Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Erlangen
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© DSV 101 580 000 – EHP 0550 104.11<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag – Urheberrechtlich geschützt<br />
<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> s<br />
Gültig ab 15. Januar 2011<br />
• Kapitel A:<br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr<br />
für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en (Sparverkehr,<br />
Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,<br />
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)<br />
• Kapitel B:<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der<br />
Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften,<br />
Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong> Barauszahlungen) sowie beim<br />
Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en.<br />
• Kapitel C:<br />
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer<br />
Zahlungsdienste) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
• Kapitel D:<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige<br />
Beschwerdemöglichkeit für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand<br />
einer Vereinbarung oder im <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> aufgeführt sind <strong>und</strong> die im Auftrag des<br />
K<strong>und</strong>en oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die, nach den Umständen zu<br />
urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />
angemessenes Entgelt verlangen.<br />
1
A.<br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />
1. Sparkonto<br />
1.1 Zusendung <strong>Sparkasse</strong>nbuch<br />
1.2 Kennwortvereinbarung<br />
1.3 Aufbewahrung eines <strong>Sparkasse</strong>nbuches<br />
1.4 Wertstellung<br />
- Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag<br />
- Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag<br />
2. Reisezahlungsmittel<br />
Reiseschecks<br />
Verkauf von Reiseschecks %, mindestens<br />
Barauszahlung von Reiseschecks %, mindestens<br />
Rücknahme von Reiseschecks %, mindestens<br />
3. Kontoüberziehungen<br />
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen<br />
eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die<br />
vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine<br />
Vereinbarung nicht getroffen, sind die im <strong>Preis</strong>aushang aufgeführten<br />
Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftsk<strong>und</strong>en.<br />
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen<br />
Vorschriften.<br />
4. Sonstige Kredite<br />
5. Wertpapiere<br />
5.1 Depotleistungen<br />
- Depotpreis<br />
- Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Wertpapieren<br />
Abrechnung <strong>und</strong> Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am<br />
- Girosammelverwahrung % vom Kurswert<br />
- Streifbandverwahrung % vom Kurswert<br />
- Wertpapierrechnung % vom Kurswert<br />
- Mindestpreis % vom Kurswert<br />
2
A.<br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />
- Sonderleistungen auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
- Duplikaterstellung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />
- unterjährige Depotaufstellung<br />
- Erträgnisaufstellung<br />
- Depotübertragung nur fremde Kosten<br />
- Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich<br />
5.2 Effektive Stücke<br />
- Einlieferung<br />
- Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist)<br />
- Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- <strong>und</strong> Dividendenscheinen<br />
(sofern Institut nicht Zahlstelle ist)<br />
- Beschaffung von Ersatzurk<strong>und</strong>en (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu<br />
vertretende Umstände verursacht)<br />
5.3 Transaktionsleistungen<br />
- An- <strong>und</strong> Verkauf von Wertpapieren<br />
- Eigene Kosten<br />
- Provision<br />
- Aktien, Zertifikate, Optionsscheine,<br />
börsennotierte Investmentfonds<br />
% vom Kurswert<br />
- Festverzinsliche Wertpapiere % vom Kurswert<br />
- Investmentfonds Deka % vom Kurswert<br />
- Investmentfonds andere Anbieter % vom Kurswert<br />
- Mindestpreis pro Transaktion % vom Kurswert<br />
- Limite<br />
- Erteilung<br />
- Änderung<br />
- Streichung<br />
- Verlängerung<br />
- Fremdkosten in- <strong>und</strong><br />
ausländische Börsen,<br />
sonstige Handelsplätze<br />
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des<br />
Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse <strong>und</strong>/oder Wertpapierart<br />
bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen oder<br />
auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten<br />
für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem<br />
Wertpapierberater erfragen.<br />
- Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der K<strong>und</strong>enbestand<br />
verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.<br />
- Kapitaltransaktionen<br />
Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot;<br />
Optionsscheinausübung<br />
- Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers %<br />
- Mindestpreis<br />
5.4 Fremde Spesen <strong>und</strong> Auslagen<br />
Fremde Spesen <strong>und</strong> Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern <strong>und</strong> Brokerprovisionen <strong>und</strong><br />
Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt.<br />
3
A.<br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />
6. Safes/Verwahrstücke<br />
Mietpreis für Safes (pro Jahr)<br />
bis cm<br />
bis cm<br />
bis cm<br />
Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr)<br />
bis cm<br />
bis cm<br />
