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Definition Sonderanschriften Ziel der Befragung an ...

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<strong>Definition</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> <strong>Ziel</strong> <strong>der</strong> <strong>Befragung</strong> <strong>an</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> Ablauf <strong>der</strong> Erhebung<br />

An einer Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schrift existiert mindestens ein<br />

Son<strong>der</strong>bereich. Son<strong>der</strong>bereiche sind gemäß<br />

§ 2 Abs. 5 ZensG 2011 definiert als Gemeinschafts-,<br />

Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und<br />

ähnliche Unterkünfte. Sie werden in sensible und<br />

nicht-sensible Bereiche unterteilt. In Thüringen<br />

existieren jeweils circa 600 sensible und nichtsensible<br />

Son<strong>der</strong>bereiche.<br />

Die Erhebung <strong>an</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> erfolgt in Form<br />

einer Vollerhebung, d.h. alle Bewohnerinnen und<br />

Bewohner werden direkt o<strong>der</strong> indirekt befragt.<br />

Nähere Informationen zu den sensiblen Son<strong>der</strong>bereichen<br />

finden Sie im Informationsblatt<br />

„Erhebung <strong>an</strong> Anschriften mit Son<strong>der</strong>bereichen“.<br />

An nicht sensiblen Son<strong>der</strong>bereichen, wie beispielsweise<br />

Alten-/Pflegeheimen und Studentenwohnheimen,<br />

ist die Möglichkeit einer hohen Fluktuation<br />

sehr groß. Häufige Zu- und Fortzüge führen<br />

zu Ungenauigkeiten bei den Fortschreibungen <strong>der</strong><br />

amtlichen Einwohnerzahl.<br />

Durch die Vollerhebung werden diese Ungenauigkeiten<br />

statistisch bereinigt und zuverlässige Ergebnisse<br />

erzielt.<br />

Erhebungsart<br />

Auskunftspflichtige<br />

Die Erhebung <strong>an</strong> Anschriften mit Son<strong>der</strong>bereichen<br />

dient hauptsächlich <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> amtlichen<br />

Einwohnerzahl. Im Vergleich <strong>der</strong> <strong>Befragung</strong>sergebnisse<br />

mit den Mel<strong>der</strong>egisterdaten k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> erkennen,<br />

ob <strong>an</strong> <strong>der</strong> Anschrift Personen wohnen, die<br />

(noch) nicht gemeldet sind (Untererfassungen), o<strong>der</strong><br />

ob Personen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Anschrift gemeldet sind, die dort<br />

aber nicht mehr wohnen (Übererfassungen). Diese<br />

Ungenauigkeiten werden für die Feststellung und<br />

weitere Fortschreibung <strong>der</strong> amtlichen Einwohnerzahl<br />

statistisch korrigiert.<br />

Neben <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> amtlichen Einwohnerzahl<br />

sollen zur Vervollständigung <strong>der</strong> statistischen Daten,<br />

auch im Bereich <strong>der</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> weitergehende<br />

Erkenntnisse gewonnen werden.<br />

Die im Rahmen des Zensus 2011 gewonnenen Daten<br />

über die Bürgerinnen und Bürger fließen nicht<br />

<strong>an</strong> die Meldebehörden o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Stellen zurück.<br />

Diese Regelung folgt dem Volkszählungsurteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983<br />

und ist im Zensusgesetz 2011 ver<strong>an</strong>kert.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Angaben pro Person<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>bereiche<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> Erhebung richteten alle L<strong>an</strong>dkreise<br />

und kreisfreien Städte eine so gen<strong>an</strong>nte örtliche<br />

Erhebungsstelle ein. Ihr obliegt das Anwerben von<br />

Erhebungsbeauftragten, <strong>der</strong>en Schulung sowie<br />

die Erhebungsorg<strong>an</strong>isation vor Ort.<br />

Erhebung im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltebefragung<br />

<strong>an</strong> nicht-sensiblen <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

Zum Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, befragen<br />

Erhebungsbeauftragte Bewohnerinnen und Bewohner<br />

<strong>an</strong> nicht-sensiblen <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

zur Person, zur Bildung und zum Beruf sowie<br />

zur ausgeübten Berufstätigkeit. In den Fällen, in<br />

denen die Personen nicht selbst Auskunft geben<br />

können, wird diese ersatzweise durch die Einrichtungsleitung<br />

erteilt.<br />

Wird von einer auskunftspflichtigen Person keine<br />

interviewgestützte <strong>Befragung</strong> gewünscht, bestehen<br />

auch die Möglichkeiten, den Fragebogen<br />

selbstständig auszufüllen und den Erhebungsstellen<br />

zu übersenden o<strong>der</strong> die Auskunft elektronisch<br />

in Form eines Online-Fragebogens zu erteilen.<br />

Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie,<br />

in geson<strong>der</strong>ten Fällen, die Einrichtungsleitungen<br />

nicht-sensibler <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

unterliegen <strong>der</strong> Auskunftspflicht gemäß<br />

§ 18 Abs. 5 ZensG 2011.<br />

Erhebung <strong>an</strong> sensiblen<br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

