01.11.2012 Aufrufe

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Erlangen

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Erlangen

Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Erlangen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© DSV 101 580 000 – EHP 0550 104.11<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag – Urheberrechtlich geschützt<br />

<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> s<br />

Gültig ab 15. Januar 2011<br />

• Kapitel A:<br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr<br />

für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en (Sparverkehr,<br />

Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,<br />

Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)<br />

• Kapitel B:<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der<br />

Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften,<br />

Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong> Barauszahlungen) sowie beim<br />

Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en.<br />

• Kapitel C:<br />

Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer<br />

Zahlungsdienste) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

• Kapitel D:<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige<br />

Beschwerdemöglichkeit für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand<br />

einer Vereinbarung oder im <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> aufgeführt sind <strong>und</strong> die im Auftrag des<br />

K<strong>und</strong>en oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die, nach den Umständen zu<br />

urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />

angemessenes Entgelt verlangen.<br />

1


A.<br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />

1. Sparkonto<br />

1.1 Zusendung <strong>Sparkasse</strong>nbuch<br />

1.2 Kennwortvereinbarung<br />

1.3 Aufbewahrung eines <strong>Sparkasse</strong>nbuches<br />

1.4 Wertstellung<br />

- Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag<br />

- Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag<br />

2. Reisezahlungsmittel<br />

Reiseschecks<br />

Verkauf von Reiseschecks %, mindestens<br />

Barauszahlung von Reiseschecks %, mindestens<br />

Rücknahme von Reiseschecks %, mindestens<br />

3. Kontoüberziehungen<br />

Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen<br />

eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die<br />

vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine<br />

Vereinbarung nicht getroffen, sind die im <strong>Preis</strong>aushang aufgeführten<br />

Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftsk<strong>und</strong>en.<br />

Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

4. Sonstige Kredite<br />

5. Wertpapiere<br />

5.1 Depotleistungen<br />

- Depotpreis<br />

- Verwahrung <strong>und</strong> Verwaltung von Wertpapieren<br />

Abrechnung <strong>und</strong> Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am<br />

- Girosammelverwahrung % vom Kurswert<br />

- Streifbandverwahrung % vom Kurswert<br />

- Wertpapierrechnung % vom Kurswert<br />

- Mindestpreis % vom Kurswert<br />

2


A.<br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />

- Sonderleistungen auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

- Duplikaterstellung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />

- unterjährige Depotaufstellung<br />

- Erträgnisaufstellung<br />

- Depotübertragung nur fremde Kosten<br />

- Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich<br />

5.2 Effektive Stücke<br />

- Einlieferung<br />

- Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist)<br />

- Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- <strong>und</strong> Dividendenscheinen<br />

(sofern Institut nicht Zahlstelle ist)<br />

- Beschaffung von Ersatzurk<strong>und</strong>en (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu<br />

vertretende Umstände verursacht)<br />

5.3 Transaktionsleistungen<br />

- An- <strong>und</strong> Verkauf von Wertpapieren<br />

- Eigene Kosten<br />

- Provision<br />

- Aktien, Zertifikate, Optionsscheine,<br />

börsennotierte Investmentfonds<br />

% vom Kurswert<br />

- Festverzinsliche Wertpapiere % vom Kurswert<br />

- Investmentfonds Deka % vom Kurswert<br />

- Investmentfonds andere Anbieter % vom Kurswert<br />

- Mindestpreis pro Transaktion % vom Kurswert<br />

- Limite<br />

- Erteilung<br />

- Änderung<br />

- Streichung<br />

- Verlängerung<br />

- Fremdkosten in- <strong>und</strong><br />

ausländische Börsen,<br />

sonstige Handelsplätze<br />

Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des<br />

Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse <strong>und</strong>/oder Wertpapierart<br />

bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen oder<br />

auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten<br />

für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem<br />

Wertpapierberater erfragen.<br />

- Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der K<strong>und</strong>enbestand<br />

verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.<br />

- Kapitaltransaktionen<br />

Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot;<br />

Optionsscheinausübung<br />

- Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers %<br />

- Mindestpreis<br />

5.4 Fremde Spesen <strong>und</strong> Auslagen<br />

Fremde Spesen <strong>und</strong> Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern <strong>und</strong> Brokerprovisionen <strong>und</strong><br />

Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt.<br />

3


A.<br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />

6. Safes/Verwahrstücke<br />

Mietpreis für Safes (pro Jahr)<br />

bis cm<br />

bis cm<br />

bis cm<br />

Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr)<br />

bis cm<br />

bis cm<br />

bis cm<br />

7. Sonstiges<br />

7.1 Erträgnisaufstellung 1<br />

7.2 Auf Wunsch des K<strong>und</strong>en vorgenommene<br />

- Telefonate<br />

- Telefaxe<br />

- Fernschreiben<br />

- Fotokopien<br />

- Nachforschungen<br />

- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen<br />

(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des<br />

Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en verursacht)<br />

unentgeltlich<br />

- sonstige Nachforschungen je nach Aufwand EUR/St<strong>und</strong>e<br />

7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />

7.4 Ermittlung einer neuen K<strong>und</strong>enadresse<br />

7.5 Bankauskunft im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />

7.6 Bankbürgschaft (Aval)<br />

1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich<br />

4


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Dienstleistung <strong>Preis</strong> in EUR<br />

I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)<br />

1. <strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten<br />

Kontoführung<br />

Gr<strong>und</strong>preis<br />

Postenpreis<br />

Freiposten<br />

2. Kontoauszug (pro Vorgang)<br />

Erstellung <strong>und</strong> Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,<br />

Häufigkeit <strong>und</strong> dem vereinbarten Verfahren<br />

Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en, soweit über<br />

das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)<br />

- Tagesauszug<br />

- bei Postversand<br />

- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />

- Wochenauszug<br />

- bei Postversand<br />

- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />

- Monatsauszug<br />

- bei Postversand<br />

- bei Abholen in der Geschäftsstelle<br />

keine gesonderte<br />

Berechnung<br />

Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach Tagen<br />

nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten<br />

Erstellung <strong>und</strong> Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/<br />

Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en<br />

(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />

- bei Postversand je<br />

- bei Abholen in der Geschäftsstelle je<br />

Die Erstellung <strong>und</strong> Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank unterrichtet den K<strong>und</strong>en mindestens einmal monatlich auf dem für die<br />

Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2 . Mit K<strong>und</strong>en, die<br />

keine Verbraucher sind, kann die Art <strong>und</strong> Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung<br />

gesondert vereinbart werden.<br />

2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die<br />

Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen<br />

mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.<br />

5


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

1. Allgemeine Informationen zur <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank 3<br />

1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn<br />

1.3 Eintragung im Handelsregister<br />

1.4 Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />

1.5 Geschäftstage <strong>und</strong> Annahmezeiten der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten<br />

Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen<br />

Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank unterhält den für die Ausführung von<br />

Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von<br />

- Sonnabenden,<br />

- dem 24. <strong>und</strong> 31. Dezember,<br />

-<br />

Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):<br />

(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)<br />

Geschäftsstelle:<br />

SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:<br />

Datenfernübertragung:<br />

Telefon-Banking:<br />

Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften:<br />

bei Erst- <strong>und</strong> Einmallastschriften frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />

spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />

Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift<br />

bei Folgelastschriften frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />

spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />

Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift<br />

Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften:<br />

bei Erst-, Einmal- <strong>und</strong><br />

Folgelastschriften<br />

frühestens Kalendertage <strong>und</strong><br />

spätestens Geschäftstage bis Uhr vor<br />

Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur <strong>Sparkasse</strong> ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

