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23. Umwelt<br />

23.3 Umweltschutz<br />

Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Bodensanierung, Naturschutz und Landschaftspflege<br />

sowie seit 2006 auch zusätzlich für den Bereich Klimaschutz anzugeben. Nicht darunter fallen Waren,<br />

die dem Arbeitsschutz dienen.<br />

Die Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden jährlich von den<br />

nach Landesrecht für entsprechende Anzeigen zuständigen Stellen gemeldet. Die Statistik dient dem regelmäßigen<br />

Überblick über das Gefahrenpotenzial und die sich aus den Unfällen ergebenden Umweltbelastungen im Hinblick<br />

auf den Gewässerschutz. Als Unfall im Sinne dieser Erhebung gilt das bestimmungswidrige Austreten einer im<br />

Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe. Die Bestimmung<br />

der Bagatellgrenze einer nicht unerheblichen Menge hängt von der besonderen Situation (z. B. der Wassergefährdungsklasse,<br />

des Unfallortes und der Unfallfolgen) des jeweiligen Unfalls ab und obliegt der Fachkompetenz der<br />

zuständigen Behörde.<br />

Die jährliche Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe richtet sich an Unternehmen, die solche Stoffe in<br />

Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr (bzw. mehr als 50 Kilogramm bis zum Berichtsjahr 2005) zur<br />

Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Die Ergebnisse werden zur Darstellung<br />

des Treibhauspotenzials (GWP) dieser Stoffe benötigt. Von 1996 bis 2004 wurden auch ozonschichtschädigende<br />

Stoffe erfasst. Die Stoffe werden insbesondere als Kältemittel, Treibmittel in Aerosolerzeugnissen und bei der<br />

Verschäumung von Kunst- und Schaumstoffen sowie als Löse- und Löschmittel eingesetzt.<br />

Abfallwirtschaft: Sie umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Sinne des Gesetzes<br />

zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Die Verwertung<br />

beinhaltet die stoffliche sowie die energetische Verwertung. Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung,<br />

-behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden, gehören nicht zu den Umsätzen für den Umweltschutz.<br />

Abwasserwirtschaft: Sie umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht<br />

(Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge)<br />

bestimmt sind. Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden,<br />

gehören nicht zu den Umsätzen für den Umweltschutz.<br />

Additive (End-of-Pipe) Umweltschutzinvestitionen: Additive Maßnahmen sind in der Regel separate, vom<br />

übrigen Produktionsprozess getrennte Anlagen, die z. B. der Entsorgung von Abfällen (Verbrennungsanlage), dem<br />

Schutz von Gewässern (Kläranlage), der Lärmbekämpfung (Lärmschutzwand) oder der Luftreinhaltung (Luftfilter)<br />

dienen. Sie sind den Produktionsanlagen vor- oder nachgeschaltet, damit die durch den Produktionsprozess entstandenen<br />

Emissionen verringert und Umwelt-Standards eingehalten werden.<br />

Arten- und Landschaftsschutz: Er umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung<br />

von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen<br />

sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und seminatürlichen Landschaften abzielen.<br />

Bodensanierung: Ist die Beseitigung oder Verminderung von umweltgefährlichen Stoffen und Zubereitungen<br />

(Schadstoffen) in Böden oder zur Abschirmung vor Ausbreitung dieser Stoffe und Zubereitungen in Boden und<br />

Grundwasser.<br />

Freigesetzte Menge: Volumen des freigesetzten wassergefährdenden Stoffes ohne Beimengungen wie Löschwasser.<br />

Die Angaben zu dieser Position können in vielen Fällen von den Meldestellen nur grob geschätzt werden.<br />

Gewässerschutz: Dem Gewässerschutz dienen Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw.<br />

Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie Verringerung der<br />

Wärmemenge) und zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers bestimmt sind.<br />

Integrierte Umweltschutzinvestitionen: Investitionen in den dem Umweltschutz dienenden Sachanlagen. Diese<br />

Anlagen lassen beispielsweise die Emissionen erst gar nicht oder in viel geringerem Umfang entstehen (vorsorgender<br />

Umweltschutz). Die Kreislaufführung von Stoffen oder die Nutzung von Reaktionswärme (Wärmetauscher,<br />

Kopplung mit anderen Prozessen) kann hier genannt werden. Integrierte Anlagen sind in der Regel nicht so leicht zu<br />

quantifizieren wie additive Anlagen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, bei größeren Investitionsvorhaben<br />

die Teile zu identifizieren, die dem Umweltschutz dienen.<br />

23<br />

Klimaschutz: Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der<br />

Emission von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte<br />

Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid). Zum Klimaschutz zählen auch<br />

die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie das Einsparen von Energie oder die Steigerung der Energieeffizienz.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

439<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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