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J a k o b s h ü t t l i - Rudolf Steiner Schule Basel

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J a k o b s h <strong>ü</strong> t t l i<br />

Die schulergänzende Tagesbetreuung der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Basel</strong><br />

C. Uebersax, Jakobsbergerholzweg 54, CH-4059 <strong>Basel</strong> / Tel. 061 560 80 47<br />

Betreuungsreglement des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli (Kanton BL u.a.)<br />

Die schulergänzende Kinderbetreuung steht allen schulpflichtigen Kindern vom Kindergarten bis<br />

zur 5.Klasse offen.<br />

Öffnungszeiten<br />

Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag geöffnet.<br />

Von 11.30 bis 14.30 Uhr:<br />

Gemeinsames Mittagessen, Ruhepause, freies Spielen, Aufgabenbetreuung<br />

Von 14.30 bis 18.00 Uhr<br />

Freies Spielen, kreative und sportliche Aktivitäten, gemeinsames Zvieri<br />

Die gew<strong>ü</strong>nschten Betreuungszeiten können aus folgenden vier Modulen zusammengestellt<br />

werden:<br />

- später Vormittag: 11.30 bis 12.20 Uhr;<br />

- Mittagstisch von 12.20 bis 14.30 Uhr;<br />

- Nachmittag fr<strong>ü</strong>h von 14.30 bis 16.00 Uhr;<br />

- Nachmittag spät von 16.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Vor Feiertagen und Ferien schliesst das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli um 16 Uhr.<br />

Während der Schulferien bleibt das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli geschlossen.<br />

An- und Abmeldung<br />

Nach einer ersten Kontaktaufnahme erhalten die Eltern einen Betreuungsvertrag mit dem<br />

Betreuungsreglement zugeschickt. Bei Bedarf findet ein persönliches Gespräch statt, um<br />

sämtliche offenen Fragen zu klären. Die verbindliche Aufnahme in das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli erfolgt nach<br />

gegenseitiger Unterzeichnung des Betreuungsvertrages.<br />

Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes muss die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli möglichst fr<strong>ü</strong>h,<br />

spätestens aber bis um 9.00 Uhr morgens des Betreuungstages per SMS auf Tel. 078 684 88 43<br />

informiert werden.<br />

Bei Erkrankung oder Unfall des Kindes während der Betreuungszeit werden die Eltern sofort<br />

benachrichtigt um die notwendigen Massnahmen zu treffen.<br />

Die Eltern sind verpflichtet alle Angaben <strong>ü</strong>ber gesundheitliche Probleme (Allergien,<br />

einzunehmende Medikamente, etc.) sowie andere Auffälligkeiten zu machen, welche den<br />

Aufenthalt im Jakobsh<strong>ü</strong>ttli betreffen.


2<br />

Elternbeiträge<br />

Die Höhe der Elternbeiträge kann der Tarifliste des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli entnommen werden. Sie sind<br />

vom Einkommen der Eltern abhängig. Bei mehreren Kindern wird ein Geschwisterrabatt von bis<br />

zu 20% gewährt. Die Tarifliste gilt f<strong>ü</strong>r das ganze Schuljahr, eventuelle Anpassungen werden<br />

schriftlich 3 Monate im Voraus angek<strong>ü</strong>ndigt. Massgebend ist das Einkommen gemäss der<br />

Beitragsvereinbarung mit der EBK<br />

Betreuungsgrundsätze<br />

Die schulergänzende Kinderbetreuung orientiert sich konsequent an den<br />

Entwicklungsbed<strong>ü</strong>rfnissen des heranwachsenden Menschen gemäss den Grundlagen der<br />

Pädagogik nach <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong>.<br />

Altersdurchmischte Gruppen ermöglichen den Kindern wichtige soziale Erfahrungen. Die Kinder<br />

<strong>ü</strong>ben und entwickeln Sachkompetenz, eigenständiges Urteilsvermögen, Kreativität, soziale<br />

Kompetenz und Mut zum freien Handeln.<br />

Struktur und Rhythmus im Tagesablauf der Kinder bieten Sicherheit und Geborgenheit, dadurch<br />

wird Freiraum zur Entfaltung der Eigenaktivität geschaffen.<br />

Die Betreuungspersonen schaffen eine Atmosphäre, die begleitend, anregend und<br />

unterst<strong>ü</strong>tzend wirkt.<br />

Es wird grosser Wert darauf gelegt, den Kindern vielfältige und echte Sinneserfahrungen<br />

(drinnen und in der Natur) zu ermöglichen, um sie an ein realitätsbezogenes Denken und<br />

verantwortungsvolles Handeln hinzuf<strong>ü</strong>hren.<br />

Es wird ein ausgewogenes, biologisches Mittagessen, bestehend aus Vorspeise, Hauptspeise<br />

und Dessert angeboten, entsprechend dem saisonalen Angebot. Die Mahlzeiten werden in der<br />

<strong>Schule</strong> zubereitet und sind den Bed<strong>ü</strong>rfnissen der Kinder angepasst.<br />

Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

Die schulergänzende Kinderbetreuung ist der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Basel</strong> angegliedert.<br />