6


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />

Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht die<br />

Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen,<br />

2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />

3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(Verbraucherdarlehen)<br />

kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden.<br />

Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht für den<br />

K<strong>und</strong>en zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

7


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

2. Überweisungen<br />

2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />

2.1.1 Überweisungsauftrag<br />

a) Annahmefrist für Überweisungen<br />

Die Geschäftstage <strong>und</strong> Annahmezeiten der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5.<br />

b) Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />

- Überweisung in Euro<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 3 Geschäftstage<br />

ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />

ab dem 1.1.2012 max. 2 Geschäftstage<br />

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />

Die Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong> Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer<br />

Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für<br />

Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ<br />

8


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

aa) Überweisung in der Kontowährung<br />

Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong><br />

Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.<br />

Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />

Überweisungsart beleghafte<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro innerhalb der<br />

<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro an einen anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

IBAN/BIC in Euro innerhalb<br />

der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Überweisung ohne Angabe<br />

von IBAN/ BIC in Euro an<br />

einen Zahlungsdienstleister<br />

innerhalb des EWR<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in<br />

Euro bis 50.000 Euro an<br />

einen anderen Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung/EU-<br />

Standardüberweisung)<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

IBAN/BIC in Euro über 50.000<br />

Euro an einen anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Grenzüberschreitende<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in<br />

Euro über 50.000 Euro an<br />

einen anderen Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Überweisung, die auf eine<br />

andere Währung eines EWR-<br />

Mitgliedstaates lautet an<br />

einen anderen Zahlungsdienstleister<br />

Euro-Expresszahlung online<br />

Überweisung 8<br />

Überweisungsmodalitäten<br />

je Überweisung vom Girokonto je Überbeleglose<br />

Überweisung<br />

weisung per<br />

Zahlschein<br />

9<br />

per Dauerauftrag per Eilüberweisung<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung von<br />

Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe Ziffer I. 1. „<strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten“).<br />

8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ<br />

9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

9


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler<br />

zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister<br />

erhobenen Entgelte (SHARE)<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

Höhe der Entgelte<br />

Entgeltregelung Entgelt<br />

(inclusive Courtage)<br />

0<br />

1<br />

Hinweis:<br />

Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.<br />

d) Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der<br />

Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf<br />

der Widerrufsfrist<br />

- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />

Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der<br />

K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />

- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

Eilüberweisung zur Barauszahlung<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

10


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank folgende Entgelte<br />

berechnet:<br />

Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro<br />

Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in<br />

Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der<br />

<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von<br />

einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis 50.000 Euro von<br />

einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung)<br />

Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000<br />

Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in<br />

Euro über 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-<br />

Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines<br />

EWR-Mitgliedsstaates lautet<br />

Hinweis:<br />

Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten<br />

folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben:<br />

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung von<br />

Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe Ziffer I. 1. „<strong>Preis</strong>modelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei<br />

grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.<br />

11


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR<br />

(Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des<br />

EWR (Drittstaaten) 11<br />

2.2.1 Überweisungsaufträge<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

aa) Entgeltpflichtiger<br />

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen<br />

Entgelte (SHARE)<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls<br />

Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

bb) Höhe der Entgelte<br />

Zielland/Produkt Entgeltregelung<br />

0 1<br />

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) -<br />

Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) -<br />

übrige Länder (sonstige Zahlungen)<br />

Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)<br />

9 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />

10 z. B. US-Dollar.<br />

11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern).<br />

12


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung<br />

Entgeltregelung Entgelt<br />

(inclusive Courtage)<br />

0<br />

1<br />

Hinweis:<br />

Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.<br />

cc) Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der<br />

Ausführung eines Überweisungsauftrags<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf<br />

der Widerrufsfrist<br />

- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />

Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der<br />

K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en.<br />

- innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe<br />

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern<br />

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

a) Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich<br />

danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut getroffen<br />

wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen<br />

Entgelte (SHARE)<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls<br />

Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

13


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

b) Höhe der Entgelte<br />

Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank folgende<br />

Entgelte berechnet<br />

die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:<br />

Absenderland/<br />

Währung<br />

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Monaco in Euro mit IBAN/BIC<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

