu richten.<br />
Eine Teilk<strong>ü</strong>ndigung, d.h. eine Änderung der gew<strong>ü</strong>nschten Betreuungszeit, ist auf jedes<br />
Quartalsende hin möglich. Der Änderungsantrag muss spätestens bis zum 15. vor<br />
Quartalsende, d.h. bis zum 15. September, 15. Dezember und 15. April im B<strong>ü</strong>ro des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli<br />
eingereicht werden. K<strong>ü</strong>ndigungen und Vertragsänderungen können brieflich oder per Mail<br />
eingereicht werden. K<strong>ü</strong>ndigungen per Mail erhalten ihre G<strong>ü</strong>ltigkeit jedoch erst nach einer Mail-<br />
Bestätigung durch die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli<br />
Bei schwerwiegenden disziplinarischen Übertretungen kann eine fristlose K<strong>ü</strong>ndigung seitens des<br />
Jakobsh<strong>ü</strong>ttli erfolgen.<br />
Eintritt während eines Monates. Unabhängig vom Eintrittstag ist immer der volle Monatsbeitrag<br />
geschuldet.<br />
Teilmodule Die gewählten Module sind grundsätzlich immer als Ganzes zu bezahlen.<br />
Schulpensenbedingt angeschnittene Module werden zur Hälfte berechnet.<br />
3<br />
<strong>Basel</strong>, im Januar 2011