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23. Umwelt<br />

23.2 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

Seit dem Berichtsjahr 2007 werden im Rahmen der Statistik der nicht öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

alle drei Jahre Betriebe und Einrichtungen erfasst, die mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser im<br />

Erhebungsjahr gewinnen oder ein Wasseraufkommen von mindestens 10000 Kubikmeter haben bzw. Wasser oder<br />

Abwasser in Gewässer ein- bzw. in den Untergrund ableiten. Vor 2007 beschränkte sich die Erhebung auf Betriebe<br />

des verarbeitenden Gewerbes sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden.<br />

Abwasseraufkommen: Gesamtheit des unverschmutzt und verschmutzt abgeleiteten Wassers (einschließlich<br />

Fremd- und Niederschlagswasser).<br />

Biologische Abwasserreinigung: Bei der biologischen Abwasserreinigung werden aus Abwasser gelöste Schmutzstoffe,<br />

Kolloide und Schwebstoffe durch aeroben und/oder anaeroben Abbau, Aufbau neuer Zellsubstanz und<br />

Adsorption an Bakterienflocken oder biologischen Basen, z. B. in Belebungsanlagen, entfernt.<br />

Gewinnungsanlagen: Die Wassergewinnungsanlagen wurden 2010 in der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung<br />

erstmals entsprechend dem Anlagenkataster der Wasserwirtschaftsverwaltung erfasst. Zuvor konnten<br />

die Auskunftgebenden Anlagen zusammenfassen, wenn sie Wasser mit gleicher Beschaffenheit aus einem zusammenhängenden<br />

Vorkommen gewannen.<br />

Grundwasser: Wasser, welches unterirdische Hohlräume zusammenhängend ausfüllt und nur der Erdschwere<br />

unterliegt, ohne natürlichen Austritt.<br />

Kanalisation: Leitungssystem, das ausschließlich zum Sammeln und Ableiten von Abwasser bestimmt ist. Die<br />

Gesamtkanalisation (einschließlich Verbindungssammler) setzt sich aus Anlagen der Misch- und Trennkanalisation<br />

zusammen.<br />

Kläranlage: Anlage zur Behandlung bzw. Reinigung von Abwasser, welche entweder auf mechanischen oder biologischen<br />

Verfahrensweisen mit bzw. ohne weitergehende chemisch-physikalische Behandlung beruht.<br />

Klärschlamm: Aus dem Abwasser abtrennbare, wasserhaltige Stoffe, ausgenommen sind Rechen-, Sieb- und<br />

Sandfanggut, jedoch einschließlich der bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel.<br />

Ab 2001 wird nur noch Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung statistisch erfasst.<br />

Letztverbraucher: Abnehmer, mit denen die Wasserversorgungsunternehmen das abgegebene Wasser unmittelbar<br />

abrechnen. Die Wasserabgabe von Wasserverbänden und Genossenschaften an die Mitgliedsgemeinden ist<br />

keine Abgabe an Letztverbraucher, sondern zur Weiterleitung, sofern die Mitgliedsgemeinden die Wasserabrechnung<br />

mit dem Letztverbraucher selbst vornehmen.<br />

Mischkanalisation: Kanalnetz, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet wird.<br />

Oberflächenwasser: Wasser natürlicher und künstlicher oberirdischer Gewässer, wie Flüsse, Seen, Teiche, Talsperren.<br />

Sofern nicht getrennt ausgewiesen, beinhalten die Angaben auch Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser.<br />

Quellwasser: An einem bestimmten Ort auf natürliche Weise oder mittels künstlicher Fassung austretendes<br />

Grundwasser.<br />

Trennkanalisation: Kanalnetz, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und abgeleitet<br />

werden. Hierbei wird das Schmutzwasser einer Kläranlage zugeführt, während das Niederschlagswasser in der<br />

Regel ungereinigt in ein Gewässer gelangt oder versickert.<br />

Trockenmasse: Feststoffe, die nach der Trocknung von Schlamm zurückbleiben (einschließlich zugegebener<br />

Hilfsmittel).<br />

23<br />

Uferfiltrat: Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach<br />

relativ kurzer Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt. Es wird in seiner<br />

Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächenwassers bestimmt.<br />

Vergleichbarkeit: Die Wassergewinnung der rheinland-pfälzischen Versorgungsunternehmen aus Gewinnungsanlagen<br />

außerhalb des Bundeslandes wurde bis 1969 als Wassergewinnung aus rheinland-pfälzischen Anlagen<br />

erfasst. Zwischen 1979 und 1995 wurde die Wassergewinnung außerhalb von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> unter der Position<br />

„Fremdbezug“ ausgewiesen. Der Fremdbezug beinhaltete bis 1995 auch die Abgabe an Letztverbraucher durch<br />

Versorgungsunternehmen mit Sitz außerhalb von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Das angereicherte Grundwasser und Uferfiltrat<br />

wird seit 1975 dem Oberflächenwasser zugerechnet. Zuvor war es Bestandteil der Position „Grundwasser“.<br />

Wasseraufkommen: Gesamtwassermenge aus der Eigengewinnung bzw. -förderung und dem Fremdbezug. Die<br />

Eigengewinnung setzt sich aus Grund-, Quell- und Oberflächenwasser (einschließlich angereichertes Grundwasser<br />

und Uferfiltrat) zusammen.<br />

426<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013

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