übrige Länder<br />

Entgelt in Euro<br />

Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)<br />

Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung<br />

Entgeltregelung Entgelt<br />

(inclusive Courtage)<br />

0<br />

2<br />

Hinweis:<br />

Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.<br />

3. Lastschriften<br />

3.1 Einzugsermächtigungslastschrift<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

3.2 Abbuchungsauftragslastschrift<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />

Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen,<br />

ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage<br />

der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

14


B.<br />

b) Entgelte<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Vormerkung von Abbuchungsaufträgen<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer<br />

Abbuchungsauftragslastschrift<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift<br />

3.3 SEPA-Basis-Lastschrift<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />

Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen,<br />

ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die<br />

Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

b) Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-<br />

Basis-Lastschrift<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

3.4 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der<br />

Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem<br />

1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der<br />

<strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

b) Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung<br />

Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung<br />

eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-<br />

Firmen-Lastschrift<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker<br />

Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

15


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

4. Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />

4.1 Kreditkarten<br />

Jahresgebühren 12<br />

MasterCard Karte/Visa Card<br />

- Hauptkarte (jährlich)<br />

- Zusatzkarte (jährlich)<br />

MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold<br />

- Hauptkarte (jährlich)<br />

- Zusatzkarte (jährlich)<br />

MasterCard Prepaid/Visa Prepaid<br />

Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa<br />

MasterCard Business/Visa Card Business<br />

MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold<br />

Ausstattung mit Bild:<br />

- aus Galerie<br />

- individuelles Motiv<br />

Mehrwertleistungen<br />

- Miles & More<br />

- So<strong>und</strong>account<br />

Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgr<strong>und</strong> (Sperr)-Antrag der K<strong>und</strong>en<br />

(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den<br />

Karteninhaber oder bei Namensänderung)<br />

- ohne Ersatz eines PIN-Briefes<br />

- mit Ersatz eines PIN-Briefes<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten<br />

Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en<br />

(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug<br />

- bei Postversand<br />

- bei Einstellen in das elektronische Postfach<br />

Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung <strong>und</strong> im Interesse des<br />

K<strong>und</strong>en. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)<br />

Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in<br />

Fremdwährung erfolgen 14<br />

% vom Umsatz<br />

Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14 % vom Umsatz<br />

Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)<br />

12<br />

Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank sind.<br />

13<br />

Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets<br />

unentgeltlich erstellt <strong>und</strong> übermittelt.<br />

14<br />

Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.<br />

16


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

4.2 Debitkarte (<strong>Sparkasse</strong>nCard <strong>und</strong> <strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte)<br />

Debitkarte (jährlich) 15<br />

Täglicher Verfügungsrahmen 16<br />

<strong>Sparkasse</strong>nCard je nach Einsatz:<br />

• Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten<br />

Und<br />

• Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern <strong>und</strong><br />

Dienstleistungsunternehmen<br />

Und<br />

• Aufladen der Geldkarte<br />

Täglicher Verfügungsrahmen <strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte:<br />

• Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten<br />

Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgr<strong>und</strong> (Sperr-) Antrag des K<strong>und</strong>en<br />

(soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den<br />

Kontoinhaber oder bei Namensänderung.)<br />

Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung <strong>und</strong> im Interesse des K<strong>und</strong>en.<br />

(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die <strong>Sparkasse</strong>nCard/<strong>Sparkasse</strong>n-K<strong>und</strong>enkarte<br />

<strong>und</strong> eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)<br />

Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

- im EWR 18<br />

- bei Zahlung in Fremdwährung<br />

- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR<br />

Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)<br />

4.3 GeldKarte<br />

- Aufladen unserer Geldkarten<br />

an unseren Ladeterminals<br />

an Ladeterminals von teilnehmenden anderen <strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />

an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister<br />

- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />

Ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein<br />

Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank sind.<br />

16<br />

Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene<br />

Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem K<strong>und</strong>en spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />

Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des K<strong>und</strong>en gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.<br />

17<br />

Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.<br />

18<br />

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />

Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />

Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />

17


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

4.4 Barauszahlungen<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomaten<br />

mit unserer <strong>Sparkasse</strong>nCard<br />

unentgeltlich unentgeltlich<br />

mit unserer MasterCard % vom Umsatz % vom Umsatz<br />

mind. EUR mind. EUR<br />

mit unserer Visa Card % vom Umsatz % vom Umsatz<br />

mind. EUR mind. EUR<br />

Barauszahlung an K<strong>und</strong>en anderer<br />

<strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />

<strong>Sparkasse</strong>nCard<br />

entfällt unentgeltlich<br />

mit MasterCard oder Visa Card Die <strong>Preis</strong>e hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer<br />

kontoführenden <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank<br />

Barauszahlung an Nicht-<strong>Sparkasse</strong>n-/<br />

Landesbankk<strong>und</strong>en<br />

mit fremder girocard-Karte entfällt EUR<br />

mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe Ihre<br />

kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt<br />

verlangt, erfragen Sie bitte dort.<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei<br />

fremden Zahlungsdienstleistern (ZD)<br />

mit Debitkarte (<strong>Sparkasse</strong>nCard)<br />

• bei teilnehmenden <strong>Sparkasse</strong>n <strong>und</strong><br />

Landesbanken am<br />

Heimatsparkassenmodell<br />

• bei ZD im EWR 19 , die ein direktes<br />

K<strong>und</strong>en-entgelt 20 erheben:<br />

- Verfügungen im girocard-System in<br />

Euro<br />

- Verfügungen im Maestro/Cirrus-<br />

System in Euro<br />

• bei ZD im EWR 19 , die kein direktes<br />

K<strong>und</strong>enentgelt 21 erheben:<br />

- Verfügungen in den Zahlungssystemen<br />

EAPS, Maestro/Cirrus<br />

<strong>und</strong> V-Pay/Plus in Euro<br />

am Schalter am Geldautomaten<br />

entfällt unentgeltlich<br />

entfällt unentgeltlich<br />

entfällt EUR<br />

entfällt EUR<br />

19<br />

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />

Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />

Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />

20<br />

Die Höhe des direkten K<strong>und</strong>enentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem<br />

Karteninhaber am Geldautomaten.<br />

21<br />

In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.<br />

18


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

• bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im<br />

Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System<br />

• bei ZD außerhalb des EWR 22 im<br />

Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System<br />

entfällt EUR<br />

entfällt EUR<br />

mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)<br />

- im Inland <strong>und</strong> Ausland % vom Umsatz % vom Umsatz<br />

mind. EUR mind. EUR<br />

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.<br />

4.5 Ausführungsfrist<br />

Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens<br />

wie folgt eingehen:<br />

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 3 Geschäftstage,<br />

ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />

Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen<br />

max. 4 Geschäftstage<br />

EWR-Währung 23 als Euro<br />

Kartenzahlungen außerhalb des EWR<br />

unabhängig von der Währung<br />

Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.<br />

Die Geschäftstage der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

4.6 Bareinzahlung<br />

Bareinzahlung eigener K<strong>und</strong>en zugunsten Dritter<br />

auf Konten bei uns<br />

auf Konten bei anderen <strong>Sparkasse</strong>n/Landesbanken<br />

auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />

Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />

gelten die unter II.2.1.1. b) <strong>und</strong> II. 2.2.1 a) dieses <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Leistungsverzeichnis</strong>ses geregelten Ausführungsfristen.<br />

Bareinzahlung fremder K<strong>und</strong>en<br />

auf Konten bei uns<br />

auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern<br />

22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />

Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,<br />

Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern.<br />

23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong> Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische<br />

Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken<br />

(nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

19


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

5. Online-Banking <strong>und</strong> Electronic Banking<br />

5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)<br />

• Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl.<br />

• Bereitstellung von TAN-Listen<br />

- monatlich<br />

- je TAN-Liste<br />

• Bereitstellung von smsTAN<br />

- monatlich<br />

- je smsTAN<br />

• Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift<br />

5.2 Electronic Banking<br />

Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS<br />

• Einrichtung: K<strong>und</strong>en ID<br />

• Einrichtung: zusätzliche K<strong>und</strong>en ID<br />

• Einrichtung: Kontonummer für die K<strong>und</strong>en ID der DATEV<br />

• Einrichtung: Teilnehmer ID<br />

• Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment<br />

• Änderungen, Entsperrungen, weitere Sessiontypen z. B. DTI<br />

Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24<br />

• Elektronische Avise (MT 942) pro Konto<br />

<strong>und</strong> je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl.<br />

• Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940<br />

a) pro Konto mtl.<br />

<strong>und</strong>/oder<br />

b) pro bereit gestelltem Umsatz<br />

• Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI)<br />

a) pro Konto mtl.<br />

<strong>und</strong>/oder<br />

b) - pro bereit gestellter Datei<br />

- pro bereit gestelltem Umsatz<br />

• Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro<br />

Kontonummer <strong>und</strong> je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B.<br />

für die DATEV mtl.<br />

- pro bereit gestelltem Umsatz<br />

24<br />

Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets<br />

unentgeltlich erstellt <strong>und</strong> übermittelt.<br />

20


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS<br />

• Beauftragung mittels FinTS:<br />

- Sammelüberweisung<br />

- je Auftrag<br />

- je Posten<br />

- Lastschrifteinzug<br />

- je Auftrag<br />

- je Posten<br />

• Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS):<br />

- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei<br />

- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei<br />

- zzgl. je Posten<br />

- Überweisungen<br />

- Lastschrifteinzüge<br />

• Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette):<br />

- je Datenträger<br />

- je Datei<br />

- je Posten<br />

- Überweisungen<br />

- Lastschrifteinzüge<br />

• Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger<br />

• Eilüberweisungen<br />

- mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag<br />

- pro Datei<br />

- pro Posten<br />

- mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus<br />

- pro Datei<br />

- pro Posten<br />

21


B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- <strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in<br />

fremder Währung<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im<br />

Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu<br />

einem anderen Marktkurs.<br />

Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer<br />

16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.<br />

Die Währungsumrechnungskurse für Maestro <strong>und</strong> VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter<br />

www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.<br />

III. Scheckverkehr<br />

1. Allgemein<br />

Scheckeinlösung<br />

Scheckeinzug (Inland)<br />

Scheckvordrucke<br />

Zusendung von Scheckvordrucken auf K<strong>und</strong>enwunsch<br />

Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre<br />

Bereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbank-Schecks<br />

Bereitstellung eines unbestätigten B<strong>und</strong>esbank-Schecks<br />

Wertstellung<br />

- Scheckeinreichungen<br />

- eigenes Kreditinstitut Buchungstag<br />

- andere Kreditinstitute<br />

- Eingang vorbehalten<br />

- Inkasso<br />

- Scheckeinlösung Buchungstag<br />

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr<br />

a) Scheckzahlungen in das Ausland 25<br />

per Scheck %, maximal<br />

per Barscheck<br />

in EUR %, maximal<br />

in Fremdwährung %, maximal<br />

b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22<br />

in EUR %, maximal<br />

in Fremdwährung %, maximal<br />

25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.<br />

22


C.<br />

Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für<br />

Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Umrechnungskurse<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im<br />

Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechung zu<br />

einem anderen Marktkurs.<br />

23


D.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit für<br />

Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht die Möglichkeit, die<br />

Schlichtungsstelle beim<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann<br />

darüber hinaus Beschwerde bei der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen,<br />

2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />

3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)<br />

kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.<br />

Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong>/Landesbank besteht für den K<strong>und</strong>en<br />

zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Näheres regelt die „Verfahrensordnung ”,<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann<br />

darüber hinaus Beschwerde bei der<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!