Einrichtungsleitungen 12 circa 600<br />

Erhebung <strong>an</strong><br />

nicht-sensiblen<br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

Haushaltebefragung <strong>an</strong><br />

nicht-sensiblen<br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

Bewohnerinnen und<br />

Bewohner – in<br />

Ausnahmefällen die<br />

Einrichtungsleitungen<br />

Bewohnerinnen und<br />

Bewohner – in<br />

Ausnahmefällen die<br />

Einrichtungsleitungen<br />

11<br />

max. 50<br />

circa 600


Zensus 2011<br />

Hintergrund <strong>der</strong> zusätzlichen <strong>Befragung</strong><br />

Z A H L E N . D A T E N . F A K T E N<br />

Die Europäische Union pl<strong>an</strong>t für 2011 einen<br />

gemeinschaftsweiten Zensus. Auch die Bundesrepublik<br />

Deutschl<strong>an</strong>d wird sich <strong>an</strong> diesem Zensus<br />

beteiligen, denn die aktuellen Bevölkerungs-,<br />

Gebäude- und Wohnungszahlen basieren auf<br />

zunehmend unsicheren Fortschreibungen. Wesentliche<br />

Grundlage <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zahlen sind für das<br />

frühere Bundesgebiet die Ergebnisse <strong>der</strong> Volkszählung<br />

1987 und für das Gebiet <strong>der</strong> ehemaligen<br />

DDR die Volkszählung 1981.<br />

Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschl<strong>an</strong>d ein neues<br />

Verfahren eingeführt: Beim registergestützten<br />

Zensus werden hauptsächlich vorh<strong>an</strong>dene Verwaltungsregister<br />

— vor allem Mel<strong>der</strong>egister und<br />

Register <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit — genutzt.<br />

Informationen über die Gebäude und Wohnungen<br />

werden direkt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern<br />

beziehungsweise den Verwalterinnen und<br />

Verwaltern eingeholt.<br />

An<strong>der</strong>e Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung,<br />

werden als Haushaltsstichprobe nur bei<br />

einem kleinen Teil <strong>der</strong> Bevölkerung in Form von<br />

<strong>Befragung</strong>en durch Interviewer erhoben.<br />

Darüber hinaus werden Angaben über Bewohnerinnen<br />

und Bewohner in Gemeinschafts-, Anstaltsund<br />

Notunterkünften, Wohnheimen und ähnlichen<br />

Unterkünften erhoben. Solche Einrichtungen existieren<br />

<strong>an</strong> den so gen<strong>an</strong>nten Anschriften mit Son<strong>der</strong>bereichen<br />

(<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong>). Unter Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen konnten auch solche<br />

Anschriften in die Haushaltsstichprobe gel<strong>an</strong>gen.<br />

Mit dem Informationsblatt wollen wir einen kurzen<br />

Überblick über die <strong>Definition</strong> von <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

sowie über das <strong>Ziel</strong>, den Hintergrund und den Ablauf<br />

<strong>der</strong> Haushaltebefragung <strong>an</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

geben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltebefragung werden neben<br />

Kernmerkmalen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht)<br />

auch weitere Merkmale zur (Aus-) Bildung, zur<br />

Religion, zum Migrationshintergrund und zur Erwerbstätigkeit<br />

erhoben. Bei <strong>der</strong> üblichen <strong>Befragung</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> werden grundsätzlich nur Fragen<br />

gestellt, die Kernmerkmale betreffen. Um jedoch<br />

auch in diesem Bereich zusätzliche Erkenntnisse<br />

zu erl<strong>an</strong>gen, ist es erfor<strong>der</strong>lich, <strong>an</strong> einigen Anschriften<br />

eine ergänzende, <strong>an</strong> die Haushaltebefragung<br />

<strong>an</strong>gelehnte Erhebung durchzuführen, gemäß<br />

§ 7 Abs. 4 und 5 ZensG 2011.<br />

Möglich sind <strong>Befragung</strong>en dieser Art nur <strong>an</strong> nichtsensiblen<br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong>, um die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner sensibler Son<strong>der</strong>bereiche vor<br />

<strong>der</strong> Gefahr <strong>der</strong> sozialen Benachteiligung zu schützen.<br />

Die Anschriften für die Haushaltebefragung <strong>an</strong> <strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong><br />

wurden nach einem mathematischstatistischen<br />

Zufallsverfahren ausgewählt. Die Personen,<br />

die nach diesem Verfahren <strong>an</strong> nicht-sensiblen<br />

<strong>Son<strong>der</strong><strong>an</strong>schriften</strong> für die Haushaltebefragung in die<br />

Auswahl gefallen sind, erhalten <strong>an</strong>stelle des Fragebogens<br />

zur Erhebung über die Bevölkerung <strong>an</strong><br />

Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften<br />

einen kombinierten Fragebogen, <strong>der</strong><br />

um die Fragen <strong>der</strong> Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis<br />

ergänzt ist. Somit k<strong>an</strong>n gewährleistet<br />

werden, dass zuverlässige und flächendeckende<br />

Ergebnisse erzielt werden.<br />

Thüringer L<strong>an</strong>desamt für Statistik<br />

Europaplatz 3 • Postfach 90 01 63 • 99104 Erfurt<br />

Bürgertelefon: 03 61 37 - 8 43 33<br />

Internet mit Kontaktformular: www.statistik.thueringen.de/zensus<br />

Fotos: Monkey Business-fotolia.com<br />

auremar-fotolia.com<br />

© Thüringer L<strong>an</strong>desamt für Statistik, Erfurt 2010<br />

Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,<br />

mit Quellen<strong>an</strong>gabe gestattet.<br />

Haushaltebefragung<br />

<strong>an</strong> Anschriften<br />

mit Son<strong>der</strong>bereichen<br />

Stichtag 9. Mai 2011<br />

Thüringer L<strong>an</strong>desamt für Statistik<br />

www.statistik.thueringen.de

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