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5. Bildung<br />

5.1 Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen<br />

Erläuterungen<br />

Daten, die Aufschluss über das rheinland-pfälzische Schulwesen geben, werden jährlich an allgemeinbildenden<br />

und berufsbildenden Schulen erhoben. Erfasst werden Informationen über Schulen, Schülerinnen und Schüler,<br />

Klassen, Kurse und Arbeitsgruppen sowie Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die in zum Teil sehr tiefer<br />

Differenzierung von den Schulleitungen zu melden sind. Nicht in diese Erhebungen einbezogen sind die Schulen<br />

des Gesundheitswesens. Von diesen Fachschulen wurden bis 2008 jährlich auf freiwilliger Basis lediglich einige<br />

Grunddaten über das jeweilige Ausbildungsangebot zusammengestellt. Ab dem Schuljahr 2009/10 besteht eine<br />

gesetzliche Auskunftspflicht.<br />

Lehrkräfte: Als hauptamtliche/hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in<br />

Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschließlich gem. § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer<br />

Stammschule gezählt.<br />

Zu den nebenamtlichen/nebenberuflichen Kräften zählen neben den „reinen“ nebenamtlich/-beruflich Tätigen<br />

auch Lehrkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, beispielsweise als abgeordnete oder teilabgeordnete<br />

Lehrkräfte oder als „Lehrkräfte einer anderen Schule“. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche<br />

Lehrkräfte gezählt werden, rechnen sie beim Einsatz an einer oder mehreren weiteren Schule/n dort zur<br />

Gruppe „nebenamtliche/nebenberufliche/sonstige Kräfte“.<br />

Migrationshintergrund: Nach Definition der Kultusministerkonferenz ist ein Migrationshintergrund gegeben,<br />

wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:<br />

6 Keine deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

6 nichtdeutsches Geburtsland,<br />

6 nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld.<br />

5<br />

Schul- und Förderschulkindergärten: Diese Einrichtungen werden an Grund- oder Förderschulen geführt. Die<br />

Fördermaßnahmen beschränken sich vorzugsweise auf Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.<br />

Schulstufen: Durch Schulstufen wird das allgemeinbildende Schulwesen in Bildungsabschnitte gegliedert. Nach<br />

dieser Einteilung werden Vorklassen und Schulkindergärten zum Elementarbereich gezählt. Die Klassenstufen 1<br />

bis 4 sind dem Primarbereich (Grundstufe), die Klassenstufen 5 bis 10 dem Sekundarbereich I und die gymnasiale<br />

Oberstufe dem Sekundarbereich II zugeordnet.<br />

Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden den Kategorien<br />

„Unterstufe“, „Mittelstufe“, „Oberstufe“ und „Werkstufe“ zugeordnet.<br />

Allgemeinbildende Schulen<br />

Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag mit Artikel 7 des „Landesgesetzes zur<br />

Änderung der Schulstruktur“ das „Landesgesetz zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe<br />

I“ (SchulstrukturEinfG). Dieses Gesetz regelt u. a. das Errichtungsverfahren für die neuen Realschulen plus<br />

sowie die Überführung der bisherigen Haupt- und Realschulen, der Regionalen Schulen und der Dualen Oberschulen<br />

in die neue Schulart.<br />

Durch diese Schulstrukturreform wurden zum 1. August 2009 alle bisher bestehenden Regionalen Schulen und<br />

Dualen Oberschulen in Realschulen plus überführt. Für die bisherigen Haupt- und Realschulen wird eine schrittweise<br />

Überführung in die Realschulen plus zum 31. Juli 2013 angestrebt. Haupt- und Realschulen, die bis zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht umgewandelt wurden, werden zum 1. August 2013 kraft Gesetzes in Realschulen plus überführt,<br />

sofern sie in der Klassenstufe 5 die Dreizügigkeit erreichen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, werden diese<br />

Schulen mit Ablauf des 31. Juli 2013 aufgehoben.<br />

Duale Oberschulen: Die Dualen Oberschulen gingen im Rahmen der Schulstrukturreform zum Schuljahr 2009/10<br />

in die neuen Realschulen plus über. Sie waren seit dem Schuljahr 2006/07 eine Regelschule als besondere Form<br />

der Regionalen Schulen. Zuvor wurden sie zehn Jahre als Modellversuch erprobt. Duale Oberschulen umfassten<br />

die Klassenstufen 5 bis 10. Die Klassenstufen 7 bis 10 waren in zwei Profilstufen gegliedert, die sich an dem<br />

Bildungsgang der Hauptschulen bzw. der Realschulen orientierten. Ein Wechsel zwischen den Profilstufen war<br />

jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Neben dem Hauptschulabschluss konnte der qualifizierte Sekundarabschluss I<br />

(früher: mittlere Reife) erlangt werden. Die Dualen Oberschulen verknüpften allgemeine und berufliche Bildung<br />

miteinander und arbeiteten dabei eng mit benachbarten berufsbildenden Schulen zusammen. Sie bereiteten intensiv<br />

auf die Berufswahl vor u. a. durch Arbeitsplatzbesichtigungen, Schnupperpraktika und zwei Berufspraktika<br />

in den Klassenstufen 8 und 9.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

85<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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