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PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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4. Gesundheitswesen<br />

Erläuterungen<br />

Die Statistiken des Gesundheitswesens liefern Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung, über<br />

Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der im Gesundheitswesen beschäftigten Personen.<br />

Die Daten zur Krankenhausstatistik werden jährlich bei den Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />

erhoben. Der Nachweis der Merkmale erfolgt am Hauptsitz des Unternehmens und nicht, sofern eine Einrichtung<br />

über mehrere Häuser verfügt an den jeweiligen Standorten. Bei den Krankenhäusern gliedert sich die Statistik<br />

in die Teile Grunddaten (hier beispielsweise Betten, Personal, Pflegetage), Diagnosen und Kosten. Die Vorsorge- oder<br />

Rehabilitationseinrichtungen sind nur zu den Grund- und Diagnosedaten berichtspflichtig. Sofern Krankenhausdaten<br />

nach Fachabteilungen gegliedert werden ist zu berücksichtigen, dass Fachgebiete spezialisierte Teilgebiete umfassen,<br />

die im Zuge von Anpassungen in ein eigenständig nachgewiesenes Fachgebiet überführt werden können oder umgekehrt<br />

ein früheres Fachgebiet nur noch als Teilgebiet eines verwandten Fachgebietes geführt wird.<br />

Berufstätige Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte sowie die Zahl der Apotheken werden auch auf der Basis<br />

der Unterlagen der entsprechenden Kammern aufbereitet. Aufgrund geänderter Zählweise bei der Zuordnung nach<br />

Fachgebieten sind die Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2008 für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte nur eingeschränkt<br />

mit denen der Vorjahre vergleichbar. In dem genannten Zeitraum haben Mehrfachzählungen bei den Fachgebieten<br />

u. a. in der Summe zu höheren Werten geführt. Ab 2009 erfolgt die Zuordnung nach Fachgebieten in gleicher Weise<br />

wie bis 2001.<br />

Die Todesursachenstatistik basiert auf den von den Ärztinnen und Ärzten ausgestellten Leichenschauscheinen. Diese<br />

werden dem Statistischen <strong>Landesamt</strong> von den Gesundheitsämtern zur Auswertung zur Verfügung gestellt.<br />

Mit der Statistik der Schwangerschaftsabbrüche wird ein Überblick über Größenordnung, Struktur und Entwicklung der<br />

Schwangerschaftsabbrüche vermittelt. Sie gibt wichtige Hinweise über die Lebensumstände der betroffenen Frauen<br />

zum Alter, Familienstand und zur Zahl der im Haushalt der Frau lebenden Kinder. Die Ergebnisse beziehen sich auf die<br />

Frauen mit Wohnsitz in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>.<br />

Bereinigte Krankenhauskosten: Die bereinigten Krankenhauskosten entsprechen den pflegesatzfähigen Kosten für<br />

allgemeine voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen. Sie sind um Positionen bereinigt, die zwar zu den allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen gehören aber nicht über die Pflegesätze verrechnet werden. Diese Abzüge im Kostennachweis<br />

umfassen zum einen nichtstationäre Kosten (beispielsweise für Ambulanz, Forschung und Lehre oder auch<br />

Personalunterkunft), zum anderen nicht pflegesatzfähigen Kosten wie z. B. für vor- und nachstationäre Behandlung<br />

und beleg- oder wahlärztliche Leistungen.<br />

Betten: Sind alle aufgestellten, betriebsbereiten Betten des Krankenhauses, die zur vollstationären Behandlung von<br />

Patientinnen und Patienten bestimmt sind (einschließlich Belegbetten). Ihre Zahl wird als Jahresdurchschnittswert der<br />

Bettenzahlen zum Monatsende errechnet.<br />

Belegärzte: Belegärzte sind niedergelassene und andere nicht in der Einrichtung angestellte Ärzte, die berechtigt<br />

sind, ihre Patienten (Belegpatienten) in der Einrichtung unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste<br />

zu behandeln.<br />

Berechnungs- und Belegungstag: Hierzu zählt jeder Tag, an dem ein aufgestelltes Bett vollstationär belegt wurde.<br />

Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres<br />

um 24.00 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Entlassungs- und Verlegungstage<br />

werden nicht mitgezählt.<br />

Durchschnittliche Verweildauer: Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die eine Patientin oder ein Patient<br />

durchschnittlich in vollstationärer Behandlung verbracht hat. Sie errechnet sich aus den Berechnungs- und Belegungstagen<br />

und der Patientenzahl der jeweiligen Fachabteilung bzw. Einrichtung.<br />

Facharzt: Hierbei handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Weiterbildung für ein bestimmtes<br />

Fachgebiet. Ein Gebiet wird als definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben (Facharztbezeichnung).<br />

Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet definiert<br />

(Schwerpunktbezeichnung). Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen dürfen nebeneinander geführt werden. Bis<br />

2008 wurden die Ärztinnen und Ärzte von der Landesärztekammer sowohl nach der Facharzt- als auch nach der<br />

Schwergebietsbezeichnung gezählt. Ärztinnen und Ärzte, die neben ihrer Facharztausbildungen weitere Zusatzausbildungen<br />

absolviert hatten, wurden entsprechend mehrfach berechnet. Ab 2009 erfolgt eine Nachweisung nur für<br />

Facharztbezeichnungen.<br />

Hauptamtliche Ärztinnen/Ärzte in Krankenhäusern: Hierunter fallen alle in der Einrichtung fest angestellten Ärztinnen<br />

und Ärzte. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärztinnen und Ärzte sind nicht enthalten.<br />

4<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

67<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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