Die Betriebsskommission Jakobsh<strong>ü</strong>ttli, kurz BKJ, mandatiert vom Vorstand des Schulvereines der<br />

<strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>, setzt sich aus der Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli, einem Vorstandsmitglied des<br />

Schulvereines und einem Mitglied des Schulvereines zusammen. Die BKJ regelt und koordiniert<br />

die Anliegen des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli und ist im Konfliktfall Ansprechspartnerin f<strong>ü</strong>r die Eltern.<br />

Bei besonderen Vorkommnissen sind die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli und die Eltern zur<br />

gegenseitigen Information verpflichtet. Selbstverständlich unterstehen alle MitarbeiterInnen der<br />

Schweigepflicht. Die Eltern können jederzeit mit der Leiterin ein Gespräch vereinbaren.<br />

Kosten: Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli ist eine private und gemeinn<strong>ü</strong>tzige Einrichtung der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong><br />

<strong>Basel</strong>. Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli wird durch die Einnahmen aus den Betreuungskosten finanziert.<br />

Die Betreuungskosten f<strong>ü</strong>r ein Schuljahr werden beim Eintritt und dann jeweils im Juni f<strong>ü</strong>r die Monate<br />

August bis Juni des folgenden Jahres als Monatspauschale festgelegt. Ferien und Feiertage<br />

sind in der Monatspauschale ber<strong>ü</strong>cksichtigt. Zu bezahlen sind 11 Monatsraten. Der Beitrag<br />

ist jeweils im Voraus, d.h. zum 1. des betreffenden Monats, fällig. Beginn 1. August.


3<br />

Bei Krankheit oder Abwesenheit bleibt der Elterbeitrag geschuldet, sofern der Betreuungsvertrag<br />

nicht gek<strong>ü</strong>ndigt wurde und der Platz im Jakobsh<strong>ü</strong>ttli deshalb reserviert bleibt.<br />

In den Betreuungskosten eingeschlossen sind: Betreuung während der gewählten Modulzeiten,<br />

Verpflegung, Aufgabenbetreuung und Materialkosten. Nicht eingeschlossen ist ein Mehraufwand<br />

an Sonderbetreuung und Sonderw<strong>ü</strong>nschen.<br />

Absenzen: Absenzen der Kinder werden nicht verg<strong>ü</strong>tet und entbinden die Eltern nicht von der<br />

Zahlungsverpflichtung.<br />

Versicherung: Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ihr Kind privat gegen Krankheit<br />

und Unfall versichert ist und dass eine Haftpflichtversicherung besteht.<br />

Ferien: Das Jakobsh<strong>ü</strong>ttli bleibt während der schulfreien Zeit geschlossen.<br />

Diät: Bei Vorliegen von schweren Erkrankungen oder Allergien ist die Schulk<strong>ü</strong>che nicht in der<br />

Lage, die erforderliche Diätkost anzubieten. In diesem Falle sind die Eltern verpflichtet, den Kindern<br />

die Mittagsverpflegung mit zu geben. Der Mittagstisch wird f<strong>ü</strong>r die betroffenen Kinder zum<br />

Ansatz f<strong>ü</strong>r normale Betreuungsstunden berechnet.<br />

K<strong>ü</strong>ndigung: Der Betreuungsvertrag gilt jeweils f<strong>ü</strong>r das ganze Schuljahr. Eine K<strong>ü</strong>ndigung dieses<br />

Betreuungsvertrages ist beidseitig auf jedes Monatsende unter Einhaltung einer K<strong>ü</strong>ndigungsfrist<br />

von 3 Monaten möglich. Die K<strong>ü</strong>ndigung ist schriftlich an das B<strong>ü</strong>ro des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli zu richten.<br />

Eine Teilk<strong>ü</strong>ndigung, d.h. eine Änderung der gew<strong>ü</strong>nschten Betreuungszeit, ist auf jedes Quartalsende<br />

hin möglich. Der Änderungsantrag muss spätestens bis zum 15. vor Quartalsende, d.h.<br />

bis zum 15. September, 15. Dezember und 15. April im B<strong>ü</strong>ro des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli eingereicht werden.<br />

K<strong>ü</strong>ndigungen und Vertragsänderungen können brieflich oder per Mail eingereicht werden.<br />

K<strong>ü</strong>ndigungen per Mail erhalten ihre G<strong>ü</strong>ltigkeit jedoch erst nach einer Mail-Bestätigung<br />

durch die Leiterin des Jakobsh<strong>ü</strong>ttli<br />

Bei schwerwiegenden disziplinarischen Übertretungen kann eine fristlose K<strong>ü</strong>ndigung seitens des<br />

Jakobsh<strong>ü</strong>ttli erfolgen.<br />

Eintritt während eines Monates. Unabhängig vom Eintrittstag ist immer der volle Monatsbeitrag<br />

geschuldet.<br />

Teilmodule Die gewählten Module sind grundsätzlich immer als Ganzes zu bezahlen. Schulpensenbedingt<br />

angeschnittene Module werden zur Hälfte berechnet.<br />

<strong>Basel</strong>, im Januar 2011

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