bis cm<br />
7. Sonstiges<br />
7.1 Erträgnisaufstellung 1<br />
7.2 Auf Wunsch des K<strong>und</strong>en vorgenommene<br />
- Telefonate<br />
- Telefaxe<br />
- Fernschreiben<br />
- Fotokopien<br />
- Nachforschungen<br />
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen<br />
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des<br />
Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en verursacht)<br />
unentgeltlich<br />
- sonstige Nachforschungen je nach Aufwand EUR/St<strong>und</strong>e<br />
7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />
7.4 Ermittlung einer neuen K<strong>und</strong>enadresse<br />
7.5 Bankauskunft im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />
7.6 Bankbürgschaft (Aval)<br />
1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich<br />
4
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />
I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)<br />
1. <strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten<br />
Kontoführung<br />
Gr<strong>und</strong>preis<br />
Postenpreis<br />
Freiposten<br />
2. Kontoauszug (pro Vorgang)<br />
Erstellung <strong>und</strong> Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,<br />
Häufigkeit <strong>und</strong> dem vereinbarten Verfahren<br />
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en, soweit über<br />
das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)<br />
- Tagesauszug<br />
- bei Postversand<br />
- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />
- Wochenauszug<br />
- bei Postversand<br />
- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />
- Monatsauszug<br />
- bei Postversand<br />
- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />
keine gesonderte<br />
Berechnung<br />
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach Tagen<br />
nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten<br />
Erstellung <strong>und</strong> Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/<br />
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en<br />
(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />
- bei Postversand je<br />
- bei Abholen in der Geschäftsstelle je<br />
Die Erstellung <strong>und</strong> Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank unterrichtet den K<strong>und</strong>en mindestens einmal monatlich auf dem für die<br />
Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2 . Mit K<strong>und</strong>en, die<br />
keine Verbraucher sind, kann die Art <strong>und</strong> Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung<br />
gesondert vereinbart werden.<br />
2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die<br />
Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen<br />
mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.<br />
5
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
1. Allgemeine Informationen zur <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank 3<br />
1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn<br />
1.3 Eintragung im Handelsregister<br />
1.4 Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />
1.5 Geschäftstage <strong>und</strong> Annahmezeiten der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten<br />
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen<br />
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank unterhält den für die Ausführung von<br />
Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von<br />
- Sonnabenden,<br />
- dem 24. <strong>und</strong> 31. Dezember,<br />
-<br />
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):<br />
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)<br />
Geschäftsstelle:<br />
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:<br />
Datenfernübertragung:<br />
Telefon-Banking:<br />
Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften:<br />
bei Erst- <strong>und</strong> Einmallastschriften frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />
spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />
Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift<br />
bei Folgelastschriften frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />
spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />
Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift<br />
Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften:<br />
bei Erst-, Einmal- <strong>und</strong><br />
Folgelastschriften<br />
frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />
spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />
Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur <strong>Sparkasse</strong> ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />
6
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />
Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht die<br />
Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen,<br />
2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />
3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
(Verbraucherdarlehen)<br />
kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />
wenden.<br />
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht für den<br />
K<strong>und</strong>en zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
7
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
2. Überweisungen<br />
2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />
2.1.1 Überweisungsauftrag<br />
a) Annahmefrist für Überweisungen<br />
Die Geschäftstage <strong>und</strong> Annahmezeiten der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5.<br />
b) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />
- Überweisung in Euro<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 3 Geschäftstage<br />
ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />
ab dem 1.1.2012 max. 2 Geschäftstage<br />
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />
Die Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />
5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong> Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer<br />
Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für<br />
Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />
7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ<br />
8
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
aa) Überweisung in der Kontowährung<br />
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong><br />
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.<br />
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />
Überweisungsart beleghafte<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro innerhalb der<br />
<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro an einen anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
IBAN/BIC in Euro innerhalb<br />
der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Überweisung ohne Angabe<br />
von IBAN/ BIC in Euro an<br />
einen Zahlungsdienstleister<br />
innerhalb des EWR<br />
Überweisung mit IBAN/BIC in<br />
Euro bis 50.000 Euro an<br />
einen anderen Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung/EU-<br />
Standardüberweisung)<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
IBAN/BIC in Euro über 50.000<br />
Euro an einen anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Grenzüberschreitende<br />
Überweisung mit IBAN/BIC in<br />
Euro über 50.000 Euro an<br />
einen anderen Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Überweisung, die auf eine<br />
andere Währung eines EWR-<br />
Mitgliedstaates lautet an<br />
einen anderen Zahlungsdienstleister<br />
Euro-Expresszahlung online<br />
Überweisung 8<br />
Überweisungsmodalitäten<br />
je Überweisung vom Girokonto je Überbeleglose<br />
Überweisung<br />
weisung per<br />
Zahlschein<br />
9<br />
per Dauerauftrag per Eilüberweisung<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung von<br />
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />
(siehe Ziffer I. 1. „<strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten“).<br />
8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ<br />
9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />
9
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler<br />
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister<br />
erhobenen Entgelte (SHARE)<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
Höhe der Entgelte<br />
Entgeltregelung Entgelt<br />
(inclusive Courtage)<br />
0<br />
1<br />
Hinweis:<br />
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.<br />
d) Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der<br />
Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf<br />
der Widerrufsfrist<br />
- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der<br />
K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />
- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />
Eilüberweisung zur Barauszahlung<br />
<strong>Preis</strong> in EUR<br />
10
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />
Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank folgende Entgelte<br />
berechnet:<br />
Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro<br />
Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in<br />
Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />
Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der<br />
<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von<br />
einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR<br />
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis 50.000 Euro von<br />
einem anderen Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung)<br />
Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000<br />
Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in<br />
Euro über 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-<br />
Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines<br />
EWR-Mitgliedsstaates lautet<br />
Hinweis:<br />
Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten<br />
folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben:<br />
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung von<br />
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />
(siehe Ziffer I. 1. „<strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei<br />
grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.<br />
11
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR<br />
(Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des<br />
EWR (Drittstaaten) 11<br />
2.2.1 Überweisungsaufträge<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
aa) Entgeltpflichtiger<br />
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen<br />
Entgelte (SHARE)<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls<br />
Entgelte abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
bb) Höhe der Entgelte<br />
Zielland/Produkt Entgeltregelung<br />
0 1<br />
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) -<br />
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) -<br />
übrige Länder (sonstige Zahlungen)<br />
Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)<br />
9 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />
10 z. B. US-Dollar.<br />
11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern).<br />
12
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung<br />
Entgeltregelung Entgelt<br />
(inclusive Courtage)<br />
0<br />
1<br />
Hinweis:<br />
Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.<br />
cc) Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der<br />
Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf<br />
der Widerrufsfrist<br />
- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der<br />
K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en.<br />
- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />
2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />
<strong>Preis</strong> in EUR<br />
a) Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich<br />
danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut getroffen<br />
wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen<br />
Entgelte (SHARE)<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls<br />
Entgelte abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
13
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
b) Höhe der Entgelte<br />
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank folgende<br />
Entgelte berechnet<br />
die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:<br />
Absenderland/<br />
Währung<br />
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
Monaco in Euro mit IBAN/BIC<br />
(SEPA-Überweisung)<br />
übrige Länder<br />
Entgelt in Euro<br />
Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)<br />
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung<br />
Entgeltregelung Entgelt<br />
(inclusive Courtage)<br />
0<br />
2<br />
Hinweis:<br />
Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.<br />
3. Lastschriften<br />
3.1 Einzugsermächtigungslastschrift<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
3.2 Abbuchungsauftragslastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />
Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen,<br />
ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage<br />
der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
14
B.<br />
b) Entgelte<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Vormerkung von Abbuchungsaufträgen<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer<br />
Abbuchungsauftragslastschrift<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift<br />
3.3 SEPA-Basis-Lastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />
Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen,<br />
ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die<br />
Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
b) Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-<br />
Basis-Lastschrift<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
3.4 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />
Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem<br />
1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der<br />
<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
b) Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung<br />
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung<br />
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-<br />
Firmen-Lastschrift<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />
Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung<br />
<strong>Preis</strong> in EUR<br />
15
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
4. Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />
4.1 Kreditkarten<br />
Jahresgebühren 12<br />
MasterCard Karte/Visa Card<br />
- Hauptkarte (jährlich)<br />
- Zusatzkarte (jährlich)<br />
MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold<br />
- Hauptkarte (jährlich)<br />
- Zusatzkarte (jährlich)<br />
MasterCard Prepaid/Visa Prepaid<br />
Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa<br />
MasterCard Business/Visa Card Business<br />
MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold<br />
Ausstattung mit Bild:<br />
- aus Galerie<br />
- individuelles Motiv<br />
Mehrwertleistungen<br />
- Miles & More<br />
- So<strong>und</strong>account<br />
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgr<strong>und</strong> (Sperr)-Antrag der K<strong>und</strong>en<br />
(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den<br />
Karteninhaber oder bei Namensänderung)<br />
- ohne Ersatz eines PIN-Briefes<br />
- mit Ersatz eines PIN-Briefes<br />
<strong>Preis</strong> in EUR<br />
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten<br />
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en<br />
(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug<br />
- bei Postversand<br />
- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />
Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung <strong>und</strong> im Interesse des<br />
K<strong>und</strong>en. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)<br />
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in<br />
Fremdwährung erfolgen 14<br />
% vom Umsatz<br />
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14 % vom Umsatz<br />
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)<br />
12<br />
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank sind.<br />
13<br />
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets<br />
unentgeltlich erstellt <strong>und</strong> übermittelt.<br />
14<br />
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.<br />
16
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
4.2 Debitkarte (<strong>Sparkasse</strong>nCard <strong>und</strong> <strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte)<br />
Debitkarte (jährlich) 15<br />
Täglicher Verfügungsrahmen 16<br />
<strong>Sparkasse</strong>nCard je nach Einsatz:<br />
• Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten<br />
Und<br />
• Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern <strong>und</strong><br />
Dienstleistungsunternehmen<br />
Und<br />
• Aufladen der Geldkarte<br />
Täglicher Verfügungsrahmen <strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte:<br />
• Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten<br />
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgr<strong>und</strong> (Sperr-) Antrag des K<strong>und</strong>en<br />
(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den<br />
Kontoinhaber oder bei Namensänderung.)<br />
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung <strong>und</strong> im Interesse des K<strong>und</strong>en.<br />
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die <strong>Sparkasse</strong>nCard/<strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte<br />
<strong>und</strong> eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)<br />
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
- im EWR 18<br />
- bei Zahlung in Fremdwährung<br />
- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR<br />
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)<br />
4.3 GeldKarte<br />
- Aufladen unserer Geldkarten<br />
an unseren Ladeterminals<br />
an Ladeterminals von teilnehmenden anderen <strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />
an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister<br />
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />
Ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein<br />
Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.<br />
<strong>Preis</strong> in EUR<br />
15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank sind.<br />
16<br />
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene<br />
Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />
Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.<br />
17<br />
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.<br />
18<br />
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />
17
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
4.4 Barauszahlungen<br />
Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomaten<br />
mit unserer <strong>Sparkasse</strong>nCard<br />
unentgeltlich unentgeltlich<br />
mit unserer MasterCard % vom Umsatz % vom Umsatz<br />
mind. EUR mind. EUR<br />
mit unserer Visa Card % vom Umsatz % vom Umsatz<br />
mind. EUR mind. EUR<br />
Barauszahlung an K<strong>und</strong>en anderer<br />
<strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />
<strong>Sparkasse</strong>nCard<br />
entfällt unentgeltlich<br />
mit MasterCard oder Visa Card Die <strong>Preis</strong>e hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer<br />
kontoführenden <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />
Barauszahlung an Nicht-<strong>Sparkasse</strong>n-/<br />
Landesbankk<strong>und</strong>en<br />
mit fremder girocard-Karte entfällt EUR<br />
mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe Ihre<br />
kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt<br />
verlangt, erfragen Sie bitte dort.<br />
Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei<br />
fremden Zahlungsdienstleistern (ZD)<br />
mit Debitkarte (<strong>Sparkasse</strong>nCard)<br />
• bei teilnehmenden <strong>Sparkasse</strong>n <strong>und</strong><br />
Landesbanken am<br />
Heimatsparkassenmodell<br />
• bei ZD im EWR 19 , die ein direktes<br />
K<strong>und</strong>en-entgelt 20 erheben:<br />
- Verfügungen im girocard-System in<br />
Euro<br />
- Verfügungen im Maestro/Cirrus-<br />
System in Euro<br />
• bei ZD im EWR 19 , die kein direktes<br />
K<strong>und</strong>enentgelt 21 erheben:<br />
- Verfügungen in den Zahlungssystemen<br />
EAPS, Maestro/Cirrus<br />
<strong>und</strong> V-Pay/Plus in Euro<br />
am Schalter am Geldautomaten<br />
entfällt unentgeltlich<br />
entfällt unentgeltlich<br />
entfällt EUR<br />
entfällt EUR<br />
19<br />
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />
20<br />
Die Höhe des direkten K<strong>und</strong>enentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem<br />
Karteninhaber am Geldautomaten.<br />
21<br />
In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.<br />
18
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
• bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im<br />
Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System<br />
• bei ZD außerhalb des EWR 22 im<br />
Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System<br />
entfällt EUR<br />
entfällt EUR<br />
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)<br />
- im Inland <strong>und</strong> Ausland % vom Umsatz % vom Umsatz<br />
mind. EUR mind. EUR<br />
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.<br />
4.5 Ausführungsfrist<br />
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens<br />
wie folgt eingehen:<br />
Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 3 Geschäftstage,<br />
ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />
Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen<br />
max. 4 Geschäftstage<br />
EWR-Währung 23 als Euro<br />
Kartenzahlungen außerhalb des EWR<br />
unabhängig von der Währung<br />
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.<br />
Die Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
4.6 Bareinzahlung<br />
Bareinzahlung eigener K<strong>und</strong>en zugunsten Dritter<br />
auf Konten bei uns<br />
auf Konten bei anderen <strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />
gelten die unter II.2.1.1. b) <strong>und</strong> II. 2.2.1 a) dieses <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Leistungsverzeichnis</strong>ses geregelten Ausführungsfristen.<br />
Bareinzahlung fremder K<strong>und</strong>en<br />
auf Konten bei uns<br />
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />
22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />
23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong> Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische<br />
Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken<br />
(nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
19
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
5. Online-Banking <strong>und</strong> Electronic Banking<br />
5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)<br />
• Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl.<br />
• Bereitstellung von TAN-Listen<br />
- monatlich<br />
- je TAN-Liste<br />
• Bereitstellung von smsTAN<br />
- monatlich<br />
- je smsTAN<br />
• Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift<br />
5.2 Electronic Banking<br />
Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS<br />
• Einrichtung: K<strong>und</strong>en ID<br />
• Einrichtung: zusätzliche K<strong>und</strong>en ID<br />
• Einrichtung: Kontonummer für die K<strong>und</strong>en ID der DATEV<br />
• Einrichtung: Teilnehmer ID<br />
• Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment<br />
• Änderungen, Entsperrungen, weitere Sessiontypen z. B. DTI<br />
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24<br />
• Elektronische Avise (MT 942) pro Konto<br />
<strong>und</strong> je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl.<br />
• Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940<br />
a) pro Konto mtl.<br />
<strong>und</strong>/oder<br />
b) pro bereit gestelltem Umsatz<br />
• Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI)<br />
a) pro Konto mtl.<br />
<strong>und</strong>/oder<br />
b) - pro bereit gestellter Datei<br />
- pro bereit gestelltem Umsatz<br />
• Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro<br />
Kontonummer <strong>und</strong> je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B.<br />
für die DATEV mtl.<br />
- pro bereit gestelltem Umsatz<br />
24<br />
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets<br />
unentgeltlich erstellt <strong>und</strong> übermittelt.<br />
20
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS<br />
• Beauftragung mittels FinTS:<br />
- Sammelüberweisung<br />
- je Auftrag<br />
- je Posten<br />
- Lastschrifteinzug<br />
- je Auftrag<br />
- je Posten<br />
• Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS):<br />
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei<br />
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei<br />
- zzgl. je Posten<br />
- Überweisungen<br />
- Lastschrifteinzüge<br />
• Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette):<br />
- je Datenträger<br />
- je Datei<br />
- je Posten<br />
- Überweisungen<br />
- Lastschrifteinzüge<br />
• Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger<br />
• Eilüberweisungen<br />
- mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag<br />
- pro Datei<br />
- pro Posten<br />
- mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus<br />
- pro Datei<br />
- pro Posten<br />
21
B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in<br />
fremder Währung<br />
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der<br />
Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im<br />
Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu<br />
einem anderen Marktkurs.<br />
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer<br />
16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.<br />
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro <strong>und</strong> VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter<br />
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.<br />
III. Scheckverkehr<br />
1. Allgemein<br />
Scheckeinlösung<br />
Scheckeinzug (Inland)<br />
Scheckvordrucke<br />
Zusendung von Scheckvordrucken auf K<strong>und</strong>enwunsch<br />
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre<br />
Bereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbank-Schecks<br />
Bereitstellung eines unbestätigten B<strong>und</strong>esbank-Schecks<br />
Wertstellung<br />
- Scheckeinreichungen<br />
- eigenes Kreditinstitut Buchungstag<br />
- andere Kreditinstitute<br />
- Eingang vorbehalten<br />
- Inkasso<br />
- Scheckeinlösung Buchungstag<br />
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr<br />
a) Scheckzahlungen in das Ausland 25<br />
per Scheck %, maximal<br />
per Barscheck<br />
in EUR %, maximal<br />
in Fremdwährung %, maximal<br />
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22<br />
in EUR %, maximal<br />
in Fremdwährung %, maximal<br />
25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.<br />
22
C.<br />
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für<br />
Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Umrechnungskurse<br />
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der<br />
Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im<br />
Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechung zu<br />
einem anderen Marktkurs.<br />
23
D.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit für<br />
Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht die Möglichkeit, die<br />
Schlichtungsstelle beim<br />
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann<br />
darüber hinaus Beschwerde bei der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen,<br />
2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />
3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)<br />
kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.<br />
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht für den K<strong>und</strong>en<br />
zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann<br />
darüber hinaus Beschwerde bei der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
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